Anhang
Dem folgenden Anhang liegen die Quellentexte der gängigen Editionen buchsta-
bengetreu zugrunde. Es wurden sowohl die entsprechenden Schreibweisen der
Editoren - einschließlich der verschiedenen Markierungen für Korruptelen - über-
nommen, als auch die grammatikalischen Eigenheiten der entsprechenden Texte
beibehalten. Nur in einzelnen Fällen, in denen es der Textbefund absolut erforderte,
sind die Texte um der Klarheit willen mit kritischen Fußnoten versehen worden.
Solche wurden auch im Blick auf die deutschen Übersetzungen überaus sparsam
angewendet, denn das in der Einleitung gesondert aufgenommene Glossar begrün-
det bestimmte Übersetzungsentscheidungen. Der Leser möge darauf zurückgrei-
fen/ In die Editionen ist nur insoweit eingegriffen worden, als einige der Texte der
besseren Übersicht halber untergliedert wurden; diese Nummerierungen sind mit
eckigen Klammern gekennzeichnet. Für die Leges wurde zusätzlich zu den gängi-
gen Editionen der lateinischen Texte auf die Editionen aus der Reihe »Germanen-
rechte« zurückgegriffen, die Übersetzung jedoch an den notwendigen Stellen mo-
difiziert und präzisiert.
Die Texte sind getrennt nach Gattungen abgedruckt und nummeriert. Inner-
halb einer einzelnen Gattung sind sie chronologisch angeordnet, wobei bei allen
Unsicherheiten den heute in der Forschung gängigen Datierungen gefolgt wird, bei
strittigen Datierungen in der Regel der Forschungsmehrheit. Bei den Paenitentia-
lien wurde zusätzlich die regionale Verbreitung berücksichtigt; bei den Leges ver-
einzelt Art und Kontext der Entstehung. Das betrifft vor allem die Leges Langobar-
dorum und die Leges Anglo-Saxonum, die deshalb zusammen angeordnet sind.
Die Nummerierung innerhalb der Gattungen dient dem Verweis auf diese
Quellenstellen in den Fußnoten des Haupttextes im ersten Band der Studie. Dies
geschieht in folgender Weise: Hinter der Quellenangabe erfolgt - in eckigen Klam-
mern - der Verweis auf den Anhang. Dort findet sich zuerst das Kürzel für die
Quellengattung (vgl. Abkürzungsverzeichnis, S. 330), dann die entsprechende An-
hangsnummer und gegebenenfalls die zugehörige Untergliederungsnummer so-
wie die Seitenzahl des Anhangs. Ein Beispiel zur Verdeutlichung sei genannt: Edic-
tus Pactus legis Salicae 13,1 (MGH.LNG 4,1), S. 59 [Anhang L 1, S. 2].
1 Vgl. Einleitung f, S. 20-26.
Dem folgenden Anhang liegen die Quellentexte der gängigen Editionen buchsta-
bengetreu zugrunde. Es wurden sowohl die entsprechenden Schreibweisen der
Editoren - einschließlich der verschiedenen Markierungen für Korruptelen - über-
nommen, als auch die grammatikalischen Eigenheiten der entsprechenden Texte
beibehalten. Nur in einzelnen Fällen, in denen es der Textbefund absolut erforderte,
sind die Texte um der Klarheit willen mit kritischen Fußnoten versehen worden.
Solche wurden auch im Blick auf die deutschen Übersetzungen überaus sparsam
angewendet, denn das in der Einleitung gesondert aufgenommene Glossar begrün-
det bestimmte Übersetzungsentscheidungen. Der Leser möge darauf zurückgrei-
fen/ In die Editionen ist nur insoweit eingegriffen worden, als einige der Texte der
besseren Übersicht halber untergliedert wurden; diese Nummerierungen sind mit
eckigen Klammern gekennzeichnet. Für die Leges wurde zusätzlich zu den gängi-
gen Editionen der lateinischen Texte auf die Editionen aus der Reihe »Germanen-
rechte« zurückgegriffen, die Übersetzung jedoch an den notwendigen Stellen mo-
difiziert und präzisiert.
Die Texte sind getrennt nach Gattungen abgedruckt und nummeriert. Inner-
halb einer einzelnen Gattung sind sie chronologisch angeordnet, wobei bei allen
Unsicherheiten den heute in der Forschung gängigen Datierungen gefolgt wird, bei
strittigen Datierungen in der Regel der Forschungsmehrheit. Bei den Paenitentia-
lien wurde zusätzlich die regionale Verbreitung berücksichtigt; bei den Leges ver-
einzelt Art und Kontext der Entstehung. Das betrifft vor allem die Leges Langobar-
dorum und die Leges Anglo-Saxonum, die deshalb zusammen angeordnet sind.
Die Nummerierung innerhalb der Gattungen dient dem Verweis auf diese
Quellenstellen in den Fußnoten des Haupttextes im ersten Band der Studie. Dies
geschieht in folgender Weise: Hinter der Quellenangabe erfolgt - in eckigen Klam-
mern - der Verweis auf den Anhang. Dort findet sich zuerst das Kürzel für die
Quellengattung (vgl. Abkürzungsverzeichnis, S. 330), dann die entsprechende An-
hangsnummer und gegebenenfalls die zugehörige Untergliederungsnummer so-
wie die Seitenzahl des Anhangs. Ein Beispiel zur Verdeutlichung sei genannt: Edic-
tus Pactus legis Salicae 13,1 (MGH.LNG 4,1), S. 59 [Anhang L 1, S. 2].
1 Vgl. Einleitung f, S. 20-26.