Wemerkungen.
Fremde, roelche das Münster besichtigen wollen,
mögen sich an die Sacristane wenden. Jst keiner an-
wesend, so melde man sich in der Sacristans-Wohnung
Nr. 29 auf dcm Mnnsterplatz nordöstlich.
2. Während des Gottesdienstes ist das Umhergehen
untersagt zur Vermeidung von Störung der Andacht.
3. Jedes ungeziemende Benehmen am heiligen Orte,
anch in der Zeit außerhalb des Gottesdienstes, wie z. B.
lautes Sprechen nnd Lachen, Nichtabnahme der Kopf-
bedecknng seitens der Männer, Rauchen, Mitnahme von
Hunden, Essen, Vernnreinigung der Bänke und des
Bodens u. s. w. ist untersagt und haben der Kirchen-
schweizer, sowie die Sacristane den Befehl, Diejenigen,
welche sich Solches zu Schulden kommen lassen, höflich
zurechtzuweisen, eventuell aber hinauszuweisen.
4. Liegengebliebene Gegenstände sind von den Findern
an die Sacristane abzuliefern.
Fremde, roelche das Münster besichtigen wollen,
mögen sich an die Sacristane wenden. Jst keiner an-
wesend, so melde man sich in der Sacristans-Wohnung
Nr. 29 auf dcm Mnnsterplatz nordöstlich.
2. Während des Gottesdienstes ist das Umhergehen
untersagt zur Vermeidung von Störung der Andacht.
3. Jedes ungeziemende Benehmen am heiligen Orte,
anch in der Zeit außerhalb des Gottesdienstes, wie z. B.
lautes Sprechen nnd Lachen, Nichtabnahme der Kopf-
bedecknng seitens der Männer, Rauchen, Mitnahme von
Hunden, Essen, Vernnreinigung der Bänke und des
Bodens u. s. w. ist untersagt und haben der Kirchen-
schweizer, sowie die Sacristane den Befehl, Diejenigen,
welche sich Solches zu Schulden kommen lassen, höflich
zurechtzuweisen, eventuell aber hinauszuweisen.
4. Liegengebliebene Gegenstände sind von den Findern
an die Sacristane abzuliefern.