Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

An ihre deutsche Mitbürger letzte Bitte zweyer Nassauischen Ortsvorgesetzten Jakob Lohmüller aus Güdingen und Nickel Huppert aus Bübingen: gemordet den 11. Dec. 1793. in der Fürstlichen Residenzstadt Saarbrücken mit der Köpfmaschine (Guillotine) wegen angeblich den Freunden der Französischen (!) Freyheit erwiesener Kränkungen, auf anmaßliche Verurtheilung einer sogenannten militärischen revolutionsmäßig (!!!) richtenden Commission ... und aus alleinigem Willen und Wohlgefallen eines gewissen Ehrmann ... zu dieser peinlichen Untersuchung angeordnet worden war — [S.l.], 1794 [VD18 14287994]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26245#0013
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
—- s
Leute waren es, die unser Todesurtheil fällten.
Und die französische Nation, die sich damit brü-
stet , ihrem Reich eine Verfassung und Gesetze
gegeben zu haben, nach denen jeder Bürger mit
der größten Unpartheilichkeit und von sei-
nes Gleichen gerichtet werden soll, erröthet
nicht, deutsche — freye -- friedliche — ohne
Waffen in der Hand in ihre Gewalt gekommene
Bürger — durch Richter ohne Kenntniß und
Beruf zu einem solchen fürchterlich wichtigen
Amt, durch Richter verurtheilen zu lassen, die
— statt daß sie, wie die Gesetze der Menschlich-
keit erfordern, in Ermangelung jedes andern
Vertheidigers, selbst die Unschuld des Beklagten
zu vertreten, sich verpflichtet halten sollten —°
schon vermöge ihrer dermaligen Verhältnisse,
vermöge ihrer enthusiastischen Wuth gegen alles,
was sich ihren Absichten — ihren Waffen entge-
gen setzt, in uns Beklagten nux ihre Gegner —ff
ihre Feinde sahen.
III. Wie und auf welche rechtliche
Art wir verurtheilt wurden? —
Waren es vaterländische, auf unser Land, un-
ser Verfassung, unsre Unterthanenvcrhältnisse
gegründete, und darnach abgemessene Kriminal-
gesetze, nach denen wir gerichtet wurden ? —.
Daren es Gesetze, die uns vorhin genugsam be-
kannt gemacht worden waren? — War die
Untersuchung mit der rechtlichen Genauigkeit ge-
 
Annotationen