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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Es sind zwar bereits mehrmalen nicht allein von Unseren in Gott ruhenden Vorfahren am Regiment christlichen Andenkens, sondern auch von Uns Selbsten die gemessenste Verordnungen ergangen, daß zu Abstellung des höchst unschicklich und schädlichen Straßen- und Gassenbettlens, und derer damit verknüpften Inconvenienzien eine jede Stadt, Flecken und Dorf ihre Armen selbsten nach Nothdurft verpflegen sollen ...; So verordnen und befehlen Wir hiermit anderweit ernstgemessenst und gnädigst, daß ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 14338750]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65641#0004
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Achtens: Haben sämmtliche Beamten von denen
die ausländische Bettler betreffenden Verfügungen, denen aus-
wärtigen benachbarten Beamten, Nachricht zu crtheilen, um
selbige in denen ihnen untergebenen Ortschaften behörig bekannt
machen zu können.
Hiervon geschichet Unser gnädigster Befehl und Wil-
len und Wir nicynen cs ernstlich, daß von Unsern Fürstlichen
Regierungen, Policey -Deputationen, Ober- und Unter-Aem-
teren, Schultheißen, Gerichten und Vorsteheren hierauf genau
gehalten, und denen Policey- Amts- und Gerichts-Diencren
auch Bettelvögten genau eingebunden werde, solcher stracklich
nachzukommen, so lieb ihnen ist Unsere höchste Ungnade und
schwere Ahndung zu vermeiden. Versehens Uns und seynd
Euch mit Gnaden wohlgewogen. Darmstadt den gren Sept.
1777.

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Fürstl. Heßische Präsident, Lanzlar
und Geheime Näthe daselbste».

F.C. Freyh. von Moser» Miltenberg. W, G, von Moser,

HofNlanir.
 
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