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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 1): Chronicon. Urkunden Nrn. 1 - 166, mit Vermerken, welche die Geschichte des Klosters von 764 - 1175 und mit Nachträgen bis 1181 berichten — Lorsch, 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.20231#0134
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128

Aufstand von 939 beteiligte und daher geächtete) Guntram als Erbgut besaß. Dieses Be-
sitztum liegt im Gau Elisaza (Elsaß), in der Grafschaft des Gaugrafen Bernhard, gehört
uns und untersteht der königlichen Kammer. Es ist verteilt auf die Dörfer Bruomagad
(Brumat), Mumenheim (Mommenheim nordwestl. Brumat), Grioz (Gries südl. Hagen-
heim), Walahon (Walenheim nordwestl. Brumat), Bernnesheim (Bernolsheim, Berstheim
oder Berolzheim?) und Moresheim (Morschweiler nordwestl. Hagenau), umfasst insge-
samt dreißig Huben mit allem Zubehör, mit Hofreiten, Hörigen, Wiesen, Weiden, Wäl-
dern, Bächen und Mühlen. Damit diese Ubergabebestätigung für alle Zeit fest und unver-
brüchlich Bestand habe, haben wir diese vorliegende königliche Urkunde ausstellen und
mit dem Abdruck unseres Siegelringes fertigen lassen. Monogramm unseres Herrn Otto,
des unbesiegten Königs. Ich, der Kanzler Lüdolf, habe an Stelle des Erzkaplans Bruno
gegengezeichnet. Gegeben am 11. August im Jahre 953 nach des Herrn Menschwerdung,
im 17. (richtig: 18.) Jahre der Regierung des frommen Königs Otto. Geschehen in öffent-
licher Versammlung in der Stadt Mogontia (Mainz).

VERMERK 70

Im Jahre 948 (richtig: 951) nach des Herrn Menschwerdung folgte dann Gerbodo
(geweiht 951, Reichsaht 956—972, gest. 1. August), ein durch den Adel seiner Lebens-
führung und Gesittung ausgezeichneter Mann, in der Regierung unseres Klosters und
füllte mit der ihm anvertrauten Verwaltung 22 Jahre getreulich aus. Er erbaute eine recht
hübsche Kirche im oben erwähnten Orte Brumat und eine andere in Wibelingen (Wieb-
lingen nordwestl. Heidelberg), verlegte einen Marmor-Fußboden vor dem Kreuzaltar und
von da an bis zur Mitte, ließ einen goldenen Kelch ohne Patene und vier silberne Lampen
herstellen. Er besorgte für die Kirche in reichlicher Menge für den Gottesdienst geeignete
Geräte; das Paradies deckte er zur Gänze mit Bleiplatten ein, erstellte Terrassen vor den
Toren jenes Vorraumes. Er vergrößerte den Speisesaal, erneuerte das Schlafhaus und ließ
eine (aus dem Mauerzug) hervortretende Bedürfnisanstalt anlegen. In der Feste Michlen-
stat (Michelstadt im Odenwald) erbaute er ein Steinhaus; den Hof zu Gingen (an der
Fils) erwarb er wieder zurück. Er erbat auch ein Freiheits-Privileg von König Otto.

URKUNDE 70 (Reg. 3576)

Zweite königliche Vorschrift Ottos I. über die Freiheit unseres Klosters

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, von Gottes Gnaden
König. Allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen, sei bekanntgegeben,
daß wir aus Liebe zu Gott, in dessen Hand die Herzen der Könige sind, auf Fürbitte
unserer (zweiten) geliebten Gemahlin Adelheid (von Burgund, geb. 933, vermählt 951,
gest. 16. Dez. 999) die (Reichs-)Abtei des heiligen Märytrers Nazarius, die mit dem
Kloster Lorsch verbunden ist, in den früheren Stand zurückversetzen. Während langer
Zeit und schon vor uns bis auf unsere Tage waren beide infolge wechselhafter Unglücks-
fälle gespalten und geteilt, und wir wollen sie nun wieder vereinigen. Wir wollen der
Herrschaft des Klosters auch die Abtwürde, welche es bekanntlich unbilligerweise verloren
hat, zurückgeben. Wir übergeben und übertragen sie ganz und ungeschmälert dem ehr-
würdigen Gerbodo, dem Kloster-Abt. Er und seine Nachfolger sollen in gleicher Weise
wieder (Reicbs-)'Abte sein, ausgestattet mit gänzlicher und unversehrter Machtvollkommen-
 
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