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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Da Wir auf den Wohlstand Unserer Unterthanen stets aufmerksam seyn, und denselben zu verbessern suchen, unter andern aber gefunden, daß die geringe Fischereyen, welche einige Gemeinden in ihren Graben und andern nicht viel bedeutenden Wassern haben, denenselben nur Gelegenheit zum Müßiggang und Anlaß zu allerley Freveln geben; So befehlen Wir hierdurch gnädigst, daß so wie die meisten Gemeinden ohnehin schon gethan haben, alle dergleichen Fisch-Wasser an einen sicheren Mann zum Besten der Gemeinden verpachtet ... werden solle ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 90653629]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65602#0003
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feld/ Aras zu Latzenelnbogen/ Dich/
Ziegenhain/ Nidda/ Hanau/ Schaum,
bürg/ Isenburg und Büdingen/ rc.
Jhro Rußisch - Kayserlichen Majestät bestellter
General-FeldMarschall und St. Andreas- wie
auch Königlich - Preusischen schwarzen Adler Or-
dens - Ritter rc. rc.
Liebe Getreue !

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