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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0133
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niedergeschriebenen Bestimmungen. Nun haben aber einige versucht, die Ausführung die-
ses Tausches zu verhindern. Sie wiesen darauf hin, daß die von mir an das Kloster abge-
gebenen Besitztümer zu geringwertig seien. Ich gab daher in gesetzlich einwandfreier
Form dem Kloster noch das hinzu, was ich an Eigengütern besitze und überdies vierzig
Leibeigene in zwei Dörfern, nämlich in Phungestat (Pfungstadt südwestl. Darmstadt) und
Heberstat (EberStadt südl. Darmstadt), die beide im Oberrheingau, in der Grafschaft des
Gaugrafen Konrad gelegen sind, im ganzen neun Hofreiten mit allem gesetzlichen Zu-
behör. Hingegen erhielt ich im gleichen Gau, in der gleichen Grafschaft, in der Gemarkung
des Dorfes Seheim (Seeheim südl. Darmstadt) als Mehrung des Tauschwertes vier gleich-
wertige Hofstätten mit allem Zubehör. Mit dieser ordnungsgemäßen Übergabe an das
genannte Kloster schenkte ich alles, was ich bis zu jenem Tage an Gütern und Hörigen
besessen habe und später noch bis zum Ende meines Lebens werde erwerben können,
außerdem alles, was sich in meinen Händen, in meinem Hause oder anderswo an Haus-
gerät oder Ware an meinem letzten Lebenstage finden wird. Diese Schenkung machte ich,
hauptsächlich zum Heile meiner Seele, allen gegenwärtigen Mönchen und den übrigen
Gläubigen, Geistlichen und Laien des oft genannten Klosters, auf Rat und Empfehlung
meines väterlichen Herrn Bruno seligen Angedenkens. Wie der in Rede stehende Tausch-
vertrag durch königliche Urkunde festgelegt wurde, so bleibe mir auch gleichzeitig jene
Mehrung durch vier Hofreiten unverbrüchlich und unbenommen. Zeugen dieses Vertrages
waren Gerbod, damals Propst, später Abt (951—972), Switger, Otbert und viele andere
Mönche und Laien.

VERMERK 69

Nach Ebergis (931—948 oder 950, gest. 18. Okt.) setzte im Jahre des Herrn 944
(richtig: 948 oder 950) der erlauchte König Otto seinen Bruder Bruno, den Erzbischof von
Köln (kanonisierter Heiliger, gest. 11. Okt. 965), einen „mit allen Blüten der Tugenden
geschmückten" Mann an die Spitze unseres Klosters (948 oder 950 bis 951 oder 954). Un-
ter anderen guten Werken, die Bruno nicht nur zugunsten seiner Kirche sondern auch des
ganzen Reiches seines Bruders getreulich und glücklich verrichtete, wären die drei Klöster
zu nennen, die er am Sitze seines Erzsprengeis errichtete, nämlich eines zu St. Pantaleon,
wo er später zur ewigen Ruhe bestattet wurde, ein anderes zum heiligen Apostel Andreas,
das dritte zum heiligen Martin (kerne Neugründung Brunos, sondern von ihm reformiert
und 962 an Abt Berthold, einen ehemaligen Lorscher Mönch, übergeben!). Unter zahlrei-
chen anderen Geschenken seiner Freigebigkeit ließ er dem Lorscher Kloster ein großes
silbernes Weihrauchfaß und zwei silberne Schellenräder zukommen. Außerdem erwirkte
er bei seinem Bruder Otto die Übertragung von dreißig Huben zu Brumat an den Hl. Na-
zarius. Er stand durch vier Jahre unserem Kloster vor (948—51 oder 950—54).

URKUNDE 69 (Reg. 3575)

Ottos I. Schenkung von dreißig Huben in Brumat

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto, durch Gottes allwaltende
Güte König. Alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen und zukünftigen, sollen wissen, daß
wir, auf Fürbitte unseres geliebten Bruders Bruno, den Gott und dem Hl. Nazarius dienen-
den Mönchen in Lorsch alles das zu ihrem Unterhalt in ihr Eigentum gaben, was (der am
 
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