KLEINE MITTEILUNGEN
177
antrage zu dem Gesetzentwurf betreffend das Urheber-
recht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie zu richten.
1. Es wird erbeten, § 1 des Gesetzes wie folgt
zu fassen: »Die Urheber von Werken der bildenden
Künste und der Photographie werden ohne Rücksicht
auf Wert und Bestimmung der Werke nach Maßgabe
dieses Gesetzes geschützt.«
2. In § 3 des Gesetzes ist klarzustellen, daß
das Urheberrecht des Nachbildners an dem von ihm
hervorgebrachten Werke abhängig ist von dem Ur-
heberrechte des ursprünglichen Verfertigers.
3. In den Übergangsbestimmungen des § 43 ist
die Beschränkung der Benutzung und Fertigstellung
vorhandener Vorrichtungen auf ein Jahr zu beseitigen
und zeitlich unbeschränkt zuzulassen.
" JFZu Punkt 6 der Tagesordnung erstattete Direktor
Professor Seliger-Leipzig sein Referat über die Frage
der Kunstgewerbeschulen und wünschenswerte Neue-
rungen zur Förderung des Kunstgewerbes im An-
schluß an die bereits auf dem letzten Delegiertentag
in Braunschweig behandelte gleiche Frage. Die von
Direktor Seliger zu diesem Punkte ausgearbeiteten
Thesen lagen gedruckt vor, so daß Direktor Seliger
zu seinen Vorschlägen nur kurze Erläuterungen zu
geben hatte. Kunstmaler v. Berlepsch-Valendas-Mün-
chen erstattet alsdann zu der gleichen Frage seinen
Bericht, worin er vor allem im Anschluß an die Ver-
handlungen des 2. Kongresses zur Hebung des
Zeichenunterrichts in Bern betont, daß dieser eine
Besserung unserer ganzen kunstgewerblichen Erziehung
zur Voraussetzung haben müsse, und daß man schon
bei dem Zeichenunterricht in unseren Schulen in
richtiger Weise einsetzen müsse1).
Ueber »die Wahrhaftigkeit im kunstgewerblichen
Unterricht« sprach alsdann Professor Groß-Dresden2),
dessen Ausführungen allseitigen Beifall fanden.
;3 Professor Dr. Ree-Nürnberg berichtete alsdann,
unter Vorlage einer größeren Anzahl dort ausgeführter
Arbeiten, über die Meisterkurse am bayrischen Ge-
werbemuseum in Nürnberg8).
In der sich anschließenden Beratung, bei der auch
Oberbürgermeister Bender-Breslau sich eingehend über
die Erfahrungen mit dem öffentlichen Submissions-
wesen bei Vergebung von künstlerischen und kunst-
gewerblichen Aufträgen äußerte, ergab sich allseitige
Übereinstimmung dahin, daß an unseren Kunstge-
werbeschulen wieder mehr das Verständnis dafür ge-
weckt werde, daß der Unterricht wirklich der Praxis
zu dienen habe, daß aber in der Angliederung von
Schul Werkstätten an unsere Schulen die Erreichung
dieses Zieles nicht ohne weiteres gewährleistet wird.
Es müssen auch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse
berücksichtigt werden, und es lassen sich nach An-
sicht der Delegierten feste Normen überhaupt nicht
vorschreiben, weshalb von irgend einer Beschlußfas-
1) Wir hoffen, den Inhalt der Ausführungen des Re-
ferenten später im Wortlaut bringen zu können.
2) Wir bringen auf S. 170 das Referat im Wortlaut.
3) Wir werden später hierüber einen ausführlichen
Aufsatz von Dr. Ree bringen.
Kunstgewerbeblatt. N. F. XVI. H.
W. V. D. HORST, BERLIN, HUBERTUSLAMPE
sung in der Angelegenheit abgesehen und der
Vorort lediglich beauftragt wird, die gehörten Be-
richte drucken zu lassen und für deren Verbreitung
Sorge zu tragen.
Professor Gmelin-München berichtet sodann über
»Nennung der Urheber bei Werken des Kunstgewerbes
auf Ausstellungen und in Publikationen«. Der Ver-
band soll nach Möglichkeit darnach streben, daß dem
künstlerischen Mitarbeiter sein Recht werde, und daß
seine Nennung insbesondere bei Ausstellungen durch
Einfügung einer dahinlautenden Bestimmung, wie dies
in Frankreich längst der Fall ist, zur Bedingung ge-
macht werde.
Nachdem dann noch Professor Schumacher-Dresden
ausführlich über die dritte deutsche Kunstgewerbe-
ausstellung in Dresden und deren Gestaltung an der
Hand von Plänen eingehend berichtet hatte, wurde
beschlossen, den nächsten Delegiertentag in Nürnberg
abzuhalten, und den Zeitpunkt mit Rücksicht auf die
in Nürnberg und Dresden im kommenden Jahre statt-
findenden Ausstellungen dafür so zu wählen, daß im
Anschluß daran in Dresden ein allgemeiner deutscher
Kunsfgewerbetag stattfinden könne, zu dem der Vor-
ort die Einladung ergehen lassen soll.
Damit war die an wichtigen Beratungspunkten so
reiche Tagesordnung erschöpft und wurde der Dele-
27
177
antrage zu dem Gesetzentwurf betreffend das Urheber-
recht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie zu richten.
1. Es wird erbeten, § 1 des Gesetzes wie folgt
zu fassen: »Die Urheber von Werken der bildenden
Künste und der Photographie werden ohne Rücksicht
auf Wert und Bestimmung der Werke nach Maßgabe
dieses Gesetzes geschützt.«
2. In § 3 des Gesetzes ist klarzustellen, daß
das Urheberrecht des Nachbildners an dem von ihm
hervorgebrachten Werke abhängig ist von dem Ur-
heberrechte des ursprünglichen Verfertigers.
3. In den Übergangsbestimmungen des § 43 ist
die Beschränkung der Benutzung und Fertigstellung
vorhandener Vorrichtungen auf ein Jahr zu beseitigen
und zeitlich unbeschränkt zuzulassen.
" JFZu Punkt 6 der Tagesordnung erstattete Direktor
Professor Seliger-Leipzig sein Referat über die Frage
der Kunstgewerbeschulen und wünschenswerte Neue-
rungen zur Förderung des Kunstgewerbes im An-
schluß an die bereits auf dem letzten Delegiertentag
in Braunschweig behandelte gleiche Frage. Die von
Direktor Seliger zu diesem Punkte ausgearbeiteten
Thesen lagen gedruckt vor, so daß Direktor Seliger
zu seinen Vorschlägen nur kurze Erläuterungen zu
geben hatte. Kunstmaler v. Berlepsch-Valendas-Mün-
chen erstattet alsdann zu der gleichen Frage seinen
Bericht, worin er vor allem im Anschluß an die Ver-
handlungen des 2. Kongresses zur Hebung des
Zeichenunterrichts in Bern betont, daß dieser eine
Besserung unserer ganzen kunstgewerblichen Erziehung
zur Voraussetzung haben müsse, und daß man schon
bei dem Zeichenunterricht in unseren Schulen in
richtiger Weise einsetzen müsse1).
Ueber »die Wahrhaftigkeit im kunstgewerblichen
Unterricht« sprach alsdann Professor Groß-Dresden2),
dessen Ausführungen allseitigen Beifall fanden.
;3 Professor Dr. Ree-Nürnberg berichtete alsdann,
unter Vorlage einer größeren Anzahl dort ausgeführter
Arbeiten, über die Meisterkurse am bayrischen Ge-
werbemuseum in Nürnberg8).
In der sich anschließenden Beratung, bei der auch
Oberbürgermeister Bender-Breslau sich eingehend über
die Erfahrungen mit dem öffentlichen Submissions-
wesen bei Vergebung von künstlerischen und kunst-
gewerblichen Aufträgen äußerte, ergab sich allseitige
Übereinstimmung dahin, daß an unseren Kunstge-
werbeschulen wieder mehr das Verständnis dafür ge-
weckt werde, daß der Unterricht wirklich der Praxis
zu dienen habe, daß aber in der Angliederung von
Schul Werkstätten an unsere Schulen die Erreichung
dieses Zieles nicht ohne weiteres gewährleistet wird.
Es müssen auch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse
berücksichtigt werden, und es lassen sich nach An-
sicht der Delegierten feste Normen überhaupt nicht
vorschreiben, weshalb von irgend einer Beschlußfas-
1) Wir hoffen, den Inhalt der Ausführungen des Re-
ferenten später im Wortlaut bringen zu können.
2) Wir bringen auf S. 170 das Referat im Wortlaut.
3) Wir werden später hierüber einen ausführlichen
Aufsatz von Dr. Ree bringen.
Kunstgewerbeblatt. N. F. XVI. H.
W. V. D. HORST, BERLIN, HUBERTUSLAMPE
sung in der Angelegenheit abgesehen und der
Vorort lediglich beauftragt wird, die gehörten Be-
richte drucken zu lassen und für deren Verbreitung
Sorge zu tragen.
Professor Gmelin-München berichtet sodann über
»Nennung der Urheber bei Werken des Kunstgewerbes
auf Ausstellungen und in Publikationen«. Der Ver-
band soll nach Möglichkeit darnach streben, daß dem
künstlerischen Mitarbeiter sein Recht werde, und daß
seine Nennung insbesondere bei Ausstellungen durch
Einfügung einer dahinlautenden Bestimmung, wie dies
in Frankreich längst der Fall ist, zur Bedingung ge-
macht werde.
Nachdem dann noch Professor Schumacher-Dresden
ausführlich über die dritte deutsche Kunstgewerbe-
ausstellung in Dresden und deren Gestaltung an der
Hand von Plänen eingehend berichtet hatte, wurde
beschlossen, den nächsten Delegiertentag in Nürnberg
abzuhalten, und den Zeitpunkt mit Rücksicht auf die
in Nürnberg und Dresden im kommenden Jahre statt-
findenden Ausstellungen dafür so zu wählen, daß im
Anschluß daran in Dresden ein allgemeiner deutscher
Kunsfgewerbetag stattfinden könne, zu dem der Vor-
ort die Einladung ergehen lassen soll.
Damit war die an wichtigen Beratungspunkten so
reiche Tagesordnung erschöpft und wurde der Dele-
27