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Weinfurter, Stefan; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Päpstliche Herrschaft im Mittelalter: Funktionsweisen - Strategien - Darstellungsformen — Mittelalter-Forschungen, Band 38: Ostfildern, 2012

DOI article:
Finger, Heinz,: Der Wandel in den Beziehungen des Papsttums zu den Kölner Erzbischöfen im 13. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.34754#0362

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HEINZ FINGER

Der Wandel in den Beziehungen des Papsttums
zu den Kölner Erzbischöfen im 13. Jahrhundert

Vorbemerkungen
Wenn man die Intensität und nicht wie im hier gegebenen thematischen Rahmen
die Modalitäten der Herrschaft des päpstlichen Universalepiskopats in ihrer Ver-
änderung zeigen wollte, wären sowohl das 13. Jahrhundert wie auch das Beispiel
der päpstlichen Einflussnahme speziell auf die Kölner Kirche nur sehr mäßig ge-
eignet. Am Anfang des 13. Jahrhunderts regierte mit Innocenz III. ein überaus
mächtiger und Normen setzender Papst, und die Verhältnisse des Kölner Erz-
stuhls waren so beschaffen, dass sie das Eingreifen Roms geradezu heraus-
forderten. 1205 wurde Erzbischof Adolf I. und 1212 Erzbischof Dietrich I. von Inno-
cenz III. abgesetzt, und beide erlangten niemals ihre eifrig erstrebte Wiedereinset-
zung. Roma locuta - causa finita, beide bekamen als (natürlich nicht von Rom im
Detail festgesetzte) Abfindung Einkünfte von jährlich 300 Mark Silber, also eine
nicht kleinlich bemessene Pension, und beide wurden würdig und nicht allzu auf-
wendig nach ihrem Tode im selben Zisterzienserkloster Altenberg begraben.
Das Papsttum erwies sich als mächtig und konsequent, dabei aber frei von
kleinlicher Rachsucht. Letzteres ist bekanntlich ein besonderes Zeichen wirklicher
Stärke. Am Ende des Jahrhunderts erscheint der im Mai 1297 in Neuss einstimmig,
aber in einem keineswegs zweifelsfreien Verfahren zum Erzbischof gewählte
Domdechant Wigbold von Holte vor Papst Bonifaz VIII. Er verzichtet dort klug auf
alle Ansprüche auf Grund seiner Wahl und wird dann gnädig zum Erzbischof von
Köln providiert. Auf den ersten Blick scheinen Innocenz III. und Bonifaz VIII. glei-
chermaßen aus apostolischer Vollgewalt über den Stuhl des hl. Maternus verfügt
zu haben.
Das Thema hier ist aber nun nicht die Macht der Päpste, sondern die Funk-
tionsweisen päpstlicher Herrschaft. Unter diesem Aspekt erscheint der Unter-
schied zwischen Anfang und Ende des 13. Jahrhunderts beträchtlich. Innocenz III.
hat nur zwei Kölner Erzbischöfe abgesetzt, Bonifaz VIII. aber einen Erzbischof von
Köln - modern ausgedrückt - ernannt. Dabei war Bonifaz, der - oft zu Unrecht als
Revolutionär von oben dargestellte - Papst, nicht der erste, der auf Grund seiner
plenitudo potestatis einen Kölner Oberhirten bestimmte. Wigbolds Vorgänger Sieg-
fried von Westerburg war als erster Erzbischof von Köln vom Papst providiert
 
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