Juriſtiſches Wochenblatt. | 677
XXVII.
| Johann Georg Pertſch, Anmerkung
und Aufgabe, die ſo genannten Primarias Pre-
ces der Kayſer betreffend *).
m LM
C§ch erkläre anitzt das deutſche Staatsrecht. JFn
I solchem kömmt auch vor, daß die Kapſer das
Recht der primariarum precum oder die Befugnihke.
hätten, iu allen Stiftern und Klöſkern im Reich,
einmal Zeit ihrer Regierung, eine Pfründe oder
Präbende an eine tüchtige Perſon zu vergeben.
Fragt man: Warum sie primae oder primariae pre-
ces heißen ? So geht die gemeine Meynung, der ich
ehedem auch beygepflichtet, dahin: Weil ein jeder
Kayser nur einmal in ſciner Regierung ſich deren
bediente. Allein nunmehro halte ich dafür, die Be-
nennung ſey daher entſtanden, weil die Kayſer den
erſten, die. um Mittheilung einer Prabende Anſue
Tt 3 chung
*) Ausden Braunſchweig. Anzeigen v. R. 1750, !
t. 27. Die übrigen dazu gehörigen Au.
ſâtze werden in künftigen Bande folgen.
XXVII.
| Johann Georg Pertſch, Anmerkung
und Aufgabe, die ſo genannten Primarias Pre-
ces der Kayſer betreffend *).
m LM
C§ch erkläre anitzt das deutſche Staatsrecht. JFn
I solchem kömmt auch vor, daß die Kapſer das
Recht der primariarum precum oder die Befugnihke.
hätten, iu allen Stiftern und Klöſkern im Reich,
einmal Zeit ihrer Regierung, eine Pfründe oder
Präbende an eine tüchtige Perſon zu vergeben.
Fragt man: Warum sie primae oder primariae pre-
ces heißen ? So geht die gemeine Meynung, der ich
ehedem auch beygepflichtet, dahin: Weil ein jeder
Kayser nur einmal in ſciner Regierung ſich deren
bediente. Allein nunmehro halte ich dafür, die Be-
nennung ſey daher entſtanden, weil die Kayſer den
erſten, die. um Mittheilung einer Prabende Anſue
Tt 3 chung
*) Ausden Braunſchweig. Anzeigen v. R. 1750, !
t. 27. Die übrigen dazu gehörigen Au.
ſâtze werden in künftigen Bande folgen.