Verkaufs-Bedingungen
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in Deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 5 °/0 vom Käufer
erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. vom 10. Juli 1902.)
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in Deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber
keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 5 °/0 vom Käufer
erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. vom 10. Juli 1902.)
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin.