Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Société des Antiquités <Kassel> [Hrsg.]
Mémoires de la Société des Antiquités de Cassel — 1.1780

DOI Artikel:
Runde, Justus Friedrich: Vergleichung des ehemahligen und heutigen Zustandes der deutschen Bauern, und Untersuchung der Mittel, wodurch die erfolgten Veränderungen in dem deutschen Bauerstande bewürkt worden sind.
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5548#0330

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
der äeutschen Bauern &c.

uls Wirkungen davon zu betrachten find. Einschränkungest der
Freyheit und der Eigentumsrechte , sind Thatfaehen? — wer
sie behauptet, ist folglieh schuldig, sie gehörig zu erweifen.
Und wenn der Sache von unpartheiischen Kennern Vaterlän-
discher Rechtsalterthümer genau nachgesorscht Werden follte: so
dürste sich überdas noch leicht sinden, dafs selbst in den äl-
testen Zeiten die Dienfte der Bauern nie ganz ungemesieîi, nie
ganz uneingefchränkt gewesen sind.
Es ergibt sich hieraus also die dritte Regel, dass man bey
Entfcheidung der Rechtshändel, welche den perfönlichen Zuftand
der Bauern und die rechtlichen Eigenfchaften ihrer Güther be-
trefsen, lediglich ihre heutige Lage vor Augen haben müfle.
Dabey aber verdient ferner in Betrachtung gezogen zu
werden, dass fo wenig der Zuftand des Bauern in alten Zei-
ten allenthalben gleichförmig gewefen; — und fo wenig die
Mittel, welche ihn in den heutigen Zuftand verfezt haben,
allenthalben übereinstimmend und in gleicher Stärcke ge-
wirkt haben: eben fo wenig könne auch heut zu Tage der
Bauer in allen deutfchen Provinzen einerley Rechte haben.
Der öfterreichifche Bauer, welcher in Tyrol einen befonde-
ren Landftand vorstellt, ist in anderen, eben dieser Oberherr-
fchast unterworsenen Staaten, noch leibeigen. Alles diefes
bestätigt die vierte Regel: dass man bey Entfcheidung der
Rechtshändel über den persönlichen Zuftand der Bauern, und
die rechtliche Natur ihrer Güther, nicht mit Sicherheit vou
einer Provinz aus die andere, ja! ost nicht einmahl von ei-
ner Dorsschast auf die andere fchliesfen könne: dass es viel-
mehr hierin, nächst dem erwiesenen Besitzstande, dem Her-
LI 3
 
Annotationen