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URKUNDE 549 (11. März 766 — Reg. 20)
Schenkung (richtig: Verkauf) von Uodo und Raffold im gleichen Dorf
unter König Pippin und Abt Gundeland
Im oben erwähnten (14. Regierungs-)Jahre desselben Fürsten haben wir, die beiden
Brüder Uodo und Raffold, gemeinsam einen Verkauf an den Herrn Gundeland, den ehr-
würdigen Abt des Klosters Lorsch, in dem der hochgeschätzte Leib des Märtyrers Naza-
rius ruht, durchgeführt. Wir verkauften im Ladengauer Gebiet
Mannenheim (Mannheim) drei Joch Ackerland. Als Gegenwert dafür erhielten wir
von ihnen (dem Abt und den Mönchen) gemäß unserem Wunsche drei Unzen. Daher mö-
get ihr von heute an die rechtmäßigen Besitzer sei. Wenn aber künftig jemand, was wir
aber keinesfalls glauben — und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen
in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 11. März (766). Handzeichen der Ver-
käufer Uodo und Raffold. Handzeichen der (Zeugen)
Balduin, Bernoin und
Heimo, Heriman.
Schreiber: Wiglar.
URKUNDE 550 (1. August 766 — Reg. 80)
Schenkung der Drutlind im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland
Am 1. August desselben Jahres gebe ich, die Frau Drutlind, in Christi Namen, auf
göttliche Eingebung hin, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung
willen ein Almosen. Durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung bringe ich dem
hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht, eine Gabe dar. Ich schenke
alles, was ich in
Mannenheim (Mannheim) zur Zeit besitze, sei es nun aus mütterlicher oder väterlicher
Erbschaft oder durch anderweitigen Erwerb an mich gekommen, nämlich Hofreiten, Fel-
der, Weinberge, Wiesen, Weiden, Pflanzland und Brachland, alles und in allen seinen
Teilen, als ewiges Eigentum. — Und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Ge-
schehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der
Drutlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
werde. Handzeichen von
Balduin, Ruothard,
Lambert, Bernoin und
Adalmund, Wolfhard.
Wiglar hat (diese Urkunde) geschrieben.
URKUNDE 551 (14. März 766 — Reg. 26)
Schenkung von Drutlind und Rimihild in demselben Dorf unter
König Pippin und Abt Gundeland
Im gleichen Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Pippin. Wir, die
Schenkgeberinnen Drutlind und Rimihild, richten gemeinsam eine fromme Spende aus.
Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingau
URKUNDE 549 (11. März 766 — Reg. 20)
Schenkung (richtig: Verkauf) von Uodo und Raffold im gleichen Dorf
unter König Pippin und Abt Gundeland
Im oben erwähnten (14. Regierungs-)Jahre desselben Fürsten haben wir, die beiden
Brüder Uodo und Raffold, gemeinsam einen Verkauf an den Herrn Gundeland, den ehr-
würdigen Abt des Klosters Lorsch, in dem der hochgeschätzte Leib des Märtyrers Naza-
rius ruht, durchgeführt. Wir verkauften im Ladengauer Gebiet
Mannenheim (Mannheim) drei Joch Ackerland. Als Gegenwert dafür erhielten wir
von ihnen (dem Abt und den Mönchen) gemäß unserem Wunsche drei Unzen. Daher mö-
get ihr von heute an die rechtmäßigen Besitzer sei. Wenn aber künftig jemand, was wir
aber keinesfalls glauben — und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen
in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 11. März (766). Handzeichen der Ver-
käufer Uodo und Raffold. Handzeichen der (Zeugen)
Balduin, Bernoin und
Heimo, Heriman.
Schreiber: Wiglar.
URKUNDE 550 (1. August 766 — Reg. 80)
Schenkung der Drutlind im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland
Am 1. August desselben Jahres gebe ich, die Frau Drutlind, in Christi Namen, auf
göttliche Eingebung hin, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung
willen ein Almosen. Durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung bringe ich dem
hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch
ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht, eine Gabe dar. Ich schenke
alles, was ich in
Mannenheim (Mannheim) zur Zeit besitze, sei es nun aus mütterlicher oder väterlicher
Erbschaft oder durch anderweitigen Erwerb an mich gekommen, nämlich Hofreiten, Fel-
der, Weinberge, Wiesen, Weiden, Pflanzland und Brachland, alles und in allen seinen
Teilen, als ewiges Eigentum. — Und alles übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Ge-
schehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der
Drutlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
werde. Handzeichen von
Balduin, Ruothard,
Lambert, Bernoin und
Adalmund, Wolfhard.
Wiglar hat (diese Urkunde) geschrieben.
URKUNDE 551 (14. März 766 — Reg. 26)
Schenkung von Drutlind und Rimihild in demselben Dorf unter
König Pippin und Abt Gundeland
Im gleichen Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Pippin. Wir, die
Schenkgeberinnen Drutlind und Rimihild, richten gemeinsam eine fromme Spende aus.
Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingau