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Kunst- und Auktionshaus Franz A. Menna <Köln> [Editor]
Zimmer-Einrichtungen, antikes und Stil-Mobiliar: Porzellan-Service, Aufstellgegenstände, Gläser und Kristallgegenstände, silberne Bestecke, Platten usw. ; Gemälde alter und neuer Meister ; Skulpturen ; Versteigerung: 10. und 11. März 1937 (Katalog Nr. 87) — Köln, 1937

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.15434#0005
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Yerkaufs-Bedingungen

Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in Reichsmark.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Zahlung ist innerhalb drei Tagen zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist
sind wir berechtigt, den Verkauf rückgängig zu machen oder die ersteigerten
Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern und
vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.

Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15 v. H. erhoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit gegeben, sich zu überzeugen, wieweit die zum Verkauf gestellten
Gegenstände erhalten sind.

Nach dem Zuschlag können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt
werden. Wir bürgen nicht dafür, daß einzelne Bücher oder Werke vollstän-
dig sind und die zum Verkauf gestellten Gegenstände von dem herrühren,
dem sie zugeschrieben werden. Erhebliche Beschädigungen sind, soweit sie
bemerkt wurden, im Verzeichnis angegeben. Die Nichtangabe gewährleistet
aber keinesfalls einen fehlerlosen Zustand.

Der Versteigerungsleiter behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen, zu trennen oder außerhalb der Reihe aufzurufen.

Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne den Rahmen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der Gegenstand nochmals aus-
geboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los. (Verfügung vom 1. Juli 1902.)

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern wird keine Gewähr über-
nommen. Die Abholung und Beförderung der erstandenen Gegenstände hat
der Käufer auf eigene Kosten und eigene Gefahr zu veranlassen. Wir über-
nehmen dabei keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Anfragen wegen der Versteigerung werden schnellstens beantwortet.

Erfüllungsort: Köln,

Bei der Besichtigung empfehlen wir große Vorsicht, da jeder Besucher
für den von ihm angerichteten Schaden haftet.
 
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