8. Das Gräberfeld der Jüngeren Eisenzeit in Erichshagen, Stadt Nienburg (Weser),
Ldkr. Nienburg
Fundgeschichte
Der Museumsverein für die Grafschaften Hoya, Diepholz und Wölpe e.V. in Nienburg besitzt im
Stadtteil Erichshagen eine Parzelle mit vier großen bronzezeitlichen Hügelgräbern. (Abb. 94 u. 95).
Das Grundstück liegt zwischen den Straßen „Am Hügelgrab“ und der „Sandstraße“. 1983 hat der
an der Sandstraße angesiedelte Elektroinstallationsbetrieb Weiler einen Erweiterungsbau ins Auge
gefaßt und ist aus diesem Grunde an den Museumsverein herangetreten, um eine kleine Zusatz-
fläche zu erwerben. Von diesem Vorgang hat der damals für Nienburg zuständige ehrenamtliche
Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege, Jürgen Böhnig, Kenntnis bekommen. Ihm war
bekannt, daß der Maurer Ernst Husmann im Dezember 1908 dort an der Südgrenze des dem Mu-
seumsverein gehörenden Grundstückes beim Bau eines Zaunes auf eine Urne gestoßen ist, die den
bekannten Wölper Hängeschmuck (Potratz 1941, 42-49. Böhning 1983, 71-74) enthalten hat.
Da dieser Altfund weitere Urnenbestattungen in seiner Nachbarschaft erwarten ließ, informierte er
umgehend das Institut für Denkmalpflege von dem geplanten Bauvorhaben. Die unmittelbar da-
nach durchgeführte Ortsbegehung ergab in dem für die Bebauung vorgesehenen Gartengrundstück
der Firma Weiler mehrere eisenzeitliche Scherben, die den Verdacht auf ein Gräberfeld bestärkten.
Bei der dort noch im Sommer des gleichen Jahres durchgeführten Ausgrabung konnten zahlreiche
eisenzeitliche Bestattungen geborgen werden, die auf ein umfangreicheres Gräberfeld hinweisen.
Diese Fundsituation hat dazu geführt, daß der Museumsverein nicht auf das Anliegen der Firma
Weiler, ihr eine Teilfläche zu veräußern, eingegangen ist.
Der Hinweis des ehrenamtlichen Beauftragten war insofern von entscheidender Bedeutung, als die
Denkmalpflege zwar in die Trägerschaft öffentlicher Belange und damit in die Bauleitplanung ein-
gebunden ist, an Einzelbaumaßnahmen dann aber in der Regel nicht mehr beteiltigt wird. Diese,
wie im vorliegenden Fall, sich daraus ergebene Informationslücke könnte mit dem Niedersächsi-
schen Denkmalschutzgesetz § 13 durchaus geschlossen werden. So sind nämlich nach Absatz 1 alle
Erdarbeiten, bei denen man weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß
sich dort Kulturdenkmale befinden, genehmigungspflichtig. In der Praxis bedeutet dies allerdings,
daß die Bauordnungsämter schon prophylaktisch auf solche fundverdächtigen Stellen hingewiesen
werden müßten, um dann im Zuge von Genehmigungsverfahren auch entsprechend handeln zu
können. Bei den Zwängen, denen die Denkmalpflege unterworfen ist, läßt sich ein solches Unter-
nehmen allerdings gegenwärtig kaum in die Tat umsetzen.
Das Gräberfeld
Der Fundort des Gräberfeldes befindet sich zwischen dem Stadtkern von Nienburg und dem nord-
östlich davon gelegenen Stadtteil Erichshagen (Abb. 94). Hier hat sich noch zu Beginn des letzten
Jahrhunderts die Wölper Heide ausgebreitet. Auf ihr muß es, wie die Darstellung in der Kurhanno-
verschen Landesaufnahme von 1780 (Blatt 100 Rodewald) zeigt, ein größeres Hügelgräberfeld gege-
ben haben. Dieses ist in der Königlich Preußischen Landesaufnahme von 1897 (Blatt 3321 Nien-
burg) auf fünf große Hügelgräber zusammengeschmolzen. In dem Hügelgräberfeld auf der Wölper
Heide hat u. a. Martin Weigels vom Museum für Vor- und Frühgeschichte Berlin eine ihm besonders
auffällige Keramik angetroffen, die er 1892 in den „Nachrichten über deutsche Altertumsfunde“ pu-
bliziert hat. Diese Form ist dann später als Nienburger Tasse in die Fachliteratur eingegangen.
Von dem Gräberfeld auf der Wölper Heide sind heute nur noch vier, wohl bronzezeitliche Grabhü-
gel erhalten, die jetzt von einem Neubaugebiet des heutigen Stadtteils Erichshagen umschlossen
sind (Abb. 95). Ihre Erhaltung ist dem Engagement des Kaufmanns Jungesbluth zu verdanken, der
als einer der Mitbegründer des Museumsvereins diesem das in seinem Besitz befindliche Heide-
grundstück übereignet hat (Tuitjer 1989, 56).
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Ldkr. Nienburg
Fundgeschichte
Der Museumsverein für die Grafschaften Hoya, Diepholz und Wölpe e.V. in Nienburg besitzt im
Stadtteil Erichshagen eine Parzelle mit vier großen bronzezeitlichen Hügelgräbern. (Abb. 94 u. 95).
Das Grundstück liegt zwischen den Straßen „Am Hügelgrab“ und der „Sandstraße“. 1983 hat der
an der Sandstraße angesiedelte Elektroinstallationsbetrieb Weiler einen Erweiterungsbau ins Auge
gefaßt und ist aus diesem Grunde an den Museumsverein herangetreten, um eine kleine Zusatz-
fläche zu erwerben. Von diesem Vorgang hat der damals für Nienburg zuständige ehrenamtliche
Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege, Jürgen Böhnig, Kenntnis bekommen. Ihm war
bekannt, daß der Maurer Ernst Husmann im Dezember 1908 dort an der Südgrenze des dem Mu-
seumsverein gehörenden Grundstückes beim Bau eines Zaunes auf eine Urne gestoßen ist, die den
bekannten Wölper Hängeschmuck (Potratz 1941, 42-49. Böhning 1983, 71-74) enthalten hat.
Da dieser Altfund weitere Urnenbestattungen in seiner Nachbarschaft erwarten ließ, informierte er
umgehend das Institut für Denkmalpflege von dem geplanten Bauvorhaben. Die unmittelbar da-
nach durchgeführte Ortsbegehung ergab in dem für die Bebauung vorgesehenen Gartengrundstück
der Firma Weiler mehrere eisenzeitliche Scherben, die den Verdacht auf ein Gräberfeld bestärkten.
Bei der dort noch im Sommer des gleichen Jahres durchgeführten Ausgrabung konnten zahlreiche
eisenzeitliche Bestattungen geborgen werden, die auf ein umfangreicheres Gräberfeld hinweisen.
Diese Fundsituation hat dazu geführt, daß der Museumsverein nicht auf das Anliegen der Firma
Weiler, ihr eine Teilfläche zu veräußern, eingegangen ist.
Der Hinweis des ehrenamtlichen Beauftragten war insofern von entscheidender Bedeutung, als die
Denkmalpflege zwar in die Trägerschaft öffentlicher Belange und damit in die Bauleitplanung ein-
gebunden ist, an Einzelbaumaßnahmen dann aber in der Regel nicht mehr beteiltigt wird. Diese,
wie im vorliegenden Fall, sich daraus ergebene Informationslücke könnte mit dem Niedersächsi-
schen Denkmalschutzgesetz § 13 durchaus geschlossen werden. So sind nämlich nach Absatz 1 alle
Erdarbeiten, bei denen man weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß
sich dort Kulturdenkmale befinden, genehmigungspflichtig. In der Praxis bedeutet dies allerdings,
daß die Bauordnungsämter schon prophylaktisch auf solche fundverdächtigen Stellen hingewiesen
werden müßten, um dann im Zuge von Genehmigungsverfahren auch entsprechend handeln zu
können. Bei den Zwängen, denen die Denkmalpflege unterworfen ist, läßt sich ein solches Unter-
nehmen allerdings gegenwärtig kaum in die Tat umsetzen.
Das Gräberfeld
Der Fundort des Gräberfeldes befindet sich zwischen dem Stadtkern von Nienburg und dem nord-
östlich davon gelegenen Stadtteil Erichshagen (Abb. 94). Hier hat sich noch zu Beginn des letzten
Jahrhunderts die Wölper Heide ausgebreitet. Auf ihr muß es, wie die Darstellung in der Kurhanno-
verschen Landesaufnahme von 1780 (Blatt 100 Rodewald) zeigt, ein größeres Hügelgräberfeld gege-
ben haben. Dieses ist in der Königlich Preußischen Landesaufnahme von 1897 (Blatt 3321 Nien-
burg) auf fünf große Hügelgräber zusammengeschmolzen. In dem Hügelgräberfeld auf der Wölper
Heide hat u. a. Martin Weigels vom Museum für Vor- und Frühgeschichte Berlin eine ihm besonders
auffällige Keramik angetroffen, die er 1892 in den „Nachrichten über deutsche Altertumsfunde“ pu-
bliziert hat. Diese Form ist dann später als Nienburger Tasse in die Fachliteratur eingegangen.
Von dem Gräberfeld auf der Wölper Heide sind heute nur noch vier, wohl bronzezeitliche Grabhü-
gel erhalten, die jetzt von einem Neubaugebiet des heutigen Stadtteils Erichshagen umschlossen
sind (Abb. 95). Ihre Erhaltung ist dem Engagement des Kaufmanns Jungesbluth zu verdanken, der
als einer der Mitbegründer des Museumsvereins diesem das in seinem Besitz befindliche Heide-
grundstück übereignet hat (Tuitjer 1989, 56).
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