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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0072
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URKUNDE 967 (7. Juli 773 — Reg. 926)

Schenkung des Lempfrid im nämlichen Weiler unter Karl dem Großen

und Abt Richobod

In Christi Namen, am 7. Juli im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl.
Ich, Lempfrit, schenke dem heiligen Nazarius, der in Lauressam (Lorsch) ruht, ein Joch
Ackerland in der Gemarkung

Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim!R.). Das Land grenzt auf einer Seite an die
Liegenschaft des Hl. Nazarius. Ich schenke und übertrage es, bekräftigt durch Handschlag
und Brief, mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage als ewiges Besitztum. Geschehen im
Kloster (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Lempfrid, welcher ersucht hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Samuel, habe sie auf
Verlangen geschrieben.

URKUNDE 968 (20. Januar 767 — Reg. 106)

Schenkung der Brigeda in demselben Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 20. Januar im 12. (richtig: 15.) Jahr unter der Regierung unseres
Herrn, des Königs Pippin. Ich, die "Witwe Brigida, entrichte, bewogen durch göttliche Ein-
gebung, zu meinem Seelenheil und um der Vergeltung in der Ewigkeit willen, ein Almosen.
Möge ich dadurch für würdig befunden werden, Verzeihung meiner Sünden zu erlangen.
Ich übergebe meine Spende durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung unter
dem gegenwärtigen Tage dem hochheiligen Märtyrer Nazarius, welcher in der in pago
rinensi (im Oberrheingau) gelegenen örtlichkeit Lauressam (Lorsch) ruht,-welcher der
ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich übereigne zur Gänze und als immer-
währendes Eigentum meinen Besitz in pago wormatiensi (im Wormsgau), in der Gemar-
kung

Wintreshfeir» = Wintersheim sw. Oppenheim!R.), und zwar je ein ungefähres Drittel
von zwei Hofreiten und sieben Joch Ackerland. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Ge-
schehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Witwe Burfrida, welche die
Ausstellung dieser Schenkungsurkunde erbeten hat. Winther hat sie geschrieben.

URKUNDE 969 (23. Februar 767 — Reg. 113)

Schenkung von Herminulf und Sirigo in Wintersheim unter König Pippin

und Abt Gundeland

Im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pipin, machen wir, Herminulf und
Sirigo, im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, des-
sen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) super fluvium Wiscoz (am Flusse
Weschnitz) gelegenen Orte Lorsch ruht. Die Schenkung gelte in gleicher Weise jener heilig-
mäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter ihrem Herrn, dem ehrwürdigen Abt
Gundeland ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche, daß meine Gabe für alle Ewigkeit in
Kraft bleibe und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie besteht aus vier
Joch Ackerland, die unser Eigentum sind und in pago worma.t(iensi — im Wormsgau), und
zwar in der Gemarkung
 
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