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Schädigung der Armee: Kaiser!. Maj. könne nicht ein-
sehen, inwiefern Sie den Schweden eine solche schuldig
sei. Im Gegenteil beanspruche Sie selbst eine Ent-
schädigung und behalte sich dieselbe ausdrücklich vor.
falls diese Verhandlungen nicht zum gewünschten Ziele
gelangen würden. Selbst das, was Sie einst in den
Schönebeck’schen Traktaten zugestanden habe, könne
Sie jetzt nicht mehr binden, nachdem es damals zurück-
gewiesen sei und noch dazu durch Fortsetzung des
Krieges dem Lande solch’ Schaden und Unkosten ver-
ursacht sei. Indessen wolle der Kaiser nichts dagegen
haben, wenn den Kurfürsten und Ständen, quorum
maxime interest, jenen Schönebeck’schen Traktaten zu
inharieren beliebet.
In diesem Sinne ward die Antwort den Schweden
am 12. October 1645 ausgefertigt, ohne dass die Reichs-
stände, welche sich unter sich in Betreff einiger allge-
meiner Formen noch nicht hatten einigen können, ihr
Reichsgutachten über diese Resolution abgegeben hätten
Nachträglich nur fassen die protestantischen Stände in
Osnabrück ein Gutachten ab, das sie den Münster’schen
zuschickten, in dem sie zu § 10—11 bemerkten: man
müsse erst erfahren, quid und a quo petatur.1) Privatim
fügten noch der Sachsen-Weimarsche und Brandenburg-
Kulmbach’sche Gesandte ihre Meinung hinzu, von denen
der erstere die Worte des Kaiserlichen: quorum maxime
interest für bedenklich erachtete, da der Kaiser sich
dadurch aus der Affaire ziehen zu wollen scheine;2)
der letztere aber setzte in langen Betrachtungen aus-
4 M. I 828.
2/ M. I 848.
 
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