Südlich der Gruft CW (bei 6,45 0/2,0 N) stand ein 80 zu 80 mm großer Pfahl aus Eiche, der noch 0,1 m
tiefer als der Gruftfußboden reichte. Der Pfahl kann erst nach Abbruch der nördlichen Gruftwand einge-
graben worden sein und wird zur darüber befindlichen Prieche (Kirchenempore) gehört haben.
Der mit Bandeisen beschlagene Kastensarg an der Südseite von Gruft CN dürfte der älteste und der
lackierte Sarg in der westlich anschließenden Gruft der jüngste dieses Platzes sein. Aus den in diesen
Grüften zahlreich gefundenen Münzen läßt sich gut erkennen, wann diese im einzelnen verfüllt wurden
(vgl. Kap. 6.3.5.4).
Wie schon erwähnt, hat Joachim von Weyhe 1624 von Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu
Harburg die Erlaubnis erhalten, ein neues Erbbegräbnis außerhalb der Kirche anzulegen, da das alte in der
Kirche belegt war (vgl. Kap. 13.2.3). Diese Nachricht entspricht dem Grabbefund; lediglich der lackierte
Sarg ist später beigesetzt worden. Es dürfte sich um die 1669 erwähnte Beisetzung eines jungen Adeligen
handeln (vgl. Kap. 14.3). Mit Sicherheit erfolgten in den Grüften Chor-Nord und -West zehn Beisetzun-
gen, wobei nicht zu erkennen ist, ob man bei den zu beobachtenden Umbauten und Erweiterungen ältere
Bestattungen ausräumte oder die Särge nur umstellte. Die große Zahl von Bestattungen Erwachsener und
ein Vergleich mit dem 1624 angelegten Erbbegräbnis v. Weyhe erlauben den Schluß, daß diese Gruft län-
ger als 100 Jahre benutzt wurde. Vermutungen, daß der Begräbnisplatz vor dem Altar der Familie von
Weyhe erst überlassen wurde, nachdem der 1618 verstorbene Johann Wilken von Weyhe 1608 die heute
noch vorhandene Kanzel (vgl. Kap. 12.4) stiftete, sind unbegründet.
Die hier behandelten Grüfte dürften, mindestens im nördlichen Teil, um 1500 angelegt worden sein. Die
Vermutung liegt nahe, daß das Recht zur Anlage der Gruft vor dem Altar (vgl. Kap. 12.3) schon von dem
1480 verstorbenen Arp von Weyhe, der Bötersheim 1455 gekauft hatte, oder seiner Witwe erworben wor-
den ist.
In Schreiben aus den Jahren 1576 und 1581 nennen die Vettern Jost und Arend von Weyhe, vermutlich
Urenkel des ersten Besitzers von Bötersheim, die Gruft an der Nordseite im Chor ,,meiner Jost von Weihe
begräbnus" (vgl. Kap. 13.2.1, 2). Es dürfte sich um den 1548 verstorbenen Johst von Weyhe handeln,
nach dem die Gruft hier benannt wurde. Auf eine Anlage der Grüfte im späten Mittelalter weisen auch die
Formate der verwendeten Ziegelsteine hin. Zu weiteren Funden aus der Gruft vgl. Kap. 5.2.2; 6; 7; 10;
11. Metallfunde, Keramik, Glas u. a.
Särge und Beschläge: Gruft Chor-Nord
1. Sarg mit kastenförmigem Unterteil und flachem
dachförmigem Deckel (?). Eichenholz 30 mm stark.
Ein Griff im Westteil der Gruft aus der zweiten
Fundschicht im Übergang zu Chor-West (7,50
0/1,00 N, 1,30 m tief).
115:248 mm, Mittelwulst 95 mm (Taf 20, CN 1).
Ein weiterer, aber bis zur Unkenntlichkeit verroste-
ter Griff am Fußende.
2. An der Südwand der Gruft lagen die Reste eines ka-
stenförmigen Sarges aus Eichenholz (bei 7,8—9,50
0/0,10—0,60 N; 1,5—1,6 m tief). Der Deckel war
mit um 30 mm breitem, stellenweise leicht gewölb-
tem Bandeisen beschlagen, das parallel zu den
Schmalseiten im Abstand von 30—40 mm angeord-
net war. Diese Beschläge, von denen 3,0 Ifd. m ge-
borgen wurden, sind außerordentlich verrostet, so
daß keine Verzierungen und nicht einmal Nagellö-
cher festgestellt werden konnten. Merkwürdigerwei-
se haben alle Stücke alte Bruchränder und keine
Übergänge vom Deckel zu den Seitenflächen.
Wahrscheinlich wurde der Sarg, der wie der Kasten
einer Stollentruhe ausgesehen haben dürfte, bei
Neubelegung der Gruft zerstört (Taf. 20, CN 2).
Dieser eisenbeschlagene Kasten ist der älteste in der
Kirche festgestellte Sarg und könnte der des Arp von
Weyhe sein.
Särge und Beschläge: Gruft Chor-West
1. Sarg an der Nordseite der Gruft. Kastenform (?)
oder kastenförmiges Unterteil mit dachförmigem
Deckel (?). Eichenholz 30 mm stark. Stark verrostete
Beschläge von der Fußseite, 1,60 m tief, fast am
Gruftboden. Die rechte Seite der Beschlagplatte ist
aufgebogen und überdeckt hier den Griff. Anschei-
nend wurde versucht, den Beschlag vom Sarg zu
entfernen. Beschlagplatte aus dünnem Eisenblech
165:285 mm, mit gezacktem Rand, teilweise Blatt-
ornamente, mehrfach durchbrochen, Einzelheiten
nicht zu erkennen. Griff 78:186 mm; die 35 mm
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tiefer als der Gruftfußboden reichte. Der Pfahl kann erst nach Abbruch der nördlichen Gruftwand einge-
graben worden sein und wird zur darüber befindlichen Prieche (Kirchenempore) gehört haben.
Der mit Bandeisen beschlagene Kastensarg an der Südseite von Gruft CN dürfte der älteste und der
lackierte Sarg in der westlich anschließenden Gruft der jüngste dieses Platzes sein. Aus den in diesen
Grüften zahlreich gefundenen Münzen läßt sich gut erkennen, wann diese im einzelnen verfüllt wurden
(vgl. Kap. 6.3.5.4).
Wie schon erwähnt, hat Joachim von Weyhe 1624 von Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu
Harburg die Erlaubnis erhalten, ein neues Erbbegräbnis außerhalb der Kirche anzulegen, da das alte in der
Kirche belegt war (vgl. Kap. 13.2.3). Diese Nachricht entspricht dem Grabbefund; lediglich der lackierte
Sarg ist später beigesetzt worden. Es dürfte sich um die 1669 erwähnte Beisetzung eines jungen Adeligen
handeln (vgl. Kap. 14.3). Mit Sicherheit erfolgten in den Grüften Chor-Nord und -West zehn Beisetzun-
gen, wobei nicht zu erkennen ist, ob man bei den zu beobachtenden Umbauten und Erweiterungen ältere
Bestattungen ausräumte oder die Särge nur umstellte. Die große Zahl von Bestattungen Erwachsener und
ein Vergleich mit dem 1624 angelegten Erbbegräbnis v. Weyhe erlauben den Schluß, daß diese Gruft län-
ger als 100 Jahre benutzt wurde. Vermutungen, daß der Begräbnisplatz vor dem Altar der Familie von
Weyhe erst überlassen wurde, nachdem der 1618 verstorbene Johann Wilken von Weyhe 1608 die heute
noch vorhandene Kanzel (vgl. Kap. 12.4) stiftete, sind unbegründet.
Die hier behandelten Grüfte dürften, mindestens im nördlichen Teil, um 1500 angelegt worden sein. Die
Vermutung liegt nahe, daß das Recht zur Anlage der Gruft vor dem Altar (vgl. Kap. 12.3) schon von dem
1480 verstorbenen Arp von Weyhe, der Bötersheim 1455 gekauft hatte, oder seiner Witwe erworben wor-
den ist.
In Schreiben aus den Jahren 1576 und 1581 nennen die Vettern Jost und Arend von Weyhe, vermutlich
Urenkel des ersten Besitzers von Bötersheim, die Gruft an der Nordseite im Chor ,,meiner Jost von Weihe
begräbnus" (vgl. Kap. 13.2.1, 2). Es dürfte sich um den 1548 verstorbenen Johst von Weyhe handeln,
nach dem die Gruft hier benannt wurde. Auf eine Anlage der Grüfte im späten Mittelalter weisen auch die
Formate der verwendeten Ziegelsteine hin. Zu weiteren Funden aus der Gruft vgl. Kap. 5.2.2; 6; 7; 10;
11. Metallfunde, Keramik, Glas u. a.
Särge und Beschläge: Gruft Chor-Nord
1. Sarg mit kastenförmigem Unterteil und flachem
dachförmigem Deckel (?). Eichenholz 30 mm stark.
Ein Griff im Westteil der Gruft aus der zweiten
Fundschicht im Übergang zu Chor-West (7,50
0/1,00 N, 1,30 m tief).
115:248 mm, Mittelwulst 95 mm (Taf 20, CN 1).
Ein weiterer, aber bis zur Unkenntlichkeit verroste-
ter Griff am Fußende.
2. An der Südwand der Gruft lagen die Reste eines ka-
stenförmigen Sarges aus Eichenholz (bei 7,8—9,50
0/0,10—0,60 N; 1,5—1,6 m tief). Der Deckel war
mit um 30 mm breitem, stellenweise leicht gewölb-
tem Bandeisen beschlagen, das parallel zu den
Schmalseiten im Abstand von 30—40 mm angeord-
net war. Diese Beschläge, von denen 3,0 Ifd. m ge-
borgen wurden, sind außerordentlich verrostet, so
daß keine Verzierungen und nicht einmal Nagellö-
cher festgestellt werden konnten. Merkwürdigerwei-
se haben alle Stücke alte Bruchränder und keine
Übergänge vom Deckel zu den Seitenflächen.
Wahrscheinlich wurde der Sarg, der wie der Kasten
einer Stollentruhe ausgesehen haben dürfte, bei
Neubelegung der Gruft zerstört (Taf. 20, CN 2).
Dieser eisenbeschlagene Kasten ist der älteste in der
Kirche festgestellte Sarg und könnte der des Arp von
Weyhe sein.
Särge und Beschläge: Gruft Chor-West
1. Sarg an der Nordseite der Gruft. Kastenform (?)
oder kastenförmiges Unterteil mit dachförmigem
Deckel (?). Eichenholz 30 mm stark. Stark verrostete
Beschläge von der Fußseite, 1,60 m tief, fast am
Gruftboden. Die rechte Seite der Beschlagplatte ist
aufgebogen und überdeckt hier den Griff. Anschei-
nend wurde versucht, den Beschlag vom Sarg zu
entfernen. Beschlagplatte aus dünnem Eisenblech
165:285 mm, mit gezacktem Rand, teilweise Blatt-
ornamente, mehrfach durchbrochen, Einzelheiten
nicht zu erkennen. Griff 78:186 mm; die 35 mm
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