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Kunsthaus Lempertz [Editor]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Contr.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Katalog der nachgelassenen Gemäldesammlungen der Herren Gustavo de Mauer aus Bogotá (Columbia), verstorben in Reichenhall, Kunstmalers F. Hermesdorff aus München und der Frau Professor Heimsoeth geb. Mertens-Schaaffhausen in Bonn; Versteigerung zu Cöln: 4. und 5. März 1907 — Köln, Nr. 94.1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.20437#0006
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Verkaufsordnung:

Montag den 4. März 1907, nachmittags 3 Uhr:

Nr. 1-107.

Dienstag den 5. März 1907, vormittags 10 und nachmittags 3 Uhr:

Nr. 108—Schluss.

Die Sammlungen sind in meinem Auktionslokale in Vöhl, Dörnhof Nr. 8 zur Besich-
tigung ausgestellt: Freitag den 1. März und Samstag den 2. März 1007 von morgens 9 Uhr
bis nachmittags 5 Uhr, sowie Sonntag den 3. März von 9 bis 2 Uhr vormittags.

Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Be-
suchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. be-
schädigt wird. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die
Zahlung des Steigpreises einschliesslich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der
Firma Math. Lempertz, Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich
der Leiter der Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu versteigern.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Da der Ansteigerer durch sein blosses Anbieten bekundet, dass er die Gegenstände genau
kennt, so können nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt
werden.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern ausser der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem
ausgerufen, um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang ge-
nommen wrerden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten, sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden;
er wird die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder
eine bare Einzahlung oder sonstige GewTähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegen-
stände geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Bei-
träge zu massigen Bedingungen entgegen.

Cöln, im Februar 1907.

Bedingungen.

Peter Hanstein, Inhaber der Firma:

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in Cöln nnd Bonn.
 
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