Phase 0
Der Oberkante des gewachsenen Bodens (Bef.-Nr. 19) wurde im Grabungsabschnitt als feiner gelber
Lehm bei +81,00 m ÜNN erfaßt. In der Ausbruchsgrube (Bef.-Nr. 20) lag die tiefste Stelle bei +80,60 m
ÜNN ebenfalls noch im gewachsenen, gelben Lehm (Abb. 14). Die Unterkante des südlichen Seiten-
schiffundamentes wurde in der Grabung Hi 18/93 bei +80,40 m ÜNN festgestellt (Abb. 27). Damit zeigt
sich hinsichtlich der Fundamentierungstiefe eine recht gute Übereinstimmung. Auf dem gewachsenen,
gelben Lehm lag der braune, humose Oberboden, aus dem keine Funde geborgen werden konnten. Die
Baugrube scheint eine Zeitlang offen gelegen zu haben, denn der humose Boden ist leicht in die Bau-
oder Ausbruchgrube eingeschwemmt worden, und die Grubenränder sind leicht abgerundet im Gegen-
satz zur Baugrube des Gunthardomes und des Bischofshauses (vgl. Kap. 2.4).
Phase 1
Von der Oberkante der wohl ungestörten humosen Oberfläche (Bef.-Nr. 7) wurde eine Fundamentgru-
be (Bef.-Nr. 20) abgetieft. Auf der Grubensohle waren noch einige Bruchsteine in situ erhalten; teilweise
war die Grube nach dem Ausräumen in jüngerer Zeit wieder mit Bauschutt und Brandplanierschutt
(Bef.-Nr. 21) verfüllt worden. Von der Fundamentgrube mit den noch vorhandenen Fundamentsteinen
ließ sich mit Sicherheit die nördliche Grubenwand erfassen, die südliche liegt im Profil und konnte nicht
freigelegt werden (Abb. 16.1). Daher ist die ehemalige Fundamentbreite nicht bekannt; sie muß jedoch
größer als 0,80 m gewesen sein und setzt somit ein großes, aufgehendes Mauerwerk oder ein starkes
Spannfundament für eine Säulen- oder Pfeilerstellung voraus. Aufgrund der unmittelbaren Eintiefung in
den ungestörten Boden und die Verfüllung der Baugrube mit einer eingeschwemmten Brandschicht
(Bef.-Nr. 8, 24, 25), in der sich einige Bernwardziegel befanden, liegt die Vermutung nahe, daß dieses
ausgebrochene Fundament zum Dom des ersten Bischofs Gunthar gehört haben könnte. Die
Nordsüdrichtung der Fundamentkante liegt zur Nordsüdrichtung des südlichen Seitenschiffundamentes
in der Grabung von 1992 parallel. Bischof Gunthar baute seinen ersten Dom, der für den Chorgottes-
dienst der Kanoniker bestimmt war, zu Beginn seiner Amtszeit von 817 bis 834 (Beilage 6). Dieser stand
unter dem Patrozinium der hl. Cäcilia, deren Reliquien 822 in Rom erworben werden konnten.
Nach der Weihe des zweiten Doms in Hildesheim am 1. November 872 durch Bischof Altfrid (vgl.
Kap. 3.3) wurde der Gunthardom nicht mehr vorrangig genutzt und verfiel in den beiden folgenden
Jahrhunderten, bis zur Amtszeit Bischof Dietmars nur noch die Ruinen der beiden hohen Türme zu
sehen waren.20 Nach dem großen Brand von 1046 wurden die letzten Reste beseitigt, und spätestens
damals sind auch die Fundamentsteine ausgeräumt worden, die an anderer Stelle auf dem Domhof für
den Neubau des Domes durch Bischof Azelin gebraucht wurden. In die offene Fundamentausbruchgru-
be sind die schwarzen Brandschichten eingeschwemmt und der Brandschutt einschließlich der zerbro-
chenen bernwardinischen Dachziegel verfüllt worden.
Unmittelbar südlich neben der Fundamentgrube (Bef.-Nr. 20) befindet sich auf der Oberkante des
natürlichen brauen Oberbodens ein weiteres Fundament (Bef.-Nr. 9) aus Sandsteinen, deren Unterkan-
te bei +81,50 m ÜNN liegt (Abb. 14, 16.3). Diese Mauer ist in Lehm gesetzt und von einer humosen,
mit Holzkohle durchsetzten, schwarzen, lehmigen Schicht bedeckt. In dieser schwarzen, lehmigen
Schicht befanden sich zwei kleine mittelalterliche Scherben und einige Bruchstücke von Bernwardzie-
geln, eines mit dem Stempelabdruck der Buchstaben „R“ und „D“ (Abb. 144). Ob die beiden parallel-
laufenden Mauern zu ein und derselben Bauphase oder zu einem einzigen Gebäude gehören, konnte
wegen der begrenzten Grabungsfläche nicht geklärt werden. Da die noch vorhanden Steine mit einer der
Brandschuttschichten bedeckt sind, ist diese Mauer ebenfalls spätestens 1046 abgebrochen worden. Die
Mauer kann zu einer höhergelegenen Fundamentvorlage des Fundamentes (Bef.-Nr. 20) gehört haben
oder zu einem eigenständigen Gebäude. Denkbar wäre der hier zu erwartende erste Kreuzgang mit
Gebäuden aus der Zeit Bischof Gunthars oder spätestens aus der Zeit Bischof Altfrids. Über die Brand-
schuttschicht zieht eine weitere lehmige, schutthaltige Aufüllung (Bef.-Nr. 10, 23), in der ebenfalls
Bruchstücke von Bernwardziegeln sowie Estrichfußbodenreste lagen.
20 Fundatio, 943, Z. 12-14.
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Der Oberkante des gewachsenen Bodens (Bef.-Nr. 19) wurde im Grabungsabschnitt als feiner gelber
Lehm bei +81,00 m ÜNN erfaßt. In der Ausbruchsgrube (Bef.-Nr. 20) lag die tiefste Stelle bei +80,60 m
ÜNN ebenfalls noch im gewachsenen, gelben Lehm (Abb. 14). Die Unterkante des südlichen Seiten-
schiffundamentes wurde in der Grabung Hi 18/93 bei +80,40 m ÜNN festgestellt (Abb. 27). Damit zeigt
sich hinsichtlich der Fundamentierungstiefe eine recht gute Übereinstimmung. Auf dem gewachsenen,
gelben Lehm lag der braune, humose Oberboden, aus dem keine Funde geborgen werden konnten. Die
Baugrube scheint eine Zeitlang offen gelegen zu haben, denn der humose Boden ist leicht in die Bau-
oder Ausbruchgrube eingeschwemmt worden, und die Grubenränder sind leicht abgerundet im Gegen-
satz zur Baugrube des Gunthardomes und des Bischofshauses (vgl. Kap. 2.4).
Phase 1
Von der Oberkante der wohl ungestörten humosen Oberfläche (Bef.-Nr. 7) wurde eine Fundamentgru-
be (Bef.-Nr. 20) abgetieft. Auf der Grubensohle waren noch einige Bruchsteine in situ erhalten; teilweise
war die Grube nach dem Ausräumen in jüngerer Zeit wieder mit Bauschutt und Brandplanierschutt
(Bef.-Nr. 21) verfüllt worden. Von der Fundamentgrube mit den noch vorhandenen Fundamentsteinen
ließ sich mit Sicherheit die nördliche Grubenwand erfassen, die südliche liegt im Profil und konnte nicht
freigelegt werden (Abb. 16.1). Daher ist die ehemalige Fundamentbreite nicht bekannt; sie muß jedoch
größer als 0,80 m gewesen sein und setzt somit ein großes, aufgehendes Mauerwerk oder ein starkes
Spannfundament für eine Säulen- oder Pfeilerstellung voraus. Aufgrund der unmittelbaren Eintiefung in
den ungestörten Boden und die Verfüllung der Baugrube mit einer eingeschwemmten Brandschicht
(Bef.-Nr. 8, 24, 25), in der sich einige Bernwardziegel befanden, liegt die Vermutung nahe, daß dieses
ausgebrochene Fundament zum Dom des ersten Bischofs Gunthar gehört haben könnte. Die
Nordsüdrichtung der Fundamentkante liegt zur Nordsüdrichtung des südlichen Seitenschiffundamentes
in der Grabung von 1992 parallel. Bischof Gunthar baute seinen ersten Dom, der für den Chorgottes-
dienst der Kanoniker bestimmt war, zu Beginn seiner Amtszeit von 817 bis 834 (Beilage 6). Dieser stand
unter dem Patrozinium der hl. Cäcilia, deren Reliquien 822 in Rom erworben werden konnten.
Nach der Weihe des zweiten Doms in Hildesheim am 1. November 872 durch Bischof Altfrid (vgl.
Kap. 3.3) wurde der Gunthardom nicht mehr vorrangig genutzt und verfiel in den beiden folgenden
Jahrhunderten, bis zur Amtszeit Bischof Dietmars nur noch die Ruinen der beiden hohen Türme zu
sehen waren.20 Nach dem großen Brand von 1046 wurden die letzten Reste beseitigt, und spätestens
damals sind auch die Fundamentsteine ausgeräumt worden, die an anderer Stelle auf dem Domhof für
den Neubau des Domes durch Bischof Azelin gebraucht wurden. In die offene Fundamentausbruchgru-
be sind die schwarzen Brandschichten eingeschwemmt und der Brandschutt einschließlich der zerbro-
chenen bernwardinischen Dachziegel verfüllt worden.
Unmittelbar südlich neben der Fundamentgrube (Bef.-Nr. 20) befindet sich auf der Oberkante des
natürlichen brauen Oberbodens ein weiteres Fundament (Bef.-Nr. 9) aus Sandsteinen, deren Unterkan-
te bei +81,50 m ÜNN liegt (Abb. 14, 16.3). Diese Mauer ist in Lehm gesetzt und von einer humosen,
mit Holzkohle durchsetzten, schwarzen, lehmigen Schicht bedeckt. In dieser schwarzen, lehmigen
Schicht befanden sich zwei kleine mittelalterliche Scherben und einige Bruchstücke von Bernwardzie-
geln, eines mit dem Stempelabdruck der Buchstaben „R“ und „D“ (Abb. 144). Ob die beiden parallel-
laufenden Mauern zu ein und derselben Bauphase oder zu einem einzigen Gebäude gehören, konnte
wegen der begrenzten Grabungsfläche nicht geklärt werden. Da die noch vorhanden Steine mit einer der
Brandschuttschichten bedeckt sind, ist diese Mauer ebenfalls spätestens 1046 abgebrochen worden. Die
Mauer kann zu einer höhergelegenen Fundamentvorlage des Fundamentes (Bef.-Nr. 20) gehört haben
oder zu einem eigenständigen Gebäude. Denkbar wäre der hier zu erwartende erste Kreuzgang mit
Gebäuden aus der Zeit Bischof Gunthars oder spätestens aus der Zeit Bischof Altfrids. Über die Brand-
schuttschicht zieht eine weitere lehmige, schutthaltige Aufüllung (Bef.-Nr. 10, 23), in der ebenfalls
Bruchstücke von Bernwardziegeln sowie Estrichfußbodenreste lagen.
20 Fundatio, 943, Z. 12-14.
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