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gewiß gerne dazu verstehen, ein motivirtes Votum ab-
zugeben. Es wäre nicht nöthig, daß diese Männer an
einem Orte beisammen leben. Entwürfe lassen sich leicht
vervielfältigen und versenden, und es kann schriftlich ab-
gcstimmt werden. Lassen wir dadurch die Ausführung
um zwei Jahre verzögert werden: was thut's, wenn wir
dann um ein wahrhaft originales, ächtdeutsches Kunst-
werk, um ein würdiges Monument reicher werden?

Dieser Vorschlag einer Concurrenz trifft jedoch auf
eine Schwierigkeit anderer Art. Das Unternehmen ist
bereits für einen definitiv erwählten Entwurf eingeleitet.
Der Verein in Detmold kann uns entgegnen: „Wir waren
überzeugt, an dem Entwürfe des Hrn. v. Bändel einen
vollkommen genügenden zu besitzen; für diesen betrieben
und betreiben wir die Ausführung; für diesen sind die
bisherigen Beiträge eingegangen. Weder können wir den
zu Grunde gelegten Entwurf, ohne dem Künstler zu nahe
zu treten, zu einem bloß concurrirenden herabsetzen, noch
dürfen wir über die eingetretenen Beiträge in einem
andern Sinne, als in welchem sie uns anvcrtraut wurden,
dispvniren." — Diese Einwendung, welche Schreiber
dieses sich selbst macht, würde ihn bewogen haben, seinen
Vorschlag zu unterdrücken, wenn er nicht eine Verstän-
digung darüber für möglich hielte. Berücksichtigen wir
zuerst die Stellung des Künstlers. Die Voraussetzung,
daß möglicherweise Andere dieselbe Aufgabe glücklicher
lösen können, enthält nichts Beleidigendes. Kein wie
ausgezeichneter Künstler wird laugnen, daß er in einem
besondern Falle könne übertroffen werden. Thut es ihm
Keiner zuvor: so erscheint sein Entwurf bewährt und
tritt ins Leben. Der entgegcngesezte Fall begründet
keineswegs ein ungünstiges Urtheil über ihn als Künstler.
Es ist nur einer seiner Gedanken, dem für diesmal der
eines Andern vorgezogen wurde. Allerdings kann es nicht
anders als großen Reiz für einen Künstler haben, seine
Idee in einem so kolossalen öffentlichen Monument ver-
wirklicht zu sehen. Dieses persönliche Interesse wird aber
ein edler Mann in einer Sache von allgemeinem Inter-
esse nicht entscheiden losscn. Cr wird den Vorwurf mei-
den, und wäre dieser Vorwurf auch bloßer Schein, er
wird den Schein meiden, als wäre bloß durch ein zufäl-
liges Glück seinem Werke diese Ehre geworden, die man
vielleicht den Entwürfen Anderer mit größerem Recht
hätte zusprechen müssen. Hr. v. Bändel hat auf den
äußeren Dortdeil verzichtet und seine Arbeit dem Dater-
lande zum Geschenk angeboten. Wir erlauben uns zwar
die Bemerkung, daß dies nicht eigentlich, wie eö die
Anzeige des Vereins bezeichnet hat, als eine erhebliche
Erleichterung der Ausführungekosten in Anschlag konimen
dürfte. Bei einem Werke dieses Maßstabs bildet das
Honorar eine verhalknißmäßig geringe Dermebrung der
ohnehin er>orderlichen Kosten und wird bei entsprechender

Theilnahme leicht miterschwungen. Aber wenn schon
dieser Abzug im Verhältniß zu der respcctiven Zahl der
Cvntribuenten nicht groß erscheint: so ist er doch als
Gabe eines Mannes kein kleines Geschenk und ein
schöner Beweis von reinem Interesse für die Sache.
Diesem allgemeinen Interesse wird Hr. v. Bändel auch
das für sein eigenes Werk untcrzuordnen wissen, wofern
in einem Künstler-Wettstreit ein Anderer seine Leistung
übertreffen sollte. Sein Hauptzweck, wie der des Ver-
eins, ist doch nur das Monument für den Helden und
für das Vaterland, lind fände sich der Beweis, daß dieser
Zweck durch die Idee eines Andern in höherer Vollendung
erreicht werden könnte: so hieße es dem Edelsinne des
Künstlers mißtrauen, wenn man sein persönliches Inter-
esse glaubte sesthalten zu müssen. — Die zweite Bedenk-
lichkeit nämlich des Vereins, ob er unter einer neuen
Bestimmung über die erhaltenen Beiträge verfügen dürfe,
möchte sich leicht heben. Der Verein zu Detmold steht
nothwendig in Corrcspondcnz mit Privat-Vereinen in
verschiedeuen Provinzen Deutschlands. Findet unser Vor-
schlag einer Concurrenz Berücksichtigung: so könnte daS
Crgebniß, welches hierüber gefällte Urtheile der Special-
Vereine bilden, als provisorische Entscheidung publicirt,
und wenn keine Protestalivne» erfolgen, als angenommen
betrachtet werden. Wir glauben, die öffentliche Meinung
würde sich zu Gunsten einer Concurrenz aussprechen.

Warum aber — wird man vielleicht sagen — ein
Unternehmen, das bereits eingeleitet ist, verzögern und
eine andere Einleitung empfehlen, bloß um die selbst noch
unbestimmte Aussicht auf eine bewährtere Vollendung zu
eröffnen? — Die Antwort hierauf können wir nicht um-
gehen. Wir müssen daher bekennen, daß die Beschaffen-
heit des Entwurfs, der durch den Verein in lithographi-
schen Abbildungen publicirt worden ist, uns noch insbe-
sondere den Wunsch einer Concurrenz nahe gelegt hat.
So sehr dieser Wunsch im Charakter des Unternehmens
begründet ist, so würde man sich tcsselbcn doch leicht ent-
schlagcn, wenn ein Plan vorläge, der den Eindruck der
Schönheit und Würde gewährte. Der Anblick des publt-
cirten wirkt nicht in diesem Sinne auf uns. Da er
cursirt, kann, wer sich dafür interessirt, zusehen, ob wir
seinen Werth verkennen, und wird sich, wenn dies ter
Fall sepn sollte, nicht irren lassen. Wir geben nur unsere
Meinung, geben in voller Unbisangenheit nur unsere
Stimme unumwunden ab. Dieser Entwurf erscheint unS
weder seinem Gegenstände, noch der jetzigen Stufe bilden-
der Kunst entsprechend. Der Unterbau ist unbedeutend,
eine Architektur, die keinen Stpl barstellt und wenig
Zusammenhang bat. Denken wir sie uns 60 — «o Fuß
hrch, so ist zu fürchten, daß sie, bei dem Mangel an
Utbergängen bei der kleinliche» Form und schwere» Ver-
knüpfung des Bogengcästts, mit der Platte darüber und
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