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Der Einfluss der schwedischen Armee auf den
Gang der westphälischen Friedensverhandlungen.
So hatte die schwedische Soldateska im Laufe
des Krieges schon eine so hohe politische Bedeutung
erlangt, dass es augenscheinlich war, dass sie auch an
dem grossen Friedenswerk, welches denselben abschlies-
sen sollte, nicht unbeteiligt bleiben werde. Dies hatte
die schwedische Regierung auch längst vorgesehen, und
in allen Friedensversuchen des Kriegs bildet der „con-
tentement der Soldatesque“ einen gesonderten Punkt
der schwedischen Bedingungen. So auch in der schwe-
dischen Proposition vom 1. Juli 1645, welchen Tag man
als den eigentlichen Beginn der Friedensverhandlungen
ansehen kann:
§ 10. „Die dem Königreiche gebührende und
schuldige Satisfaktinn soll also gestalt sein, dass ihr
des Vergangenen wegen Schadloshaltung und aufs künf-
tige ihr und ihren Bundesgenossen Sicherheit geleistet
werde.
§ 11. „Ihren Officieren und Soldateska soll nach
Billigkeit ohne des Königreichs Beschwernis ihrer For-
derung halber Abtrag geschehen.“
Dafür verpflichteten sich die Schweden, die
eroberten Plätze und Länder den betreffenden Herren
wieder zurückzugeben und die überflüssige Armee ab-
zudanken.
In der Antwort, 9 welche die Kaiserlichen am
15. Sept, publicierten, erklärten sie in betreff der Ent-
p' Meiern acta pacis Westphal. I S. 627.
Der Einfluss der schwedischen Armee auf den
Gang der westphälischen Friedensverhandlungen.
So hatte die schwedische Soldateska im Laufe
des Krieges schon eine so hohe politische Bedeutung
erlangt, dass es augenscheinlich war, dass sie auch an
dem grossen Friedenswerk, welches denselben abschlies-
sen sollte, nicht unbeteiligt bleiben werde. Dies hatte
die schwedische Regierung auch längst vorgesehen, und
in allen Friedensversuchen des Kriegs bildet der „con-
tentement der Soldatesque“ einen gesonderten Punkt
der schwedischen Bedingungen. So auch in der schwe-
dischen Proposition vom 1. Juli 1645, welchen Tag man
als den eigentlichen Beginn der Friedensverhandlungen
ansehen kann:
§ 10. „Die dem Königreiche gebührende und
schuldige Satisfaktinn soll also gestalt sein, dass ihr
des Vergangenen wegen Schadloshaltung und aufs künf-
tige ihr und ihren Bundesgenossen Sicherheit geleistet
werde.
§ 11. „Ihren Officieren und Soldateska soll nach
Billigkeit ohne des Königreichs Beschwernis ihrer For-
derung halber Abtrag geschehen.“
Dafür verpflichteten sich die Schweden, die
eroberten Plätze und Länder den betreffenden Herren
wieder zurückzugeben und die überflüssige Armee ab-
zudanken.
In der Antwort, 9 welche die Kaiserlichen am
15. Sept, publicierten, erklärten sie in betreff der Ent-
p' Meiern acta pacis Westphal. I S. 627.