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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0251
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Suaboheim (Schwabenheim/Nk. nw. Heidelberg),
Eddingun (Edingen/Nk. nw. Heidelberg),
Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim),
Waltdorf (Walldorf w. Wiesloch s. Heidelberg),

Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg), ferner im Anglachgowe (Angelgau, am An-
gelbach; zwischen Bruchsal und Schwetzingen), und zwar in
Maurelheim (Wüstung an der Hardt s. Schwetzingen),
Ansilenheim (Insultheimer Hof ö. Speyer!Rh.),

Gerinesheim (Wüstung Gernsheim bei Ketsch!Rh. s. Schwetzingen). Alles, was ich in
sämtlichen genannten Orten zur Zeit besitze, gebe ich hin, nämlich Hofreiten, Äcker,
Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten
mit allem Zubehör, mit stehenden und fließenden Gewässern, alles, was sowohl aus väter-
lichem als auch aus mütterlichem Erbe stammt, was durch Kauf oder anderweitigen Erwerb
bekanntermaßen auf gesetzliche Weise an mich gekommen ist. Ausgenommen sind die
Güter, welche ich anderen Stätten der Heiligen, um ewigen Lohnes willen, geschenkt habe.
Alles übrige, wie ich es bereits genannt habe, gebe ich in unveränderter Gesamtheit hin.
Eingeschlossen sind zwanzig Hörige namens

Fastulf und Werther,

Gomohilda und ihre vier Kinder, Wolfram,

Gisaltruda und Ruother,

Gundold mit ihrer Nachkommenschaft, Elihilt,

Blithild, Richgart und

Walther, Duda.

Eingeschlossen ist auch ihr gesamtes Vermögen. Dieses alles schenke, übergebe und über-
trage ich mit heutigem Tage aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius. Gestützt durch Vertrag möge er alles in Gottes Namen auf ewig besitzen.
Geschehen im Kloster Lorsch, am 20. Oktober im 3. Regierungsjahr (770) unseres Herrn,
des ruhmreichen Königs Karl. Namenszeichen des Stifters, des Geistlichen Walaram und
seines Sohnes Babo. Handzeichen der (Zeugen) Hugbert und Eigilbert. Samuel war der
Schreiber.

URKUNDE 679 (26. Juni 773 — Reg. 909)

Schenkung der Cilina im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl

und Abt Gundeland

Im 5. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Zilina,
eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer
Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit der
Bestimmung, daß meine Zuwendung auf immerdar gelten soll, schenke ich einen Wein-
garten, welcher bei der Häusergruppe liegt, die

Husun (Neckarhausen nw. Heidelberg) genannt wird. Von diesem Weingarten können
zwei Fuder Wein eingebracht werden. Diesen Weingarten übergebe und übertrage ich mit
Wirkung vom heutigen Tage zu meinem und meiner Mutter Bona Seelenheil in das Be-
sitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Möge er ihn, gestützt auf Hand-
gelöbnis, im Namen Gottes auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Juni
(773). Handzeichen der Schenkgeberin Cilina. Schreiber: Samuel.
 
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