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Die Kunst-Halle — 9.1904

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Nummer 9
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Preisausschreiben und Stiftungen
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Kunst- und Künstlervereine
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Juristisches
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Die Aun st-Halle.

Nr. 9

zur Verfügung, von denen zwei für Maler und zwei für
Bildhauer und Medailleure bestimmt find. Bach dein
Wortlaute der Stiftungsurkunde vom j7. Mai j808 soll dieser
Preis: „den Künstlern in den k. k. Lrblanden, und zwar dem-
jenigen Maler (Gel- und Miniatur-Maler), wechselweise auch
demjenigen Bildhauer (dessen Werk mag eine Statue oder
Gruppe oder halberhabene Arbeit sein) und Medailleur,
welcher in der Abbildung oder Ausführung eines Gegen-
standes, dessen Wahl dem Künstler freisteht, nach einstimmiger
Erkenntniß der Akademie die Leidenschaften und Empfindungen
der Seele am meisterhaftesten ausdrückt . . ." Künstler, welche
den gedachten Preis schon einmal erhalten haben, sind von der
Konkurrenz um denselben ausgeschlossen. Die vom profefforen-
Kollegium der Akademie zu vollziehende Zuerkennung wird auf
den in den Monaten März, April und Mai jyo-t in Wien statt-
findenden Kunstausstellungen vorgenommen werden. Jeder in
einer dieser Ausstellungen ausstellende Künstler, der bei Ein-
sendung seines Werkes nicht ausdrücklich erklärt hat, an der
Konkurrenz nicht theilnehmen zu wollen, wird als Bewerber
um diesen Preis angesehen werden. Eine besondere An-
meldung der um die Reichel-Preise konkurrirenden Kunstwelke
hat also nicht stattzufinden.
* p ild burghausen. Seraphine Vogel-Stiftung
für deutsche Kunst maler. vermögen über j soo ooo Mk. Für
folche, dem Deutschen Reich angehörige Kunstmaler— ohne
Unterschied des Religionsbekenntnisses — die selbstschöpferffch
thätig sind oder gewesen sind, und die sich ohne ihr ver-
schulden, insbesondere durch Alter oder Krankheit, in hilfs-
bedürftiger Lage befinden, sollen Unterstützungen in Form von
Ehrengaben gewährt werden. Und zwar sollen solche deutsche
Kunstmaler, die in Dresden, München oder Rom leben
oder gelebt haben, in erster Linie berücksichtigt werden. Kunst-
malerinnen sind vom Genuß der Stiftung ausgeschlossen. So-
weit der Abwurf des Stiftungsvermögens durch die eben be-
stimmten Unterstützungen nicht aufgebraucht wird, sollen an
Wittwen und hinterlassene eheliche Kinder der oben bezeichneten
Kunstmaler Unterstützungen gewährt werden, was die hinter-
lassenen Kinder betrifft, so sollen Knaben nicht über das voll-
endete (6., Mädchen nicht über das vollendete ji. Lebensjahr
hinaus unterstützt werden. Vorschläge zu Unterstützungen
können insbesondere machen die Direktionen von Kunst-
akademien in Gemeinschaft mit den Vorständen von Künstler-
vereinen, sowie der Vorstand des deutschen Künstlervereins in
Rom. Die Stiftung hat ihren Sitz in pildburghausen. Der
Vorstand soll bestehen aus dem jeweiligen Bürgermeister der
Stadt pildburghausen oder seinem Stellvertreter als Vor-
sitzenden und aus vier durch den Gemeinderath der Stadt
pildburghausen zu wählenden angesehenen Einwohnern dieser
Stadt.
* Erledigung. Engerer Wettbewerb zur Erlangung
von Farbenskizzen für die Bemalung der östlichen wand-
flächen des Plenarsitzungssaales im Reichstagsgebäude.
Das Preisgericht hat von den neun eingeladenen Bewerbern
drei mit Preisen von je jooo Mk. ausgezeichnet: Prof. Arthur
Kampf, Prof. w. Friedrich und Maler Angelo Zank. Die
Entscheidung über den Auftrag zur Ausführung hat sich das
Preisgericht noch Vorbehalten.
V
Kunst- unö Aünrtlervereine.
* Berlin. Berliner Werkstätten für Butzkunst,
so nennt sich ein aus drei jungen Künstlern, G. Goerke, I.
perlitzius und M. Fröhlich, gebildetes Konsortium, das „alle
Gebiete der angewandten Kunst auf neuzeitlicher Basis zu
bearbeiten gedenkt." wir wünschen dazu Glück!
" Düsseldorf, verband der Kunstfreunde in den
Ländern am Rhein. Die wirthschaftlichen Bestrebungen
dieses neuen Verbandes haben wir schon früher gebührend
notifizirt. Die Mitglieder haben jährlich (5 M. zu zahlen!
verdächtig ist nur, daß man dafür unentgeltlich eine
sehr kostspielige rheinische Kunst-, Litteratur- und Musik-Zeit-
schrift bezieht, so daß es fast den Anschein hat, als ob dieser
verband, unter der Ankündigung den Künstlern zu nützen,
vor allem sich bemühen werde, eine wohl auf das Trockene
gerathene rheinische Kunstzeitschrift wieder flott zu machen,
d. h. zu subventioniren. Also Vorsicht besonders denen zu
empfehlen, welche Lust verspüren Patrone des Verbands gegen

Zahlung von joo M. und Stifter des Verbands für (ooo M.
zu werden!!
* Eberswalde. Man plant hier die Gründung eines
Kunstvereins. Gymnasial - Zeichenlehrer Graßnickel leitet
die Vorarbeiten.
* Leipzig. Kun st verein. Paupt - Versammlung am
2g. Dezember, vorgeschlagen wurde, zur Lrhöhuug der Ein-
nahmen, den Mitgliedern zu gestatten, statt eines Anteil-
scheines mehrere zu erwerben.
"Ulm. Kunst- und A ltert humsv ere in. Vorstands-
sitzung am 8. Januar. Stadtbaumeister Romann berichtete
über die bevorstehende Restaurirung des Brunnens auf dem
Weinhof, des Thores am Kornhaus uud des Fischkastens auf
dein Marktplatz.
V
Zuri§tl5cke5.
* Bergamo, vor dein Gericht spielte sich neuerdings
ein Prozeß ab, der das vom Berliner Museum §902 erworbene
Bild von G. Bellini, eine „Auferstehung Christi" betrifft.
Angeklagt sind der Graf Francesco Roncalli aus Bergamo,
der Kunsthändler Luigi Grassi aus Florenz und der Vermittler
Marinelli. Graf Roncalli wird beschuldigt, die „Auferstehung",
die sich in seinem Besitze befand, heimlich an jenes Museum
verkauft zu haben, obwohl er wissen mußte, daß die italienischen
Gesetze derartige Verkäufe streng verbieten. Außerdem hat er
durch den heimlichen verkauf den Staatsschatz geschädigt, da
er weder den Ausfuhrzoll von j 0^ des Werthes des aus-
geführten Gegenstandes (der Werth des Bildes ist schätzungsweise
auf 2H 000 Mk. festgesetzt worden) bezahlte, noch die bei derartigen
Verkäufen erhobene besondere Steuer von c> °/o des werthes. Klä-
ger ist der Staat, vertreten durch den Minister der schönen Künste.
Graf Roncalli führt zu seiner vertheidigung an, daß er das
Bild nicht an das Berliner Museum verkauft habe, sondern
an profeffor Grassi. Die Entscheidung steht noch aus.
* Berlin, wie bekannt, ist eine Revision des Kun st -
schütz- und des Photographieschutzgesetzes vom 9. und
jo. Januar j8?6 sowie die gesetzliche Regelung des Verlags-
rechts bei Werken der bildenden Künste und der Photographie
in Aussicht genommen. Nachdem im Sommer v. I. zunächst
der vorläufige Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheber-
recht an Werken der Photographie, mit Sachverständigen be-
rathen und sodann öffentlich bekanntgegeben worden war, sind
nunmehr auch die inzwischen ausgestellten Entwürfe eines Ge-
setzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden
Künste, und eines Gesetzes, betreffend das Verlagsrecht bei
Werken der bildenden Künste und der Photographie, einer Be-
rathung mit Sachverständigen unterzogen worden. Die Ver-
handlungen haben vom jj. bis jö. d. M. im Reichsamte
des Innern unter Zuziehung von Sachverständigen, nament-
lich von Vertretern der hohen Kunst, der Architektur, des
Kuustgewerbes sowie der photographischen und Verlagsgewerbe
stattgefunden. Die Entwürfe werden nunmehr seitens der be-
theiligten Amtsstellen an der pand des Ergebnisses der Be-
rathungen der weiteren Bearbeitung unterworfen.
* Wien. Gberbaurath Gtto Wagner hat beim Be-
zirksgericht Iosefstadt gegen mehrere Ausschußmitglieder des
Ingenieur- und Architektenvereins eine Ehren-
beleidigungsklage eingebracht. Sie richtet sich gegen
folgende perren: Pofrath Prof. Franz Ritter v. Gruber; Archi-
tekt vr. Maximilian Fabiani, außerordentlicher Professor an
der wiener technischen Pochschule; Baurath Permann Pelmer,
Architekt der Firma Fellner 6c Pelmer; Architekt Franz Frei-
herr v Krauß; Gberbaurath Ernst Lauda vom Ministerium
des Innern; Stadtbaumeister Josef Röttinger; Professor an der
Staatsgewerbeschule uud Architekt Antou Weber. Der Sach-
verhalt dieser Klage ist folgender: Gberbaurath Wagner er-
hielt bekanntlich bei der Konkurrenz für das Postspar-
ka sse n g ebäude den ersten Preis, obwohl sein Entwurf nicht
ganz den Bedingungen entsprach, wegen dieser Verleihung
hat sich einer der Preisbewerber, der sich in seinem Rechte
verletzt fühlte, an den Ingenieur- und Architektenverein ge-
wendet, der einen ständigen Ausschuß für Preisbewerbung be-
sitzt. Dieser Ausschuß hat nach mehreren Besprechungen ein
Konnte gewählt, dem die sieben angeklagten perren angehörten;
das Komitä bestellte perrn Pofrath Franz Ritter v. Gruber
znm Referenten in der Preiskonkurrenzangelegenheit, der in
 
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