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wir unftl-m Landesherrn und dem deutschen
Vaterland von Kindesbeinen verpflichten waren,
und als Vorgesetzte doppelte Verbindlichkeit
auf uns hatten, ihm hold, treu und gewärtig
zu seyn, und soviel in unfern Kräften stehen
würde, allen Schaden abzuwenden (mithin auch
die Landesverräther zu entdecken). Selbst un-
ter den Heiden und Barbaren verehrten die Er-
oberer öfters die treue Anhänglichkeit der Ueber-
wundenen an ihre angebohrne Landesherrschaft.
Nur die heutigen Franzosen, oder vielmehr die
dermalen in diesem unglücklichen Reich herrschen-
de Parthei, denen selbst das Christenthum nicht
christlich, nichtaufgeklärt, nicht menschenfreund-
lich genug ist, nur diese lassen auch an den friedli-
chen Einwohnern der eroberten Provinzen ihre
Blutgierde aus, und machen den Obrigkeiten und
Vorgesetzten es zum Todesverbrechen, daß sie den
ihrer Landesherrschaft geleisteten Eid und Pflich-
ten nicht schon vorhin untreu geworden waren. —
II. Von wem wurden wir
verurtheilt? —
Waren unsre Richter bekannt redliche, un-
bescholtene, menschenfreundliche Männer, wie
unter jeder nur einigermaßen gebildeten Nation
diejenige seyn sollen, denen das Schwerd in die
Hande gegeben wird, um über das Leben ihrer
Mitbürger zu entscheiden? — Waren es Män-
ner, ausgerüstet mit der gründlichen Kenntniß
wir unftl-m Landesherrn und dem deutschen
Vaterland von Kindesbeinen verpflichten waren,
und als Vorgesetzte doppelte Verbindlichkeit
auf uns hatten, ihm hold, treu und gewärtig
zu seyn, und soviel in unfern Kräften stehen
würde, allen Schaden abzuwenden (mithin auch
die Landesverräther zu entdecken). Selbst un-
ter den Heiden und Barbaren verehrten die Er-
oberer öfters die treue Anhänglichkeit der Ueber-
wundenen an ihre angebohrne Landesherrschaft.
Nur die heutigen Franzosen, oder vielmehr die
dermalen in diesem unglücklichen Reich herrschen-
de Parthei, denen selbst das Christenthum nicht
christlich, nichtaufgeklärt, nicht menschenfreund-
lich genug ist, nur diese lassen auch an den friedli-
chen Einwohnern der eroberten Provinzen ihre
Blutgierde aus, und machen den Obrigkeiten und
Vorgesetzten es zum Todesverbrechen, daß sie den
ihrer Landesherrschaft geleisteten Eid und Pflich-
ten nicht schon vorhin untreu geworden waren. —
II. Von wem wurden wir
verurtheilt? —
Waren unsre Richter bekannt redliche, un-
bescholtene, menschenfreundliche Männer, wie
unter jeder nur einigermaßen gebildeten Nation
diejenige seyn sollen, denen das Schwerd in die
Hande gegeben wird, um über das Leben ihrer
Mitbürger zu entscheiden? — Waren es Män-
ner, ausgerüstet mit der gründlichen Kenntniß