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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0052
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ten. Ich bestätige, daß diese Stiftung für alle Zeiten gemacht ist und bekräftige, daß sie voll-
kommen freiwillig durchgeführt wurde. Ich schenke mein Eigentum im Wormsgau, und
zwar in der Gemarkung

Harashfezm — Harxheim!Pfrimm nw. Grünstadt/W.), nämlich einen Weinberg im
Ausmaße von einem Morgen. Ich schenke, übergebe und übertrage ihn unter dem gegen-
wärtigen Tag und im Namen Gottes als ewiges Besitztum. Bekräftigt durch Handschlag
und Brief soll er für heute und alle Zukunft jener Stätte oder deren Vorgesetzten jederzeit
zu vermehrtem Vorteil gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen des Schenkgebers Wanno. Handzeichen der (Zeugen) Berger und Reginbert.
Samuel war der Schreiber.

URKUNDE 916 (13. Oktober 771 — Reg. 706)
Schenkung des Diotger unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 13. Oktober im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Diotger, bringe zum Heile meiner Seele eine Opfergabe dar. Sie sei gereicht dem
heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in
pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise der Schar
der Mönche, welche ebendort unter ihrem Vorsteher, dem ehrwürdigen Herrn Abt Gunde-
land ihren Dienst verrichtet. Es ist mein Wille, daß meine Spende für alle Ewigkeit hin-
gegeben sei, und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago
worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Harash(ezm = Harxheim! Pf rimm nw. GrünstadtlW.) einen Weinberg, der auf einer
Seite an die Liegenschaft der Hiltimuth, auf einer anderen an jene des Hl. Nazarius stößt.
Unter dem gegenwärtigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich ihn. Von heute an
möge er jener Stätte und ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit ein erhöhtes Einkom-
men gewährleisten. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag
und Zeit wie oben. Handzeichen des Tiotger, welcher veranlaßt hat, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des (Zeugen) Rudolf. Heilrad hat dies ge-
schrieben.

URKUNDE 917 (26. Juli 776 — Reg. 1293)
Schenkung des Harifrid unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 26. Juli im 8. Regierungsjahre des Königs Karl. Ich, Harifrit,
mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem an der Wis-
coz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht. Sie gelte
ebenso jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten und denen der
ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Spende ewigen
Bestand habe und bestätige deren Freiwilligkeit. Ich schenke mein Eigentum in pago
wormfatiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Karashfeiw — Harxheim s. Mainz), nämlich drei Morgen Land. Vom gegenwärtigen
Tag an schenke, übergebe und übertrage ich dieses Land, daß es von heute an jener Stätte
oder deren Vorgesetzten jederzeit erhöhten Nutzen bringe. Vertragsabschluß. Geschehen
im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Harifrid, welcher veranlaßt
 
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