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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0079
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URKUNDE 295 (1. August 767 — Reg. 202)

Schenkung der Bleutsind in demselben Dorf, im 15. Jahre des
Königs Pippin, unter Abt Gundeland

Am ersten Tage des Monats August, da der ruhmreiche König Pippin das Franken-
reich regiert, in dem oben genannten Jahr (767), erteile ich, Bleutsint, auf göttliche Ein-
gebung, zu meinem Seelenheil, um der ewigen Vergeltung willen und damit ich es verdiene,
Nachlaß meiner Sünden vom Herrn zu erlangen, ein Almosen. Durch diese Schenkungs-
urkunde mache ich eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im
Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und
Abtes Gundeland steht. Auf ewig soll nach meinem Willen die Schenkung bestehen bleiben.
Ich übergebe mein Eigentum in pago lobodon( ensi = im Ladengau), in

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar ein "Weingut und alles das,
was ich in

Mannenheim (Mannheim! R.) besitze, nämlich Hof reiten und Felder. Ganz und un-
vermindert übergebe und übertrage ich dies alles zu ewigem Besitz aus meinem gesetz-
lichen Recht in das Eigentumsrecht und in die Herrschaft des Hl. Nazarius ... er erlege,
da wir mit der der königlichen Kammer verbündet sind, als Strafe eine Goldunze und
vier Pfund Silber. Die Schenkung ist rechtskräftig geworden. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen von Bleutsint, auf deren Antrag diese Schenkung entstanden und bestätigt
ist. Handzeichen von Agio. Ich, Hariland, war Schreiber.

URKUNDE 296 (29. Mai 767 — Reg. 163)

Schenkung des Gisilbald im gleichen Dorf. Jahr wie oben.
Unter Abt Gundeland

In Christi Namen, am 29. Mai, im 15. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pip-
pin, vollbringe ich, Gisilbalt, auf göttlichen Antrieb, zu meinem und meines Tochtermannes
Guntwin Seelenheil, ein gutes Werk. Durch diese Schenkungsurkunde mache ich eine Ver-
gabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster
Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke mein
Eigentum, nämlich eine Drittel-Hofreite und einen Drittel-Weinberg, gelegen in pago
\ohodon.(ensi = im Ladengau), in der Ortschaft

Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Ich übergebe und übertrage in Gottes
Namen diese Güter unter das Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius als ewiges
Besitztum. In allen Einzelheiten sollt ihr die freie Vollmacht haben, damit zu machen,
was ihr wollt. Wenn aber einer, obzwar ich am wenigsten daran glaube, daß etwas der-
artiges eintreten könnte — und alles übrige (wie oben) — bis: er erleide seine Strafe und
entrichte drei Goldschilling und sechs Silberunzen, und was er einwendet, soll für die
Beurteilung der Angelegenheit belanglos sein. Gestützt durch Vertrag soll diese gegen-
wärtige Schenkung fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen des Gisilbald, der diese Schenkung machte. Handzeichen von
Erphold, Herrich und Eigiolf. Samuel, Schreiber.
 
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