'7Z9- 28. woche. 22r
die Osnrons jederzeit zusanttmn kommm, gchalten werden,undfieng man
gar bald an von den nöthigen Anstalten zu reden. wie denn, welches glelch
vorläufig erinnere, die ^3nron8 Zürch , Bern und Glaris den Schluß
macheten, die hohen Bevollmachtlgten ersttrch, als Oberherren des Or-
tes, allein , und so denn gleichwol, nebst allen übrigen Schweizer Län-
ron-; in corpone, noch einmal zu complimenriren: Zürch und Bern be-
orderten so. Mann zu Fus, welche mit angehendem conZressdahm ka-
men, und bey den conleren^en auf dem Ratyhaus die Wache hatken :
und wegen der Qoartiere trafen die Einwohner ihre Einnchtungen : sin-
temalman vermuthete daß von vielen puisssncen ^linilkres oahingelangen
wücden : welches auch , ob schon zu den conferenren selbst keine als die
Haubt Eoncrattencen aämicciret wurden, eintraf, und daher die Zimmer
sehr theuer zu stehen kamen.
Es harren so wol die Kaiserlichen als Französischen Lande einer Ru-
he höchstnöthig , der Kaiserliche Hof sich insonderlM gegen die Pforten
in polirur zu setzen, und der Französische,wie einige glauben, ein gewisses
mit verschiedenen Engllschen ^1inilüe8 eoncercirtes 6e6ein zum fäveuc
des kr3eren6encen unter Handen.'welches alles diewürkliche Beschickung
des conZrelfes beschleunigte. Von Seiten des Kaiserilchen Hofes er-
folgete also die rLristcLcion bald, und zugleich den 24. Xlarc. dle Kund-
machung durch ein Kaiserliches commilüons clecrec an das damal zu
Augsburg lublillirende Reichs convenc: worin nicht nur die Sache selbst
nocibciret, die Bewegungs Ursachen zu solchen Frieden beygefüget, und
alle EinwendunZen wegen nicht bormal dazu gezogenem Reich abgethan,
sondern auch dieses zu dem Beyrritt eingeladen, und, ob selbiges, wie ehe,
dem bey demUtrechtischen con^relf in Vorschlaggekommen, den jetzigen
durch eine eigene Ocpucacion beschicken , oder die Kaiserlichen ^linilires
bevollmachtigen wolte, frey gestelletwurde. Dieses leztegab Gekegenheit
zu verschiedenen confulcäcionen: weil man aber endlich einsahe daß Kai-
serl. Majestätselbst denen prLeroZLciven der Stände zur Genüge prolpL-
ciret hatte, nach Beschaffenheit der damaligen Umstande aber eine eige-
ne Geftlndschaft nur allein mehrere Unkosten csuliren würde; so blieb es
bey derUbertragung des Reichs inccrl l5e an dieKaiserlichenBevollmachs
tigten. Nebst dem kam gar sehr in Betrachtung, daß der Ryswrcklsche
Frieden zum Grund geieget werden solte, die prorcliirenden Srände abec
den vierten Articul desselben wegen der Religion, als welcher durch den
lezten Krieg aufgehohen worden, hiemit nicht conbrmiret, sondern vicl-
mehr abgerhan wissen wolten,und es also. was dicsen Punct bekrift,we-
nigstens ohne memiomrung des Ryswickischen Tractates,allein auf den
ee g Fus
die Osnrons jederzeit zusanttmn kommm, gchalten werden,undfieng man
gar bald an von den nöthigen Anstalten zu reden. wie denn, welches glelch
vorläufig erinnere, die ^3nron8 Zürch , Bern und Glaris den Schluß
macheten, die hohen Bevollmachtlgten ersttrch, als Oberherren des Or-
tes, allein , und so denn gleichwol, nebst allen übrigen Schweizer Län-
ron-; in corpone, noch einmal zu complimenriren: Zürch und Bern be-
orderten so. Mann zu Fus, welche mit angehendem conZressdahm ka-
men, und bey den conleren^en auf dem Ratyhaus die Wache hatken :
und wegen der Qoartiere trafen die Einwohner ihre Einnchtungen : sin-
temalman vermuthete daß von vielen puisssncen ^linilkres oahingelangen
wücden : welches auch , ob schon zu den conferenren selbst keine als die
Haubt Eoncrattencen aämicciret wurden, eintraf, und daher die Zimmer
sehr theuer zu stehen kamen.
Es harren so wol die Kaiserlichen als Französischen Lande einer Ru-
he höchstnöthig , der Kaiserliche Hof sich insonderlM gegen die Pforten
in polirur zu setzen, und der Französische,wie einige glauben, ein gewisses
mit verschiedenen Engllschen ^1inilüe8 eoncercirtes 6e6ein zum fäveuc
des kr3eren6encen unter Handen.'welches alles diewürkliche Beschickung
des conZrelfes beschleunigte. Von Seiten des Kaiserilchen Hofes er-
folgete also die rLristcLcion bald, und zugleich den 24. Xlarc. dle Kund-
machung durch ein Kaiserliches commilüons clecrec an das damal zu
Augsburg lublillirende Reichs convenc: worin nicht nur die Sache selbst
nocibciret, die Bewegungs Ursachen zu solchen Frieden beygefüget, und
alle EinwendunZen wegen nicht bormal dazu gezogenem Reich abgethan,
sondern auch dieses zu dem Beyrritt eingeladen, und, ob selbiges, wie ehe,
dem bey demUtrechtischen con^relf in Vorschlaggekommen, den jetzigen
durch eine eigene Ocpucacion beschicken , oder die Kaiserlichen ^linilires
bevollmachtigen wolte, frey gestelletwurde. Dieses leztegab Gekegenheit
zu verschiedenen confulcäcionen: weil man aber endlich einsahe daß Kai-
serl. Majestätselbst denen prLeroZLciven der Stände zur Genüge prolpL-
ciret hatte, nach Beschaffenheit der damaligen Umstande aber eine eige-
ne Geftlndschaft nur allein mehrere Unkosten csuliren würde; so blieb es
bey derUbertragung des Reichs inccrl l5e an dieKaiserlichenBevollmachs
tigten. Nebst dem kam gar sehr in Betrachtung, daß der Ryswrcklsche
Frieden zum Grund geieget werden solte, die prorcliirenden Srände abec
den vierten Articul desselben wegen der Religion, als welcher durch den
lezten Krieg aufgehohen worden, hiemit nicht conbrmiret, sondern vicl-
mehr abgerhan wissen wolten,und es also. was dicsen Punct bekrift,we-
nigstens ohne memiomrung des Ryswickischen Tractates,allein auf den
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