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einander, dass Schweden moralisch nicht das Recht
habe, eine Entschädigung vom Reiche zu verlangen,
da man sie nicht gerufen habe u. s. w. Eine Geld-
entschädigung würde so hoch sein, dass das Reich sie
gar nicht erschwingen könnte, da die Krone das Land
schon zu sehr ausgesogen hätte. Zum Schluss appelierte
er an die bekannte heroische Animosität der Krone:
sie solle sich mit der gloire zufrieden geben und zu
erkennen geben, dass ihre Hülfe mehr auf Trost und
Rettung der notleidenden Freunde gerichtet gewesen
sei, denn auf Gewinn. Wenn in den Schönebeck’schen
Traktaten der Krone Schweden 40 Tonnen Goldes ge-
boten seien — in der That waren es nur 25 — so
könne dies Versprechen die Stände nicht binden. Immer-
hin sei es besser, Geld zu zahlen als Land und Leute
abzutreten.1) Die naiven und optimistischen Hoffnungen
von der Bescheidenheit der schwedischen Ansprüche
sollten bald bitter getäuscht werden.
Schon in den ersten privaten Verhandlungsver-
suchen hatten die Kaiserlichen auf jene Schönebeck-
schen Traktate als die Grundlage der Friedensverhand-
lungen hingewiesen'2). Die Schweden nahmen dieselben
zwar damals zur Deliberation an, doch waren sie keines-
wegs und zumal jetzt nach den Erfolgen des dänischen
Krieges und den glänzenden Fortschritten Torstensohns
gewillt, sich mit den darin enthaltenen Anerbietungen
zu begnügen. Wenn ausserdem die Kaiserlichen die
Absicht hatten, auf Grund jener Traktate, die Bezahl-
ung lediglich den Evangelischen zuzuschieben, so waren
1| M. I 864.
2/ M. I 309.
 
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