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Mitteilungen der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst — 1.1872-1873

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https://doi.org/10.11588/diglit.5262#0007
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13

Kleine Mittheilungen.

14

Bei Stimmengleichheit gibt der Vortitzende den Ausschlag.
Wird bei einer Wahl im erden Wahlgange die absührte
Majorität nicht erreicht, so findet eine engere Wahl statt.
Die General - Versammlungen sind ösfentlich. Ueber die
Verhandlung wird ein Protokoll geführt.
8. Die Gegenstände der Behandlung in der General-
Versammlung sind :
a) Die Wahl von zwei Mitgliedern zur Beglaubigung des
Verhandlungs - Protokolles;
b) die Entgegennahme des in Druck gelegten Rechenschafts-
Berichtes des Verwaltungsrathes;
c) die Wahl von zwei Censoren zur Prüfung der von dem
Verwaltungsrathe gelegten Rechnung und die Genehmigung
der letzteren;
<l) die Aenderung der Statuten;
c) die Auflösung der Gesellschaft;
f) die Anträge von Mitgliedern, wenn solche 8 Tage vor
der Versammlung, mit mindestens 5 Unterschriften von Mit-
gliedern dem Verwaltungsrathe übergeben worden sind.
Curatorium.
9. Das Curatorium besteht aus mindestens 25 in Wien I
ansäsfigen Mitgliedern und aus den Gründern der Gesellschaft.
Der nach den Bestimmungen des (i. 30 der Satzungen
des Vereines zur Besörderung der bildenden Künste von der
Gesammtheit der Vereins-Mitglieder gewählte Gesammtrath
bildet das erste Curatorium.
Die späteren Ergänzungen finden durch Wahl im Cura-
torium selbst aufVorschlag eines eigens dazu aufzustellenden
Comit<5's statt.
Die Stellung als Curator ist ein bleibendes Ehrenamt,
so lange der Betrefsende der Gesellschast angehört.
Der Obmann des Curatoriums wird von dessen Mit-
gliedern gewählt.
10. Das Curatorium wählt aus seiner Mitte den Ver-
waltungsrath, es entscheidet über das Jahres-Präliminare, es
prüst die Gebahrung des Verwaltungsrathes und beschliesst
endlich über alle wichtigeren Angelegenheiten der Gesellschast.
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes haben Sitz und
Stimme in den Versammlungen des Curatoriums, und nur
bei den auf die Rechnungslegung bezüglichen Beschlüsfen
sind sie nicht stimmsähig.
Das Curatorium versammelt sich mindestens zweimal im
Jahre über Einladung des Verwaltungsrathes oder wenn dies
von drei Cuiatoren oder Gründern beantragt wird.
Das Curatorium ist bei Anwesenheit von 15 Mitgliedern
beschlusssähig.
Die Abänderung der Satzungen und etwaige Auslösung
der Gesellschast aber ersordert in der Generalversammlung
die Zweidrittel-Majorität bei einer Anwesenheit von mindestens
20 Curatoren oder Gründern.
(Schlu3s solgt.)

Kleine Mittheilungen.
Neu eintretende Mitglieder erhalten das Album der
Gefellschast mit Drucken aus chinesischem Papier ä Hest um
5 rl. ö. W. — Die Abdrücke vor der Schrist können, vom
dritten Heste des Albums angesangen, nur den neu eintreten-
den Gründern überlaufen werden. Die Zahl der Gründer
ist aus 60 beschränkt.

Tantiemen. Der Verwaltungsrath macht bekannt, dass
er bereit ist, hervorragenden Kupserstechern und anderen
reproducirenden Künstlern, welche ihre Kräste den Ausgaben
der Gesellschast widmen wollen, ausser dem Honorar sür
ihre künstlerischen Arbeiten auch noch eine besondere Tan-
tieme, d. h. einen Antheil an dem Gewinn, der lieh durch
die Verwerthung der Blätter durch den Kunsthandel ergiebt,
contraetlich zuzusiehern. Der Beisall, den diese Einrichtung
in den künstlerischen Kreisen Wiens gesunden, und welche
ebenso sehr den Unternehmungen der Gesellschast wie den
dabei beschästigten Künstlern zu Gute kommen dürfte, lässt
uns hosfen, dass dadurchi auch auswärtige Kupserstecher
sich in grösserer Anzahl als bisher unseren Beftrebungen
anschliessen werden.
Die beiden Vignetten, welche dieses Blatt zieren, sind
aus Papillon's „Traite de la gravurc sur bois" von J.
Schönbrunner aus Holz übertragen und von F. W. Bader
stylgetreu nachgeschnitten. Wir glaubten sür unsere Zwecke
keine smnreicheren lllustrationen finden zu können als diese
reizenden Allegorien der Kupserftecherei und Holzschneide-
kunst.
Führich's „Verlorener Sohn", acht Blatt Cartonftich von
Petrak, erscheint zu Weihnachten d. J. als ausserordentliche
Publication sür die Jahre 1872 und 1873. Alle Mitglieder
mit dem Jahresbeiträge von 15 II. ö. W. haben darauf An-
spruch. Es bestand ursprünglich die Absicht, die Hälste des
Werkes sür 1872 schon im Sommer zu publiciren, aber der
entsehiedene und sehr wohl begründete Wunseh des Künsllers,
das Ganze beisammen zu lassen, hat uns beftimmt, davon
abzugehen. Das verspätete Erscheinen der erften Hälste
gleicht sich durch das versrühte der zweiten aus. Den Ver-
trieb des Werkes im Handel hat Herr P. Kaeser in Wien
übernommen, durch desfen Vermittelung das Werk in allen
Buch - und Kunsthandlungen zum Preise von 24 rl. ö. W. zu
haben sein wird.
Künstlerhaus. Die Wiener Künftlergenossenschast ver-
anstaltet 1873 der Weltausftellung wegen im Künftlerhause
keine Ausstellung. Dagegen bereitet die Kunfthandlung
von Miethke und Wawra, welche das Künftlerhaus sür die
Saison von 1873 gemiethet hat, in (liesen Räumen eine
besondere Ausstellung vor, in welcher u. A. das grofse Bild
von Hans Makart: „Katharina Cornaro", zum erften Male
dem Publicum zugänglich gemacht werden soll. Wir
machen schon jetzt unsere geehrten Mitglieder daraus auf-
merksam , dass ihnen auch diese Ausstellung, wie alle anderen
im Künstlerhause stattsindenden Expolitionen, unentgeltlich
ossen stehen wird. Die Eintrittskarten, welche mit dem
Trockenstempel der Firma Miethke und Wawra versehen sein
werden, erhalten die Mitglieder, wie gewöhnlich, von den
Organen der Gesellschast (Statuten \ 5).
Mappen sür das Künstleralbum. Wir machen daraus
ausmerksam, dass sür das zur Zier des Salontisches beftimmte
Album elegante Mappen hergestellt wurden (mit Randver-
zierung in Golddruck nach Zeichnung von Pros. V. T ei rieh,
ausgesührt von R. Ger hold in Leipzig), welche zu folgenden
Preifen in der Kanzlei der Gesellschast und im Wiener
Künftlerhause zu haben sind:
In Leinwand ...... 5 rl. ö. W.
„ Leder......... 11 „ „ „
„ „ mit Seidenfutter 24 „ „ „


P.\Ä BADER. WH r'>-
 
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