rungen.
Wenn aber im Gegentheile, eine ſtändige
Einrichtung enlſteht, die mit dem allgemeinen Nu-
tzen übereinſtimmt ,, und nur ein Gedanke alle Bera-
1ihungen leitet, ſo gehen die Arbeiten ijihren Gang
fort, die Meinung beruhigt und belehrt ſich, und
wenn dann die neue Wahl veranstaltet werden ſoll,
ſo wird Niemand das ſchon bereits beſtehende zerſtd-
ren wollen.. ,
So wird also auch eine Kammer, die zur Beur-
theilung die erforderliche Zeit hat, beſſer auf die
Meinung wirken können , ohne ihre Macht zu verken-
nen. Dieser wechselfeitige Einfluß wird die Wirkung
der erſten Eindrücke mildern und die verlängerte
Macht der Depuilirten ſoll ſelbſt für die Zukunft mehr
Dauerhaftigkeit begründen. Indeſſen muß bey einer ſo
wichtigen Sache alles erwäget werden.
Die Erneuerung der Deputirtenkammer kann in
ungüuſtige Umſtände fallen. Cine Landmacht kann
oft in den Fall kommen, fremder Vergrößerungsluſt
v\rbeugen zu müſſen, und rivaliſirende Mächte könn-
ten die Epoche unsrer Wahlzeit zur Vermehrung un-
serer Verwirrung dazu benutzen wollen; bey diesen
critiſchen Epochen müſſen auch die innern Drangſale
gleichfalls vorausgesehen werden, und der zu sehr an-
geſtrengte Geiſt kann nicht mit der ndthigen Ruhe
. und Klugheit die Erneuerung eines der großen Siaats-
körper vornehinen. Aus dieſer Ursache eben Meine
Herren, ſchien die Beſtinmung dex 7 KVKahre uner-
läßlich, Die gänzliche Erneuerung könnte uns der
eben erwähnten Gefahr ausſetzen, wenn. nicht dem
Gouvernement die Befugniß gegeben wärde,. den
durch das Gesetz beſtimmten Termin abkürzen, und die
allgemeine Wahl auf den Augenblick verlegen zu dür-
fen, wo die ihr nöthige Ruhe nicht geſtdrt werden
kann,
Eine kürzere Friſt hätte ein doppeltes Hinderniß wenn
man deren Abfluß um die Erneuerung der Kammer
zu beſtimm. en, erſt abwarten müßte, und es wäre
unklug, wenn man zur Abwendung dieſes Uebels das
gesetzliche Ziel verkürzen wollte, denn dadurch würde
die Dauer der Macht der Kammer zu.: kurz als daß:
man von der gänzlichen Erneuerung ein nügliches
Reſultat erwarten dürfte. :
Je mehr man die Folgen der vorgeſchlagenen Maß-
regcl belrachtet, deſto mehr wird man ſich überzeugen,
daß ſie eine Verbeſſerung in der Einrichtung. der
Wahlkammer iſt.
daß diese Kammer durch die Erlangung einer neuen
Kraft, dadurch ſelöſt auf Koſten, der beiden andern
Matchtbranchen, den ihr jeizt zuſtehenden Einfluß ver-
mehre? Ohne Zweifel meine Herren, wäre es ein
großer Fehler, wein man durxch Verſtärkung des de-
moucratiſchen Weſens das dermalige Gleichgewicht ſtd-
ren wollte. Indeſſen werden Sie bald einsehen , daß
dieſe Besorgniß grundlos iſt. Die Stäike welche wir
der andern Kammer verſchaſſen wollen und ſollen
entſpringt aus einer guten Einrichtung, Sie muß
von hinreſchender Dauer ſeyn, um JFeſtigkeit zu
Allrin, ſteht nicht zu befürchten,.
gewinnen, wodurch aber ihre Macht nicht vermehrt
wird. 1 i
(Beſchluß folgt.)
Madrid, den 25. März. Y s
Wir hatten seit Kurzem mehrere ſehr brillante Hand-
küſſe gehabt ; der geſtrige, als an der Jahresfeyer der-
Rückkehr des Königs in ſeine Staaten, im Jahr 1814.,
tus aber, was den Glanz betrifft, über alle den Sieg
avon. '
Eine königl. Ordonnanz vom r17, annullirt alle
Commiſſionen, die den zur überseeiſchen Armee be-
ſtimmten Officieren gegeben worden. waren. Elin.
amders Decret vom 21. März verordnet, daß die Mi-
litärs, welche während der 'conſstitutionnellen Regies
rung hdhere Grade erhalten hatten, dem Decrer vom.
1 October v. JI gemäß,, auf den Grad zurücktreten
müſſen, welchen sie vor dem. 7. März. 1820 bekleide-
ten. z
Madrid, den 39. März.
Die heutige officiele Zeitung enthält ein. Decret, wels
ches der König ſeit seinem. Aufenthalte in Aranjuez.
erlaſſen hat, und. wovon der Cingang also lautet :.
„„Durch die: zu Paris im J. 1818 abgeſchloſſenen
Verträge. verpflichtete ſich das franz, Gouvernement,
zur Tilgung. der von meinen Untertihanen mit Frank-
reich contrahirten Schulden 37 Millionen Franken zu
bezahlen. und in Kraft. des Vertrags vom 290. Juli
1814 und ſeines erſten Zusatzariikels, ſo wie der Ue-
bureinkunft vom 20. Nov. 1813. blieb es der gedache
ten Macht ganz. frey und anheimgeſtellt, wie fie die
Zahlung jeder in den Verträgen ſpezificirter Schulden,.
die in den vorgeſchriebenen Formen reelamirt wurden,
leiſten wollen. In Folge deſſen gab ich die ndthigen.
Befehle, daß Vermittielſt der zu Parls errichteten. kü-
nigl. Reclamations- Commiſſion zur Liquidation. der
rechtmäßigen Forderungen , die in Kraft der vorer-:
müúhnten Verträge in Anspruch. genommen wurden,
geſchritten werde, und die Urbeit ging vorwärts, als-
' die traurigen Ereigniſſe vom 7. März 1820 eintraten,
ſie wurden aber bald durch die eing tretenen Verän-
derungen ſo wie durch andere Urfachen gehemmt.
Um dem aus diesem Verzug für die Beiheiligten
dieſer Reclamationen. eniſpringenden Nachtiheil. ein
Ziel zn setzen ,. so sehe ich mich veranlaßt, Folgendes
u decxetixen r ; .) ;
t Das Decret beſteht aus 11 Artikeln, durch den er-
ſten wird zu Madrid eine Untersuchungs- Liquidations
Junta angeordnet, die aus 4 Mitgliedern und einem.
Secretäre gebildet wird. Sie entſcheidet über die
Rechtsgültigkcit d x Reclamationen. . heut
2tens Es wird ferner cine Junta aus 5 Mitglie-
dern gebildet, die über die Utth.ile d: erſtern in
letter Instanz entſcheidet. ;
3tens Muß die Appellation innerhalb 2 Monaten.
anhängig gemacht werden. ;
Der gie Artikel ermächtigt zu Reclamationen der
zu Burgos weggenommenen nach Bayonne gebrach-
ten Wolle, in Kraft der Decrete Buonaparte's vom
13. und 19.. Nove 1808 Drin. 10 Arlikel zufolge
Wenn aber im Gegentheile, eine ſtändige
Einrichtung enlſteht, die mit dem allgemeinen Nu-
tzen übereinſtimmt ,, und nur ein Gedanke alle Bera-
1ihungen leitet, ſo gehen die Arbeiten ijihren Gang
fort, die Meinung beruhigt und belehrt ſich, und
wenn dann die neue Wahl veranstaltet werden ſoll,
ſo wird Niemand das ſchon bereits beſtehende zerſtd-
ren wollen.. ,
So wird also auch eine Kammer, die zur Beur-
theilung die erforderliche Zeit hat, beſſer auf die
Meinung wirken können , ohne ihre Macht zu verken-
nen. Dieser wechselfeitige Einfluß wird die Wirkung
der erſten Eindrücke mildern und die verlängerte
Macht der Depuilirten ſoll ſelbſt für die Zukunft mehr
Dauerhaftigkeit begründen. Indeſſen muß bey einer ſo
wichtigen Sache alles erwäget werden.
Die Erneuerung der Deputirtenkammer kann in
ungüuſtige Umſtände fallen. Cine Landmacht kann
oft in den Fall kommen, fremder Vergrößerungsluſt
v\rbeugen zu müſſen, und rivaliſirende Mächte könn-
ten die Epoche unsrer Wahlzeit zur Vermehrung un-
serer Verwirrung dazu benutzen wollen; bey diesen
critiſchen Epochen müſſen auch die innern Drangſale
gleichfalls vorausgesehen werden, und der zu sehr an-
geſtrengte Geiſt kann nicht mit der ndthigen Ruhe
. und Klugheit die Erneuerung eines der großen Siaats-
körper vornehinen. Aus dieſer Ursache eben Meine
Herren, ſchien die Beſtinmung dex 7 KVKahre uner-
läßlich, Die gänzliche Erneuerung könnte uns der
eben erwähnten Gefahr ausſetzen, wenn. nicht dem
Gouvernement die Befugniß gegeben wärde,. den
durch das Gesetz beſtimmten Termin abkürzen, und die
allgemeine Wahl auf den Augenblick verlegen zu dür-
fen, wo die ihr nöthige Ruhe nicht geſtdrt werden
kann,
Eine kürzere Friſt hätte ein doppeltes Hinderniß wenn
man deren Abfluß um die Erneuerung der Kammer
zu beſtimm. en, erſt abwarten müßte, und es wäre
unklug, wenn man zur Abwendung dieſes Uebels das
gesetzliche Ziel verkürzen wollte, denn dadurch würde
die Dauer der Macht der Kammer zu.: kurz als daß:
man von der gänzlichen Erneuerung ein nügliches
Reſultat erwarten dürfte. :
Je mehr man die Folgen der vorgeſchlagenen Maß-
regcl belrachtet, deſto mehr wird man ſich überzeugen,
daß ſie eine Verbeſſerung in der Einrichtung. der
Wahlkammer iſt.
daß diese Kammer durch die Erlangung einer neuen
Kraft, dadurch ſelöſt auf Koſten, der beiden andern
Matchtbranchen, den ihr jeizt zuſtehenden Einfluß ver-
mehre? Ohne Zweifel meine Herren, wäre es ein
großer Fehler, wein man durxch Verſtärkung des de-
moucratiſchen Weſens das dermalige Gleichgewicht ſtd-
ren wollte. Indeſſen werden Sie bald einsehen , daß
dieſe Besorgniß grundlos iſt. Die Stäike welche wir
der andern Kammer verſchaſſen wollen und ſollen
entſpringt aus einer guten Einrichtung, Sie muß
von hinreſchender Dauer ſeyn, um JFeſtigkeit zu
Allrin, ſteht nicht zu befürchten,.
gewinnen, wodurch aber ihre Macht nicht vermehrt
wird. 1 i
(Beſchluß folgt.)
Madrid, den 25. März. Y s
Wir hatten seit Kurzem mehrere ſehr brillante Hand-
küſſe gehabt ; der geſtrige, als an der Jahresfeyer der-
Rückkehr des Königs in ſeine Staaten, im Jahr 1814.,
tus aber, was den Glanz betrifft, über alle den Sieg
avon. '
Eine königl. Ordonnanz vom r17, annullirt alle
Commiſſionen, die den zur überseeiſchen Armee be-
ſtimmten Officieren gegeben worden. waren. Elin.
amders Decret vom 21. März verordnet, daß die Mi-
litärs, welche während der 'conſstitutionnellen Regies
rung hdhere Grade erhalten hatten, dem Decrer vom.
1 October v. JI gemäß,, auf den Grad zurücktreten
müſſen, welchen sie vor dem. 7. März. 1820 bekleide-
ten. z
Madrid, den 39. März.
Die heutige officiele Zeitung enthält ein. Decret, wels
ches der König ſeit seinem. Aufenthalte in Aranjuez.
erlaſſen hat, und. wovon der Cingang also lautet :.
„„Durch die: zu Paris im J. 1818 abgeſchloſſenen
Verträge. verpflichtete ſich das franz, Gouvernement,
zur Tilgung. der von meinen Untertihanen mit Frank-
reich contrahirten Schulden 37 Millionen Franken zu
bezahlen. und in Kraft. des Vertrags vom 290. Juli
1814 und ſeines erſten Zusatzariikels, ſo wie der Ue-
bureinkunft vom 20. Nov. 1813. blieb es der gedache
ten Macht ganz. frey und anheimgeſtellt, wie fie die
Zahlung jeder in den Verträgen ſpezificirter Schulden,.
die in den vorgeſchriebenen Formen reelamirt wurden,
leiſten wollen. In Folge deſſen gab ich die ndthigen.
Befehle, daß Vermittielſt der zu Parls errichteten. kü-
nigl. Reclamations- Commiſſion zur Liquidation. der
rechtmäßigen Forderungen , die in Kraft der vorer-:
müúhnten Verträge in Anspruch. genommen wurden,
geſchritten werde, und die Urbeit ging vorwärts, als-
' die traurigen Ereigniſſe vom 7. März 1820 eintraten,
ſie wurden aber bald durch die eing tretenen Verän-
derungen ſo wie durch andere Urfachen gehemmt.
Um dem aus diesem Verzug für die Beiheiligten
dieſer Reclamationen. eniſpringenden Nachtiheil. ein
Ziel zn setzen ,. so sehe ich mich veranlaßt, Folgendes
u decxetixen r ; .) ;
t Das Decret beſteht aus 11 Artikeln, durch den er-
ſten wird zu Madrid eine Untersuchungs- Liquidations
Junta angeordnet, die aus 4 Mitgliedern und einem.
Secretäre gebildet wird. Sie entſcheidet über die
Rechtsgültigkcit d x Reclamationen. . heut
2tens Es wird ferner cine Junta aus 5 Mitglie-
dern gebildet, die über die Utth.ile d: erſtern in
letter Instanz entſcheidet. ;
3tens Muß die Appellation innerhalb 2 Monaten.
anhängig gemacht werden. ;
Der gie Artikel ermächtigt zu Reclamationen der
zu Burgos weggenommenen nach Bayonne gebrach-
ten Wolle, in Kraft der Decrete Buonaparte's vom
13. und 19.. Nove 1808 Drin. 10 Arlikel zufolge