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Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Mitarb.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Sammlung Frau G., ehem. Berlin: bedeutende englische Möbel, chinesische Keramik, Kunstgewerbe und Handzeichnungen; [Versteigerung: Mittwoch, den 28. April 1954] — Köln: Lempertz, Nr. 439.1954

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VERSTEIGEREN GS-BEDINGUNGEN
1. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Ver-
steigerung besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine
Haftung für Mängel.
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen
sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB.
Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Ver-
steigerer als Vertreter des Auftraggebers Vorbehalten oder verweigern.
Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem
Aufruf ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den
Zuschlag.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über.
4. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 °/o Aufgeld sofort nach
erfolgtem Zuschlag an die Firma Lempertz in bar zu zahlen.
5. Wird die Zahlung nicht sofort an letztere geleistet oder die Abnahme der
zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an
den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zu-
schläge verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal ver-
steigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf
einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.
6. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte
Gegenstände ab. Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers.
7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer
im eigenen Namen einziehen und einklagen.
Der Sitz des Kunsthauses Lempertz gilt als Gerichtsstand sowie als Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen der Käufer.
8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere
übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur
Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

Unverbindliche Auskünfte über Bewertung usw. werden bereitwilligst, auch schriftlich,
erteilt. Teilen Sie uns bitte die Sie interessierenden Katalognummern mit.

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Wir laden Sie zum Besuch
unserer ständigen Ausstellungen außerhalb der Kunstauktionen ein.

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