Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Lorentzen, Theodor
Die Entschädigung der schwedischen Armee nach dem 30jährigen Kriege — Heidelberg, 1888

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51975#0033
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
31

die beiden Heerführer selbst, welche zwar beide das
Verhalten derselben tadelten, wobei jedoch Bernhard
eine gewisse Berechtigung der Forderungen zugestand.
Nach vergeblichen Bemühungen, den Aufruhr durch
Milde zu unterdrücken, reiste Horn zu Oxenstierna
nach Heilbronn ab, um die schriftlich verfassten Be-
schwerden der Armee zu überbringen. In Anbetracht
der grossen Gefahr, die vorlag, entschloss sich der
Kanzler zu einem höchst charakteristischen Schritte:
er bestätigte die Versprechungen und Schenkungen,
welche Gustav Adolf in seinem Testamente erneuert
hatte,1) jedoch so, dass die Officiere die Länderschen-
kungen in Form schwedischer Lehen annahmen. Als
schwedische Vasallen wurden sie dann zugleich Mit-
glieder des Heilbronner Bundes und hatten zu demsel-
ben auch die Contributionen beizusteuern.
Damit war ein neuer merkwürdiger Schritt für
die Selbständigkeit des Heeres gethan: es war natür-
lich, dass das Selbstbewusstsein der Officiere durch
dies Ereignis in hohem Grade gesteigert werden musste
und dass dieselben, die Consequenzen aus ihrer Stel-
lung ziehend, auch bald das Verlnngen stellten, auch
zu den diplomatischen Verhandlungen über die allge-
meinen evangelischen Angelegenheiten zugezogen zu
werden und nicht nur das Exekutions Werkzeug anderer,
denen sie gleichgestellt waren, zu sein. Der Entschluss
Oxenstierna’s erscheint zunächst wunderbar, ein Blick
auf die schwedische Verfassung macht denselben er-
klärlich.

1I Theatrum Europ. III S. 25,
 
Annotationen