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SCHARHOF
URKUNDE 598 (um 765/6 — Reg. 351)
Schenkung der Herrin Willisuinda unter König Pippin und Bischof Rutgang
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Guten Gebrauch von
seinem irdischen Besitz macht derjenige, welcher sich aus seinem vergänglichen Besitz ewige
Belohnung erkauft. Aus diesem Grunde mache ich, Willisuint, die Gottgeweihte, eine
fromme Stiftung. Sie erfolgt auf Eingebung Gottes, zu meinem Seelenheil und um der
ewigen Wiedervergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde, diese meine Willens-
erklärung. Meine Gabe gilt dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in
dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht bezie-
hungsweise jener gottgefälligen Schar von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung
ihres Abtes, des ehrwürdigen Gundeland, Gott dienen. Ich bestimme, daß meine Schenkung
für alle Zeiten gültig bleiben soll, und erkläre, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Zur
Übergabe gelangt mein Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der
super fluvio Renum (am Rheinstrom) gelegenen Ortschaft
Scarra (Mannheim-Scharhof). Ich schenke alles das, was ich bis zur Stunde dort be-
sessen habe, möge es nun aus väterlichem oder mütterlichem Erbgut stammen oder durch
sonstigen Erwerb an mich gekommen sein, nämlich Hofreiten, Häuser und die Basilika,
welche in jenem Dorf zu Ehren des LH. Germanus errichtet ist. (Nach dem Totenbuch ge-
hörten zu dieser Schenkung auch 15 Leiheigene.) — Den weiteren Wortlaut möge man
am Anfange dieses Buches nachlesen, an der Stelle, an der die erste Schenkung dieser
(Frau) abgeschrieben ist (Urk. Nr. 1).
URKUNDE 599 (22. April 772 — Reg. 746)
Schenkung des Theuther im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)
Karl und Abt Gundeland
Im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, am 22. April,
machen wir, Theuther und meine Gattin Herilint, zu unserem Seelenheile eine Vergabung.
Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrhein-
gauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Zur
Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, gelangt alles das, was wir in pago lobo-
donensi (im Ladengau), und zwar in
Scarra (Mannheim-Scharhof, nördl. Stadtteil) erworben haben, nämlich Wohnhäuser,
Wirtschaftsbauten, Vieh und unsere Hörigen
Theutleich, Rutleich, Waldila und
Germund, Hildila, Hildigard.
Alles und jedes wird übergeben, mit einziger Ausnahme des Schmuckes der Herilind.
Alles übrige übergeben und übertragen wir von heute an aus unserem Besitz- in das
Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Wenn aber
jemand, wovon wir durchaus nicht glauben, daß dieser Fall eintreten werde, — und so
weiter — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen von Diether und Herilind, welche diese Schenkung gemacht und deren
schriftliche Niederlegung erbeten haben. Handzeichen von Zugo, Graman und Sigehelm.
Hariland war der Schreiber.
SCHARHOF
URKUNDE 598 (um 765/6 — Reg. 351)
Schenkung der Herrin Willisuinda unter König Pippin und Bischof Rutgang
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Guten Gebrauch von
seinem irdischen Besitz macht derjenige, welcher sich aus seinem vergänglichen Besitz ewige
Belohnung erkauft. Aus diesem Grunde mache ich, Willisuint, die Gottgeweihte, eine
fromme Stiftung. Sie erfolgt auf Eingebung Gottes, zu meinem Seelenheil und um der
ewigen Wiedervergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde, diese meine Willens-
erklärung. Meine Gabe gilt dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in
dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht bezie-
hungsweise jener gottgefälligen Schar von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung
ihres Abtes, des ehrwürdigen Gundeland, Gott dienen. Ich bestimme, daß meine Schenkung
für alle Zeiten gültig bleiben soll, und erkläre, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Zur
Übergabe gelangt mein Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der
super fluvio Renum (am Rheinstrom) gelegenen Ortschaft
Scarra (Mannheim-Scharhof). Ich schenke alles das, was ich bis zur Stunde dort be-
sessen habe, möge es nun aus väterlichem oder mütterlichem Erbgut stammen oder durch
sonstigen Erwerb an mich gekommen sein, nämlich Hofreiten, Häuser und die Basilika,
welche in jenem Dorf zu Ehren des LH. Germanus errichtet ist. (Nach dem Totenbuch ge-
hörten zu dieser Schenkung auch 15 Leiheigene.) — Den weiteren Wortlaut möge man
am Anfange dieses Buches nachlesen, an der Stelle, an der die erste Schenkung dieser
(Frau) abgeschrieben ist (Urk. Nr. 1).
URKUNDE 599 (22. April 772 — Reg. 746)
Schenkung des Theuther im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)
Karl und Abt Gundeland
Im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, am 22. April,
machen wir, Theuther und meine Gattin Herilint, zu unserem Seelenheile eine Vergabung.
Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrhein-
gauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Zur
Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, gelangt alles das, was wir in pago lobo-
donensi (im Ladengau), und zwar in
Scarra (Mannheim-Scharhof, nördl. Stadtteil) erworben haben, nämlich Wohnhäuser,
Wirtschaftsbauten, Vieh und unsere Hörigen
Theutleich, Rutleich, Waldila und
Germund, Hildila, Hildigard.
Alles und jedes wird übergeben, mit einziger Ausnahme des Schmuckes der Herilind.
Alles übrige übergeben und übertragen wir von heute an aus unserem Besitz- in das
Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Wenn aber
jemand, wovon wir durchaus nicht glauben, daß dieser Fall eintreten werde, — und so
weiter — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen von Diether und Herilind, welche diese Schenkung gemacht und deren
schriftliche Niederlegung erbeten haben. Handzeichen von Zugo, Graman und Sigehelm.
Hariland war der Schreiber.