zwischen 822 und 823 nach Hildesheim226 gelangt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Bau des Gunthardo-
mes weit vorgeschritten oder fertiggestellt sein.
Aus den rot bemalten Putzbrocken, die im verfüllten Fundamentgraben der Südmauer (vgl. Kap. 2.3)
vorhanden waren, darf man schließen, daß dieser Dom sorgfältig ausgeschmückt war, worauf auch die
Mosaiktesserae hindeuten. Zur Zeit der Abfassung der Fundatio in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhun-
derts war dieser Dom jedoch schon verfallen, und die letzten Mauerreste, die nach dem Brand von 1046
noch standen, wurden vollständig abgebrochen, da man die Steine für den Neubau Bischof Azelins und
den Wiederaufbau des Domes unter Bischof Hezilo benötigte. Der Autor kann aber als junger Mann die
Ruinen noch selbst gesehen haben. Die ihm bekannte Lage südlich der ehemaligen Marienkapelle und
die Reste der beiden hohen Türme fand er so wichtig, daß er sie aufschrieb. Weiterhin bleibt ungeklärt,
warum ein recht großer Dombau aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts das Patrozinium der Hl. Cae-
cilia erhielt227, und warum er nach der Weihe des Altfriddomes im Jahre 872228 vernachlässigt wurde und
verfiel. Das Caecilienpatrozinium wird auf den Dom übertragen und in der nördlichen Chorkapelle am
Querhaus ein eigener Altar errichtet, während die südliche Chorkapelle des Querhauses St. Petrus und
St. Paulus229 geweiht ist. Diese Chorkapellen am östlichen Querhaus gehören zum Ursprungsbau des Alt-
friddomes und bilden neben dem Marienaltar im Chor die wichtigsten Altäre im Kirchenschiff.
Das sogenannte „Bischofshaus“
Ungefähr zu der gleichen Zeit wie der Gunthardom wird südlich ein weiteres Steingebäude errichtet (vgl.
Kap. 2.3, Ph. 2b), von dem im Jahr 1992 der nordöstliche Fundamentwinkel ergraben werden konnte
(Abb. 17). Dieser Fundamentwinkel muß zu einem eigenständigen Gebäude gehört haben, da sich zwi-
schen ihm und dem Südfundament des Gunthardomes keine Fußböden oder gemeinsame Innenraum-
nutzungen nachweisen lassen (Abb. 105). In die sorgfältig ausgehobene, dem Verlauf des Profils des
Domhügels angepaßte, abgetreppte Fundamentgrube (Abb. 20.3) sind neben kleinen Steinbrocken auch
zwei größere Sandsteinquader gesetzt worden, auf deren Oberfläche der gelbe Mörtel einer älteren Ver-
wendung haftete. Dieser Mörtel setzt andere Bautätigkeiten auf dem Domhügel voraus, ein vollständi-
ger Abbruch eines älteren Gebäudes ist jedoch nicht zwingend, da nach Planänderungen auf jeder Bau-
stelle bereits versetzte Steine wieder entfernt werden müssen. Die Breite der Fundamente ist wegen des
jüngeren Marienbrunnens nicht mehr festzustellen, denn er hat die Anschlüsse nach Süden beseitigt. Aus
der vorgefundenen Mindestbreite der Fundamente von 0,95 m ist jedoch zu schließen, daß es sich um
einen größeren festen Steinbau gehandelt haben muß.
Für die erste Hälfte des 9. Jahrhunderts berichtet die Fundatio von zwei Kirchen, der Marienkapelle
Ludwigs d. Frommen und der Bischofskirche Gunthars. Die Lage beider Kirchen ist nun soweit gesi-
chert, daß der ergrabene Fundamentwinkel zu keiner dieser Kirche gehören kann. Der etwas jüngere
Anbau eines eingetieften Grubenhauses mit Küchenfunktion läßt auch eher an ein Wohngebäude als an
eine dritte, nicht erwähnte Kirche denken. Das Gebäude ist zwar fast zur gleichen Zeit wie die beiden
Kirchen, jedoch im Arbeitsgang später, entstanden. Zu einem karolingischen Bischofsitz gehören auch
die festen Gebäude für den Bischof und dessen geistliche Mitbrüder sowie eine Befestigung. In Pader-
born ist darüber hinaus auch noch eine Pfalz für den Kaiser230 vorhanden. Da es in Hildesheim keine Kai-
serpfalz gegeben hat, kann das ergrabene Steinfundament nur zu einem Wohngebäude für den Bischof
oder seine Mitbrüder gehört haben. Dies bestätigt auch der Anbau des Grubenhauses. Aus diesem
Grunde habe ich dieses Gebäude schon während der Grabung als „Bischofshaus“ bezeichnet und die-
sen Begriff beibehalten.
Unmittelbar nach der Errichtung des Steinfundamentes mit aufgehenden Mauern ist davor nach Norden
ein ca. 3 m breites Plateau (Abb. 20.2) angelegt worden, das gegen eine flache Steinsetzung zieht. Inner-
226 Goetting 1984, 48-49.
227 Die Hl. Caecilia ist sonst in keinem Dom zur Patronin erhoben worden (frdl. Hinweis von U. Lobbedey).
228 Fundatio, 944 Z. 9-15; Chronicon, 851 Z. 27-31, Annales Hildesheimenses, 18.
225 Bertram 1896, 11, Abb. Beilage Grundriß Taf. 1.
230 Lobbedey 1986, 166, Abb. 40.
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mes weit vorgeschritten oder fertiggestellt sein.
Aus den rot bemalten Putzbrocken, die im verfüllten Fundamentgraben der Südmauer (vgl. Kap. 2.3)
vorhanden waren, darf man schließen, daß dieser Dom sorgfältig ausgeschmückt war, worauf auch die
Mosaiktesserae hindeuten. Zur Zeit der Abfassung der Fundatio in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhun-
derts war dieser Dom jedoch schon verfallen, und die letzten Mauerreste, die nach dem Brand von 1046
noch standen, wurden vollständig abgebrochen, da man die Steine für den Neubau Bischof Azelins und
den Wiederaufbau des Domes unter Bischof Hezilo benötigte. Der Autor kann aber als junger Mann die
Ruinen noch selbst gesehen haben. Die ihm bekannte Lage südlich der ehemaligen Marienkapelle und
die Reste der beiden hohen Türme fand er so wichtig, daß er sie aufschrieb. Weiterhin bleibt ungeklärt,
warum ein recht großer Dombau aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts das Patrozinium der Hl. Cae-
cilia erhielt227, und warum er nach der Weihe des Altfriddomes im Jahre 872228 vernachlässigt wurde und
verfiel. Das Caecilienpatrozinium wird auf den Dom übertragen und in der nördlichen Chorkapelle am
Querhaus ein eigener Altar errichtet, während die südliche Chorkapelle des Querhauses St. Petrus und
St. Paulus229 geweiht ist. Diese Chorkapellen am östlichen Querhaus gehören zum Ursprungsbau des Alt-
friddomes und bilden neben dem Marienaltar im Chor die wichtigsten Altäre im Kirchenschiff.
Das sogenannte „Bischofshaus“
Ungefähr zu der gleichen Zeit wie der Gunthardom wird südlich ein weiteres Steingebäude errichtet (vgl.
Kap. 2.3, Ph. 2b), von dem im Jahr 1992 der nordöstliche Fundamentwinkel ergraben werden konnte
(Abb. 17). Dieser Fundamentwinkel muß zu einem eigenständigen Gebäude gehört haben, da sich zwi-
schen ihm und dem Südfundament des Gunthardomes keine Fußböden oder gemeinsame Innenraum-
nutzungen nachweisen lassen (Abb. 105). In die sorgfältig ausgehobene, dem Verlauf des Profils des
Domhügels angepaßte, abgetreppte Fundamentgrube (Abb. 20.3) sind neben kleinen Steinbrocken auch
zwei größere Sandsteinquader gesetzt worden, auf deren Oberfläche der gelbe Mörtel einer älteren Ver-
wendung haftete. Dieser Mörtel setzt andere Bautätigkeiten auf dem Domhügel voraus, ein vollständi-
ger Abbruch eines älteren Gebäudes ist jedoch nicht zwingend, da nach Planänderungen auf jeder Bau-
stelle bereits versetzte Steine wieder entfernt werden müssen. Die Breite der Fundamente ist wegen des
jüngeren Marienbrunnens nicht mehr festzustellen, denn er hat die Anschlüsse nach Süden beseitigt. Aus
der vorgefundenen Mindestbreite der Fundamente von 0,95 m ist jedoch zu schließen, daß es sich um
einen größeren festen Steinbau gehandelt haben muß.
Für die erste Hälfte des 9. Jahrhunderts berichtet die Fundatio von zwei Kirchen, der Marienkapelle
Ludwigs d. Frommen und der Bischofskirche Gunthars. Die Lage beider Kirchen ist nun soweit gesi-
chert, daß der ergrabene Fundamentwinkel zu keiner dieser Kirche gehören kann. Der etwas jüngere
Anbau eines eingetieften Grubenhauses mit Küchenfunktion läßt auch eher an ein Wohngebäude als an
eine dritte, nicht erwähnte Kirche denken. Das Gebäude ist zwar fast zur gleichen Zeit wie die beiden
Kirchen, jedoch im Arbeitsgang später, entstanden. Zu einem karolingischen Bischofsitz gehören auch
die festen Gebäude für den Bischof und dessen geistliche Mitbrüder sowie eine Befestigung. In Pader-
born ist darüber hinaus auch noch eine Pfalz für den Kaiser230 vorhanden. Da es in Hildesheim keine Kai-
serpfalz gegeben hat, kann das ergrabene Steinfundament nur zu einem Wohngebäude für den Bischof
oder seine Mitbrüder gehört haben. Dies bestätigt auch der Anbau des Grubenhauses. Aus diesem
Grunde habe ich dieses Gebäude schon während der Grabung als „Bischofshaus“ bezeichnet und die-
sen Begriff beibehalten.
Unmittelbar nach der Errichtung des Steinfundamentes mit aufgehenden Mauern ist davor nach Norden
ein ca. 3 m breites Plateau (Abb. 20.2) angelegt worden, das gegen eine flache Steinsetzung zieht. Inner-
226 Goetting 1984, 48-49.
227 Die Hl. Caecilia ist sonst in keinem Dom zur Patronin erhoben worden (frdl. Hinweis von U. Lobbedey).
228 Fundatio, 944 Z. 9-15; Chronicon, 851 Z. 27-31, Annales Hildesheimenses, 18.
225 Bertram 1896, 11, Abb. Beilage Grundriß Taf. 1.
230 Lobbedey 1986, 166, Abb. 40.
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