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Weinfurter, Stefan; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Päpstliche Herrschaft im Mittelalter: Funktionsweisen - Strategien - Darstellungsformen — Mittelalter-Forschungen, Band 38: Ostfildern, 2012

DOI Artikel:
Finger, Heinz,: Der Wandel in den Beziehungen des Papsttums zu den Kölner Erzbischöfen im 13. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.34754#0363

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362

Heinz Finger

worden. Ihn hatte Gregor X. aus päpstlicher Machtvollkommenheit eingesetzt,
und Gregor war eigentlich massiver vorgegangen als Bonifaz, denn er hatte sich
die Neubesetzung erst sozusagen in allerletzter Minute förmlich reserviert, was
die damals in Bonn, also gleichermaßen wie bei der späteren Wahl Wigbolds, we-
gen des Interdiktes über Köln außerhalb der Bischofsstadt versammelten Wähler
nicht wussten.

Einleitung
Blickt man auf die Jahrhunderte vor 1200 zurück, so stellt man fest, dass die Ein-
wirkungen der prima sedes auf den Kölner Stuhl eine sehr lange Tradition besaßen
und viel häufiger stattgefunden hatten, als dies dem Durchschnitt päpstlicher Ein-
griffe in außeritalienischen Bistümern entsprach. Noch früher als die Eingriffe
reichten freilich die Beziehungen zwischen den Bischöfen von Rom und Köln zu-
rück. Sie begannen bekanntlich schon unter dem ersten nachweisbaren Kölner
Oberhirten, als Maternus 313 (der Zeit entsprechend von Kaiser Konstantin und
nicht vom römischen Bischof Miltiades berufen) an einer Synode in Rom teil-
nahm1. Das heißt, der erste historische Beleg über einen Bischof von Köln ist be-
reits ein Beleg für dessen Beziehung zum Bischof von Rom2.
Der nächste engere Kontakt ergab sich nach der allgemeinen, lange nachwir-
kenden Zerstörung der spätantiken Kommunikationslinien erst im 8. Jahrhundert,
als Papst Zacharias am 21. Oktober 745 Köln als vorgesehenen Metropolitansitz für
den hl. Bonifatius bestätigte3. Die Ausführung dieser Planung scheiterte bekannt-
lich4. Ein für die Kölner Kirche wenig erfreulicher, im 9. Jahrhundert folgender
Kontakt bestand in der bekannten Auseinandersetzung, in der Papst Nikolaus I.
Erzbischof Gunther von Köln im Zusammenhang mit der Eheaffäre König Lo-
thars II. exkommunizierte und zumindest faktisch absetzte. In der Mitte des
11. Jahrhunderts (1052) privilegierte Papst Leo IX., zuvor in Toul Trierer Suffragan-
bischof, die Kölner Kirche im Rahmen dessen, was das salische Reichskirchen-
system nahelegte, möglicherweise aber etwas großzügiger, als die Verhältnisse er-
forderten5. Damals wurde u.a. die zwar historisch kurzlebige, in der Forschung

1 Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter [im Folgenden REK], Bd. 1, bearb. von
Friedrich Wilhelm Oediger, Bonn 1954-1961 (ND: Düsseldorf 1978), Nr. 2, S. 9.
2 Dies kommt besonders dadurch zum Ausdruck, dass die Synode unter Vorsitz des römischen
Bischofs insgesamt von nur fünfzehn italischen und insgesamt nur drei außeritalischen Bischö-
fen besucht wurde (Mansi 2, Sp. 469-470. Die Diözesen der Teilnehmer werden bei Optatus
von Mileve in „Contra Parmenianum Donatistam" genannt: Corpus Scriptorum Ecclesiasti-
corum Latinorum 26, S. 23-24, genannt.).
3 MGH Epistolae selectae 1,2. unveränderte Aufl. Berlin 1955, Nr. 60, S. 120-125.
4 Theodor Schieffer, Winfried-Bonifatius und die christliche Grundlegung Europas, Freiburg
i. Br. 1954, S. 232-233.
5 JL 4271. - Zur Echtheit der Urkunde wohl abschließend: Heinz Wolter, Das Privileg Leos IX.
für die Kölner Kirche vom 7. Mai 1052, in: Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia,
Bd. 6, Köln 1976, S. 101-151. Wolters Textwiedergabe: S. 113-115. - Zur Bedeutung der Urkunde
für die über die hier genannten zeremoniellen Bezüge hinausgehende kirchliche Rechtsstel-
 
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