Achtens: Haben sämmtliche Beamten von denen
die ausländische Bettler betreffenden Verfügungen, denen aus-
wärtigen benachbarten Beamten, Nachricht zu crtheilen, um
selbige in denen ihnen untergebenen Ortschaften behörig bekannt
machen zu können.
Hiervon geschichet Unser gnädigster Befehl und Wil-
len und Wir nicynen cs ernstlich, daß von Unsern Fürstlichen
Regierungen, Policey -Deputationen, Ober- und Unter-Aem-
teren, Schultheißen, Gerichten und Vorsteheren hierauf genau
gehalten, und denen Policey- Amts- und Gerichts-Diencren
auch Bettelvögten genau eingebunden werde, solcher stracklich
nachzukommen, so lieb ihnen ist Unsere höchste Ungnade und
schwere Ahndung zu vermeiden. Versehens Uns und seynd
Euch mit Gnaden wohlgewogen. Darmstadt den gren Sept.
1777.
^-1 tpsciale rnLactacum
5LKLM58IM.
Fürstl. Heßische Präsident, Lanzlar
und Geheime Näthe daselbste».
F.C. Freyh. von Moser» Miltenberg. W, G, von Moser,
HofNlanir.
die ausländische Bettler betreffenden Verfügungen, denen aus-
wärtigen benachbarten Beamten, Nachricht zu crtheilen, um
selbige in denen ihnen untergebenen Ortschaften behörig bekannt
machen zu können.
Hiervon geschichet Unser gnädigster Befehl und Wil-
len und Wir nicynen cs ernstlich, daß von Unsern Fürstlichen
Regierungen, Policey -Deputationen, Ober- und Unter-Aem-
teren, Schultheißen, Gerichten und Vorsteheren hierauf genau
gehalten, und denen Policey- Amts- und Gerichts-Diencren
auch Bettelvögten genau eingebunden werde, solcher stracklich
nachzukommen, so lieb ihnen ist Unsere höchste Ungnade und
schwere Ahndung zu vermeiden. Versehens Uns und seynd
Euch mit Gnaden wohlgewogen. Darmstadt den gren Sept.
1777.
^-1 tpsciale rnLactacum
5LKLM58IM.
Fürstl. Heßische Präsident, Lanzlar
und Geheime Näthe daselbste».
F.C. Freyh. von Moser» Miltenberg. W, G, von Moser,
HofNlanir.