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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0132
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VERMERK 67

Dieser unbesiegte König bekräftigte den durchgeführten Tausch einiger Güter des
Hl. Nazarius mit seinem Kleriker Luther durch eine königliche Urkunde. Alle diese Be-
sitzungen nahm nach dem Tode Lüthers das Lorscher Kloster in Besitz.

URKUNDE 67 (Reg. 3570)

Gütertausch Ottos I. mit dem Kleriker Luther in Hemsbach

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto, durch Gottes Hilfe und
Gnade König. Alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und zukünftigen, sollen wissen,
daß wir einem gewissen Geistlichen namens Lüther, der unser Getreuer ist, gewisse Grund-
stücke aus dem Besitze des St. Nazarius-Klosters in Lorsch, dessen jetziger Abt der ehr-
würdige Bischof Evergisus ist, in gesetzlich gültigen Tausch gegeben haben. Durch diese
königliche Urkunde gewähren wir ihm diese Liegenschaften bis an das Ende seines Lebens
als festes Eigentum, nämlich alles, was wir im Dorf Hemmingesbach (Hemsbach nördl.
Weinheim a. d. Bergstr.) im Rinecgowe (Oberrheingau), in der Gaugrafschaft des Grafen
Udo (Odo) besitzen, mit allen zusammenhängenden und anliegenden Grundstücken,
welche rechtlich und gesetzlich dazugehören. Als Gegenwert erhielten wir von Lüther sei-
nen Grundbesitz in Widerestat (Weiterstadt nordwestl. Darmstadt), Hirezbach (Hirsch-
bach, abgegangene Ortschaft unweit Weiterstadt) und in den Dörfern Swabeheim (Schwa-
benheim nördl. Ladenburg), Eppilenheim (Eppelheim westl. Heidelberg) und Granines-
heim (Grenzhof westl. Heidelberg), der in jener Gemarkung liegt, welche zum Laden-
gau und zur Grafschaft des Gaugrafen Konrad gehört. Wie ließen daher die vorliegende
Urkunde abfassen, die unseren Willen und Befehl kundtut, daß besagter Lüther dieses
alles als unsere Gabe im gesetzlichen Tauschwege von uns erhält. Er mag alles das gesichert
genießen, solange er lebt. Wir haben diese Urkunde eigenhändig unterschrieben und mit
unserem Ringe siegeln lassen. Monogramm unseres Herrn, des unbesiegten Königs Otto,
ich, der Kanzler Brun (Bruder Ottos d . Gr.), habe an Stelle des Erzkaplans Friderich ge-
gengezeichnet. Gegeben am 28. Februar im Jahre 948 nach des Herrn Fleischwerdung, in
der 6. Indiktion, im 13. Jahre der Regierung des frommen Königs Otto. Geschehen zu
Salca (Selz im Elsaß).

VERMERK 68

Den eingetauschten Gütern hat Lüther später seine eigenen Besitzungen beigegeben
und darüber mit folgender Schenkungsurkunde verfügt:

URKUNDE 68 (Reg. 3572)

Schenkung und Pachtvertrag Lüthers

Das Wohlwollen der gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen möge zur Kenntnis
nehmen, daß ich, der demütige Diakon Lüther, mit Zustimmung des gnädigen, ruhm-
reichen und gütigen Königs Otto, eine mit dem Abdruck seines Siegelringes versehene Gü-
tertausch-Urkunde erhalten habe. (Vorliegende undatierte und fehlerhafte Abschrift er-
folgte offenbar später nach der Originalurkunde.) Sie bestätigt den Austausch von mir
gehörigen Liegenschaften samt Zubehör an das St. Nazarius-Kloster in Lorsch. Alles, was
ich erhalten und alles, was ich hingegeben habe, unterliegt den in der erwähnten Urkunde
 
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