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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0080
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Sigismund (1410-1414)

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lieh dem - jedoch abwesenden - Erzbischof von Trier zugestanden hätte. Der Hofmeis-
ter des Herzogs von Sachsen beteiligte sich nicht an Eidesleistung und Stimmabgabe,
da er noch keinen mac/übne/erhalten hatte. Als dieser am Abend desselben Tages ein-
traf, kehrte man in die Kirche zurück, wo die entsprechenden Handlungen nachgeholt
wurden.
Die allgemeine Bekanntmachung, die die Rechtmäßigkeit der Wahl in expliziter
Abgrenzung zum Vorgehen der Gegenpartei darlegte, blieb nicht ohne ausführliche Er-
widerung der Wähler Sigismunds, die wiederum das Abweichen von der vorgeschrie-
ben Form des Rituals allein dem Verschulden des Mainzer Erzbischofs zuschrieben. Die
Position der Gewählten selbst blieb von diesem Gelehrtendiskurs freilich unberührt,
beide nahmen die Wahl an und kündigten einen Zug ins Reich mit einem Königslager
vor Frankfurt an. Der unerwartete Tod Jobsts am 18. Januar 1411 brachte für dessen
Wähler die Notwendigkeit einer Neuwahl mit sich, während die Kurfürsten von Trier
und der Pfalz an der Rechtmäßigkeit ihrer früheren Wahl festhielten. Am von Johann
von Mainz auf den 11. Juni angesetzten Wahltag erschien zunächst allerdings nur die-
ser selbst in Frankfurt, während Werner von Trier mit großem Gefolge vor der Stadt
sein Lager aufschlug. Da Sigismund entgegen den weitverbreiteten Vermutungen je-
doch nicht gen Frankfurt gezogen war, brach der Erzbischof von Trier sein Lager ab,
und auch der Mainzer verließ die Stadt kurz darauf wieder.
Etwas mehr als einen Monat später trafen die Gesandten Triers, der Pfalz und der
drei östlichen Kurfürsten in Frankfurt ein, wo seit längerem bereits Boten von Mainz
und Köln weilten. Da in der Zwischenzeit eine Einigung zwischen Wenzel und Sigis-
mund erzielt worden war, erklärten die östlichen Kurfürsten/^ dass sie /u'c waren ZM der
/a/rc, während Sigismunds ehemalige Wähler die Ansicht vertraten, ihre Herren de den
uor geborn Mud daz zczanf deiner dorc not were. Als etwa eine Woche später die Erzbischöfe
von Mainz und Köln persönlich nach Frankfurt kamen, wurde zunächst eine Heilig-
Geist-Messe gefeiert, ohne jedoch zu weiteren Wahlhandlungen zu schreiten. Drei Tage
später fanden sich alle Beteiligten erneut im Chor der Bartholomäuskirche ein, wo nun
eine Marienmesse gefeiert wurde. An dieser nahmen auch die Trierer und pfälzischen
Gesandten teil, nicht mehr jedoch an den sich anschließenden weiteren in der Goldenen
Bulle vorgeschriebenen Handlungen. Nach Vollzug der Wahl wurde diese vom Erz-
bischof von Mainz auf Latein verkündet, worauf Burggraf Johann von Nürnberg, der
Bevollmächtige des Gewählten, stellvertretend für diesen auf den Altar erhoben und
das Te Deum gesungen wurde.'^ Mit dieser zweiten Wahl, die je nach Standpunkt als
Nach- oder Neuwahl interpretiert werden konnte, hatte Sigismund alle Kurstimmen
auf sich vereinigt, so dass die Kurfürsten bei der Stadt Frankfurt erfolgreich darum bit-
ten konnten, das /(ein leger non den rzeds wegzn nor Franc/ceM/Mrd mehr notwendig sei.
Von besonderer Bedeutung ist die zweite Wahl Sigismunds auch wegen der in ih-
rem Umfeld vorgenommenen Aufzeichnungen des Bartholomäusstifts, die älteres Her-

1824 Für Sigismund, an den nach Jobsts Tod die brandenburgische Kurstimme zurückgefallen war,
erschien Burggraf Johann von Nürnberg, der Bruder Friedrichs in Frankfurt.
1825 Hier gilt es festzuhalten, dass diese Altarsetzung weder im Bericht der Stadt Frankfurt noch in
den offiziellen Verkündigungsschreiben der Kurfürsten, sondern lediglich in einem Brief der
Stadt Nürnberg an den Bruder des auf den Altar erhobenen Stellvertreters erwähnt wird.
 
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