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Nutzen des heiligen Lorscher Klosters und seines Leiters immer mit der Ortschaft ver-
bunden bleiben. Damit diese Schenkungsurkunde mit ihrer Verleihung zuverlässiger ver-
bleibe, haben wir dieses Schriftstück eigenhändig bestätigt und siegeln lassen. Monogramm
Ottos, des Herrschers und unbesiegten Kaisers. Ich, der Kanzler Herbert, habe im Auftrage
des Erzbischofs Willigis gegengezeichnet. Gegeben am 11. Juni im Jahre 1000 nach des
Herrn Menschwerdung, in der 13. Indiktion, im 16. Jahre der Regierung Ottos III., im
5. seines Kaisertums. Geschehen in der Burg Duellum (Hohentzviel im Hegau).
VERMERK 89
Im Jahre (1001, November) . . . nach des Herrn Menschwerdung folgte auf Werner
den Frommen (Werner I. Pius) ein anderer Werner (Werner II. Impius, Werner II. der
Unfromme), zwar gleichnamig aber nicht gleichwertig. Der Würde seiner vornehmen Ge-
burt und Abstammung entsprach durchaus nicht die seiner Gottesfurcht und Sitten. So-
wohl durch rechtliches Urteil als auch durch Befehl und Spruch wurde er innerhalb einer
Halbjahresfrist unüberlegt eingesetzt und schleunigst wieder abgesetzt im Jahre . . . (1002,
April) nach des Herrn Menschwerdung. Nach ihm wurde Gerold (I.) zur Wahl vorge-
schlagen (Mai 1002), ein Mann von besonderer Güte und großer Frömmigkeit in Christo.
Er trat in die Fußstapfen seiner Vorgänger und leitete die ihm anvertraute Gemeinschaft
getreulich und klug 3 Jahre und 6 Monate lang (gest. 24. Dez. 1005). Von Heinrich IL
erlangte er auch eine Urkunde über die Freiheit seines Klosters.
VERMERK 89a
Nachdem Kaiser Otto III. in Rom verschieden (23. Jan. 1002) und durch den Kölner
Erzbischof Herbert und durch Herzog Gottfried (II. von Niederlothringen, 1012—1023
aus dem Hause der Ardenner Grafen) in Aachen beigesetzt worden war, bemächtigte sich
der Herzog Heinrich von Bayern (Lüdolfinger, Enkel Ottos d. Gr.) der Reichskleinodien,
wurde zum König gewählt und in Mainz (7. Juni 1002) feierlich gekrönt. Von den bedeu-
tenden Denkmälern seiner Gerechtigkeit und Frömmigkeit zeugt vor allem der von ihm
gegründete herrliche Bamberger Dom, in dem er bestattet wurde. Er war von einer der-
atigen Liebe für das Ordensleben erfüllt, daß er „Vater der Mönche" genannt wurde
(1014 Kaiser, gest. 13/14. Juli 1024, 1145 kanonisiert). Wie vorher gesagt, hat er auf die
Bitte des Abtes Gerold (1002, Mai — 24. Dez. 1005) die Freiheit des Lorscher Klosters
durch seine eigene Urkunde bestätigt.
URKUNDE 89 (Reg. 3597)
Heinrich II. bestätigt die Reichsunmittelbarkeit des
Lorscher Klosters
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich, von Gottes gnädiger
Güte König. Wenn wir zum Vorteil der dem Gottesdienste geweihten Stätten und der dor-
tigen Diener Gottes gute Werke verrichten, so wissen wir, daß das nicht nur für eine
bessere und glücklichere Verfassung unseres Reiches, sondern auch, wie wir nicht im
mindesten zweifeln, als Hilfe zur Erlangung der Freuden des ewigen Lebens dient. So
nehme denn das ganze Volk unserer Getreuen, der gegenwärtigen und der zukünftigen,
folgendes zur Kenntnis: Im Kloster Lorsch, welches zu Ehren der seligen Apostel Petrus
Nutzen des heiligen Lorscher Klosters und seines Leiters immer mit der Ortschaft ver-
bunden bleiben. Damit diese Schenkungsurkunde mit ihrer Verleihung zuverlässiger ver-
bleibe, haben wir dieses Schriftstück eigenhändig bestätigt und siegeln lassen. Monogramm
Ottos, des Herrschers und unbesiegten Kaisers. Ich, der Kanzler Herbert, habe im Auftrage
des Erzbischofs Willigis gegengezeichnet. Gegeben am 11. Juni im Jahre 1000 nach des
Herrn Menschwerdung, in der 13. Indiktion, im 16. Jahre der Regierung Ottos III., im
5. seines Kaisertums. Geschehen in der Burg Duellum (Hohentzviel im Hegau).
VERMERK 89
Im Jahre (1001, November) . . . nach des Herrn Menschwerdung folgte auf Werner
den Frommen (Werner I. Pius) ein anderer Werner (Werner II. Impius, Werner II. der
Unfromme), zwar gleichnamig aber nicht gleichwertig. Der Würde seiner vornehmen Ge-
burt und Abstammung entsprach durchaus nicht die seiner Gottesfurcht und Sitten. So-
wohl durch rechtliches Urteil als auch durch Befehl und Spruch wurde er innerhalb einer
Halbjahresfrist unüberlegt eingesetzt und schleunigst wieder abgesetzt im Jahre . . . (1002,
April) nach des Herrn Menschwerdung. Nach ihm wurde Gerold (I.) zur Wahl vorge-
schlagen (Mai 1002), ein Mann von besonderer Güte und großer Frömmigkeit in Christo.
Er trat in die Fußstapfen seiner Vorgänger und leitete die ihm anvertraute Gemeinschaft
getreulich und klug 3 Jahre und 6 Monate lang (gest. 24. Dez. 1005). Von Heinrich IL
erlangte er auch eine Urkunde über die Freiheit seines Klosters.
VERMERK 89a
Nachdem Kaiser Otto III. in Rom verschieden (23. Jan. 1002) und durch den Kölner
Erzbischof Herbert und durch Herzog Gottfried (II. von Niederlothringen, 1012—1023
aus dem Hause der Ardenner Grafen) in Aachen beigesetzt worden war, bemächtigte sich
der Herzog Heinrich von Bayern (Lüdolfinger, Enkel Ottos d. Gr.) der Reichskleinodien,
wurde zum König gewählt und in Mainz (7. Juni 1002) feierlich gekrönt. Von den bedeu-
tenden Denkmälern seiner Gerechtigkeit und Frömmigkeit zeugt vor allem der von ihm
gegründete herrliche Bamberger Dom, in dem er bestattet wurde. Er war von einer der-
atigen Liebe für das Ordensleben erfüllt, daß er „Vater der Mönche" genannt wurde
(1014 Kaiser, gest. 13/14. Juli 1024, 1145 kanonisiert). Wie vorher gesagt, hat er auf die
Bitte des Abtes Gerold (1002, Mai — 24. Dez. 1005) die Freiheit des Lorscher Klosters
durch seine eigene Urkunde bestätigt.
URKUNDE 89 (Reg. 3597)
Heinrich II. bestätigt die Reichsunmittelbarkeit des
Lorscher Klosters
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Heinrich, von Gottes gnädiger
Güte König. Wenn wir zum Vorteil der dem Gottesdienste geweihten Stätten und der dor-
tigen Diener Gottes gute Werke verrichten, so wissen wir, daß das nicht nur für eine
bessere und glücklichere Verfassung unseres Reiches, sondern auch, wie wir nicht im
mindesten zweifeln, als Hilfe zur Erlangung der Freuden des ewigen Lebens dient. So
nehme denn das ganze Volk unserer Getreuen, der gegenwärtigen und der zukünftigen,
folgendes zur Kenntnis: Im Kloster Lorsch, welches zu Ehren der seligen Apostel Petrus