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Häßler, Hans-Jürgen; Rösing, Friedrich Wilhelm
Zur inneren Gliederung und Verbreitung der Vorrömischen Eisenzeit im südlichen Niederelbegebiet (Teil 1): Mit e. Beitr. von F. W. Rösing über Die Leichenbrände der eisenzeitlichen Gräberfelder von Bargstedt I, Harsefeld und Issendorf III (Kreis Stade) — Hildesheim: Verlag August Lax, 1977

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65516#0113
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bare Gliederung dieser Quellengruppe erarbeiten. Möglicherweise würde ein anschließender
Vergleich mit der Grabkeramik zu weiteren Erkenntnissen für die Keramikdatierung führen.
Daß hier ausführlicher auf die Frage der Datierung von Siedlungsmaterial eingegangen wurde,
sollte den Entschluß des Verfassers, sich bei den kulturhistorischen Interpretationen ausschließlich
auf das Gräberfeldmaterial zu stützen, begründen. Die angedeuteten methodischen Bedenken
besonders bezüglich einer genaueren Datierung von Siedlungskeramik ließen ihn davon Abstand
nehmen, auf diesem Wege der Frage nach der Besiedlungskontinuität näherkommen zu wollen.
Das Friedhofsmaterial, so einseitig es als Quellengattung auch sein mag, wird nach wie vor bei der
Herausarbeitung früherer Kulturverhältnisse so lange eine überragende Rolle spielen, bis ausrei-
chende Siedlungsgrabungen von der Qualität Flögeln oder der Feddersen Wierde durchgeführt
worden sind. Die Grabfunde werden darüber hinaus aber immer den großen Vorteil bieten, daß
durch die Beigabe der formenkundliche Wandel bei Metallgeräten und -schmuck, der ja in der
Regel bedeutend kurzfristiger ist als beispielsweise eine Veränderung im keramischen Bestand,
besser nachzuweisen ist und über ihn und den damit verbundenen Wechsel in der Trachtsitte eine
engmaschigere relativ-chronologische Horizontierung des Fundgutes erarbeitet werden kann, mit
deren Hilfe die kulturhistorischen Prozesse erst ausgedeutet werden können.
Dem Nachweis einer Siedlungskontinuität in Nordostniedersachsen mit der Hilfe des Siedlungs-
materials aus meist schlecht dokumentierten Gruben kann Verfasser, wie O. Harck es vorschlägt,
nicht zustimmen. Die auf den Harckschen Tabellen 5 und 6 erkennbar werdende Kontinuität bei
den Siedlungen vor allem für den Zeitraum von der mittleren zur jüngeren vorrömischen Eisenzeit,
in verschiedenen Fällen sogar bis in die römische Kaiserzeit hinein, bei gleichzeitigem Abbruch der
Friedhöfe im mittleren vorrömischen Horizont, wirft die Frage auf, ob hier nicht ein Fehler in der
Datierung des Siedlungsmaterials sichtbar wird. Besonders deutlich erkennbar wird dies am Bei-
spiel des Höhbeckgebietes (Harck Tabelle 6d), wo keiner der Friedhöfe eine Belegungsabfolge von
der mittleren zur jüngeren vorrömischen Eisenzeit aufweist, dies aber für mehrere Siedlungen
zutreffen soll.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß dieses Phänomen der Begräbnisunterbrechung auf
eine Änderung im Bestattungsritus zurückzuführen ist und nicht auf eine Siedlungsstörung, muß
die viel diskutierte Frage nach der geschlechtsbezogenen Bestattung auf getrennten Friedhöfen auch
hier noch einmal aufgegriffen werden.
G. Friedhöfe vom Typ Darzau und vom Typ Rieste
(Zum Problem der Frauen- und Männerfriedhöfe)
T. CAPELLE (1971, 111 f.) hat unlängst den forschungsgeschichtlichen Hintergrund dieser für
das Niederelbegebiet relevanten Problematik aufgezeigt und sich kritisch mit den bislang dazu ge-
äußerten Meinungen auseinandergesetzt. Neben den Unterscheidungskriterien für Männer- und
Frauengräber an archäologischen Objekten sieht er in der anthropologischen Geschlechtsbestim-
mung eine weitere Möglichkeit, dieser Thematik näher zu kommen. Für eine Lösung des Problems
auf diesem Wege sprachen sich auch H. KRÜGER (1961, 18) und W. WEGEWITZ (1972, 29) aus.
Die hier im folgenden aufgeführten Ergebnisse von Leichenbranduntersuchungen sollen dazu
beitragen, zu weiteren Erkenntnissen über dieses Problemfeld zu gelangen. Es erscheint ja selbst-
verständlich, anthropologische Fragestellungen auch mit anthropologischen Methoden zu lösen, zu-
mal die zur Verfügung stehenden archäologischen Kriterien quantitativ sehr gering und bereits pri-
mär bei der Niederlegung, oder sekundär während und nach der Ausgrabung den menschlichen
Unzulänglichkeiten unterliegen können, was archäologisch dann in den zahlreichen Ausnahmen

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