© § 4 é . \ I! b. :
f ue & Zeitung
Maäbheiner ( () Z ki .
"itt ( Pull *
A Mr M IMI MW
RQ
Mit Großherzoglich badischem gnädigſt. aussſchl. Privilegium.
E O O O I O IO O OIDíS: OO § .. § . r - - > r >>
N° 190. Samſtag, den 10. Juli 1824.
ten, in welchen dieſcelben Verhältniſſe eintraten, wähs
P ooliti sch e Zeitge sch i ch t e. Ein Gleiches geschah von andern deutschen Staa-
Frankfurt, den 5. Juli. j
Auszug aus dem Protocoll der achtzehnten Sitzun
der hohen deutſchen Bundesverſammlung am 224.
JFuni. (Forisetzung ) <
§. 2. Bald, nachdem die erwähnten Ecwerbungen
auf Seine Majeſtät den Kdnig der Niederlande , als
damaligen Erbprinzen von Oranien, übergegangen
waren, fiel die Herrſchaſt Weingarten, durch die Bes
ſtimmungen der rheiniſchen Bundesacte §. 24, unter
die Hoheit der Krone Würtemberg.
Diese erhielt daher die Hohrit über Weingarten
durch einen ähnlichen vdikerrechilichen Titel, als ders
jenige war, dem das fürſt iche Haus NRaſſau-Dillen-
burg, wenige Jahre zuvor, die Erwerbung jener
Herrſchaft zu verdanken gehabt hatte.
§. 3. Bey dem Aubsbruche des Kriegs zwiſchen
Frankreich und Preuſſen im Jahre 1806, wurden
alle in fremden Kriegsdirnsten befindliche königliche
Unterihanen, durch ein allgemeines Ausschreiben der
Oberlandes - Regierung, welches diese auf Befehl des
verewigten Königs von Würtemberg Majeſtät un-
term 29 September 1806, in U.bereinſtimmung mit
der ältern Landesgesctzgebung , erließ, zur Rückkehr
innerhalb drey Monaten a dato publicationis aufge-
fordert; im Falle des Ausbleibens ſolten sie ſich ges
H äusts! daß all’ ihr Vermögen ohne Weiters con-
scirt werde.
Nachdem inzwiſchen Seine Maieſtät der Kdvig der
Niederlande, dawals Fürſt von Oranien, als König-
lich : Preußischer General gegen Frankreich und deſſen
Alliirie im Felde aufgetreten war und ſomit auſſer
Zweifel war, daß Höchſtdieſelben , in welchen Bezies
hungen es immer geſchehen ſeyn mochte, am Kriege
Theil genommen hatten, so erfolgie gegen Ende des
Jahres 1808 die Sequeſtration von Weingarten und
éiusiehnos der Einkünfle zum Nuten des Königli-
en Aerars. u :
rend von Seiten Frankreichs Fulda, Dortmund, Cor-
vey 2c. in Beſitz genommen und in der Folge, theils
mit dem Königreiche Weſtphalen, theils mit dem
Großherzogthume Berg , vereinigt wurden. :
g. 4 Von einer Restitution des Hauses Nassau-
Oranien in den Beſitzſtand vor dem Kriege, von ei-
ner Aufhebung der während deſſcelben verfügten
Maßregeln, war in keinem der nachgefolgten Frie-
densſchlüſse etwas ſtipulinrt worden , vielmehr traten
in deren Folge die so eben erwähnten Verfügungen
über die von Frankreich in Beſiz genommenen Ges-
bietstheile ein. y ,
Fun besonderer Beziehung auf Weingarten, wurde
zwar durch ſpätere Schreiben Sr. Maj. des Königs
der Niederlande, als damaligen Fürsten von Ora-
nien, an des verewigten Königs von Würtemberg
Majeſtät, unter Anerkennung der obwaltenden Ver-
hältniſſe, auf den Gruud der inzwischen eingetrete-
nen Verlaſſang fremder Militärdienſte, die Aufhe-
bung des auf die Herrſchaft Weingarten gelegten Se-
queſters nachgeſucht, dieſe aber, wegen Nichtbeache.
tung der früheren Einberufung und der ihätigen Theil-
nahme am Kriege abgelehnt.
( Foriſetzung folgt. )
Aus dem ſüdlichen Frankreich,
den 25. Juni. |
Wir haben endlich Nachrichten aus Arragonien mit
der angenehmen Kunde, daß durch die zweckmäßigen,
vom Generallieutenant Loverdo getroffenen Maßre-
geln, die durch den neuen ſspaniſchen Generalcapitän,
Grafen Espanna aufs kräftigſte unteirſtützt wurden,
Ruhe urd Ordnung in dieſer wich1igen Procinz here
geſtellt sind. Ein Theil der Anhänger der apoſtoli-
schen Junta zu Sarragoſſa wollie Anfangs den fran-
zösischen Truppen Widerſtand leiſten, und einen all-
gemeinen Aufſtand in Arragonien verauſtalten; allein
ſeibſt Viele der ertlärteſten Absoluiuiſten fanden ein
solches Uniernehmen für zu gewagt, und enthielten