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An ihre deutsche Mitbürger letzte Bitte zweyer Nassauischen Ortsvorgesetzten Jakob Lohmüller aus Güdingen und Nickel Huppert aus Bübingen: gemordet den 11. Dec. 1793. in der Fürstlichen Residenzstadt Saarbrücken mit der Köpfmaschine (Guillotine) wegen angeblich den Freunden der Französischen (!) Freyheit erwiesener Kränkungen, auf anmaßliche Verurtheilung einer sogenannten militärischen revolutionsmäßig (!!!) richtenden Commission ... und aus alleinigem Willen und Wohlgefallen eines gewissen Ehrmann ... zu dieser peinlichen Untersuchung angeordnet worden war — [S.l.], 1794 [VD18 14287994]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26245#0014
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IS —---
führt worden, die nach unfern deutschen
Rechten so pünktlich beobachtet werden muß,
wenn über Leben und Tod abgeurtheilt werden
soll. Waren keine andre Zeugen als nur ganz
unverdächtige und unverwerfliche zugelassen,
waren ihre Aussagen, und in wie ferne sie mit
einander übereinstimmten oder sich widerspra-
chen , gehörig geprüft und erwogen worden? —
Sind diese Aussagen auch uns gehörig bekannt
gemacht, ist uns die Freiheit und hinlängliche
Zeit gestattet worden, uns durch einen einsichts-
vollen Rechtsgclehrten, der ohne irgend eine
willkührliche Einschränkung und Besorgniß sich
unsrer Unschuld annehmen durfte, vertheidigm
zu lassen?
Leider, (o preißt euer Glück, deutsche Mit-
bürger, daß unsre Gesetze auch dem gröbsten
überwieftnsten Verbrecher doch alle diese rechtli-
che Wohlthaten sichern, nur damit der Unschuld
jedes Rettungsmittel offen stehe) — leider!
von allem diesem geschah bei uns nichts. Wir
wurden durch eine mit dem rechtlichen Verfahren
nicht bekannte, wiükührlich angeordnete, mili-
tärische revolutionsmäsig richtende Kom-
mission revoMcionsmastg (!!!) ver-
urthcilt. Rcvalurionsmcrstk? — das
heißt: mit Beiseitsetzung aller sonst bei Völkern,
wo noch Recht und Ordnung herrscht, gelten-
den Gesetze und Vorschriften, nach Grundsäz-
zen, die zur Zeit der drohenden äussersten Ge-
 
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