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Lorentzen, Theodor
Die Entschädigung der schwedischen Armee nach dem 30jährigen Kriege — Heidelberg, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51975#0085
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83

geht daraus hervor, dass nach dem Tode Bernhards
von allen Seiten Anerbietungen an dieselbe gemacht
wurden1). Der Pfalzgraf Carl Ludwig bemühte sich,
gestützt auf die Macht seines Oheims Karl I. von Eng-
land eifrig darum, auch der Herzog Franz Albert von
Lauenburg dachte den Oberbefehl zu übernehmen,
sogar der Kaiser, welcher schon Bernhard selbst für
sich zu gewinnen gesucht hatte2), machte einen ernst-
lichen Versuch, dessen Armee auf seine Seite zu ziehen.
Allein für diese kamen nach dem Verzicht des Herzogs
Wilhelm von Weimar, des „Erben“ Bernhard’s nur 2
Bewerber in Betracht: Schweden und Frankreich. Gern
hätte sie sich, welche ein lebhaftes deutsch-protestan-
tisches Gefühl beseelte, ersterer Macht wieder ange-
schlossen, und von den 4 Generalmajoren, welche die
Leitung der Armee übernommen hatten, waren 3 für
Schweden: allein die eifrigen Versprechungen und Be-
mühungen dieser Macht vermochten nichts gegen das
Vorgehen Frankreichs auszurichten, welches das zweck-
mässigste Mittel, das alle sonstigen Bedenken überwog,
in reichlichem Masse anwandte: es schaffte sogleich
Geld zur Stelle3) — was bekanntlich Schweden immer
fehlte. Der Vertrag von Colmar (29. Sept. 1639) ent-
schied die Zugehörigkeit der Weimar’schen Armee zu
Frankreich.4)

*1 vergl z. Folg. Pufendorf XI 42-54.
2I Gonzenbach I cap. VIII, b.
3I vergl. Gonzenbach I S. 524 ff. u. 548.
4/ Die Verhandlungen sind ausführlich geschildert, von Gonzen-
bach, Gr. L. v. Erlach. I. Cap. IX.
 
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