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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0171
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Höfe und Haushalte

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zeit Joachims II. mit Magdalena von Sachsen wurde 1524 mit großem Prunk
gefeiert, allerdings in Dresden/'* Dabei wurden über 2000 Pferde »vom Hofe«
gefüttert.
Allein die wachsenden Dimensionen der Hofhaltung machten auch in Ber-
lin Sparmaßnahmen erforderlich. Eine von Joachim I. erlassene, nicht erhalte-
ne Hofordnung dürfte ebenso wie Joachims II. Hofordnung von 1537 darauf
angelegt gewesen sein, Verschwendung zu unterbinden." Das funktionierte
in Berlin allerdings genauso wenig wie an anderen Höfen, zumal gerade ein
Kurfürst sich einen ausladenden Repräsentationsstil aus politischen Gründen
leisten mußte."'*

2. Familien und Haushalte
Nachdem im letzten Kapitel erörtert wurde, wie aufwendig fürstliche Haus-
und Hofhaltungen waren, geht es jetzt um Haushalte als Organisationsfor-
men und Konstellationen des familialen Zusammenlebens. Als konstitutiv für
einen Haushalt sehe ich dabei zum einen die Wohngemeinschaft »unter ei-
nem Dach« an, die durchaus mit separaten Räumlichkeiten einhergehen
konnte, zum anderen die Subsistenz aus einem gemeinsamen Etat.
Bei Familien und Haushalten handelt es sich um Formationen, die sich ste-
tig verändern und daher gewissermaßen nur in Momentaufnahmen faßbar
werden/" Die folgenden Kapitel zielen nicht darauf, punktuell oder diachron
im einzelnen nachzuweisen, welche Familienmitglieder wann welchen Haus-
halten angehörten/" Behandelt werden vielmehr grundsätzliche Aspekte des
Zusammenlebens.
Den Ausgangspunkt bilden Überlegungen zur Herrschaft im Haus und
zur Haushaltsführung. Sie beziehen sich auf den Haushalt zu Lebzeiten des
fürstlichen Paares, nicht aber auf Witwenhaushalte oder andere »Spezialfor-
men«. Inwieweit liefen der patriarchale Zuschnitt der fürstlichen Familie so-
wie der Herrschaftsstil der markgräflichen Regenten darauf hinaus, daß der
Fürst alleinige Autorität ausübte und Haushaltsfragen weitgehend persönlich
regelte? Wieviel Raum blieb dabei für die Partizipation seiner Angehörigen,
vor allem seiner Frau? Diese Fragen werden hier bewußt auf den häuslichen
Sektor als einen Teilbereich des Politischen beschränkt, das heißt es geht nicht
um politische Teilhabe im allgemeinen.
Anschließend wird untersucht, wie das gängige Postulat gemeinsamen
Haushaltens umgesetzt bzw. mit individuellen Wünschen, ein »aigen wesen«
zu führen, vereinbart wurde. Die Forderung nach einem »aigen wesen« oder

118 CDBC3,Nr. 263, S. 318-323.
119 Der Hinweis auf Joachims I. Hofordnung findet sich in einer Beilage zur Bestallung Hans
von Bredows zum Hofmarschall 1514. CDB C 3, Nr. 211, S. 250.
120 Zum hohen Finanzbedarf Joachims II., seiner Schuldenwirtschaft und seinem Ausgabe- und
Repräsentationsgebaren NEUGEBAUER, Hohenzollern, S. 85ff.
121 Vgl. S. 67ff. FREITAG, Haushalt, S. 9.
122 Vgl. zu Berlin und Ansbach NOLTE, Familie.
 
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