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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0082
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76

Wiesen im Ertrage von drei Fuder Heu und (sieben) Leibeigene mit folgenden Namen:

Hartwin und seine Ehefrau Roinc und der

Adalouc, dann ersteren (?) Kinder

Otwin, Meginlac und

Ticwin, Buozrat.
Ich schenke, übergebe und übertrage alles und in allen seinen Teilen, unvermindert und
unverändert unter dem heutigen Tag und für alle Zukunft aus meinem Besitzrecht in das
Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Möge er es auf ewig besitzen. Der Vertrag
ist damit abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch) am 25. Januar 804 im
36. Regierungsjahr (804) des Kaisers Karl. Namenszeichen des Priesters Lütram, der diese
Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Handzeichen von Irinch, Ecgihard und
Altrad. Der Schreiber: Reginbert.

URKUNDE 993 (1. September 773 — Reg. 955)
Schenkung des Teu(t)frid im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. September im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs
Karl, nehme ich, Teutfrid, als rechtmäßiger Besitzer eine Güterübergabe vor. Sie sei ge-
widmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Ober-
rheingau) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, in dem der ehrwürdige Herr Gun-
deland als Abt waltet. Ich schenke, übergebe und übertrage mir gehörige in pago worma-
tiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Offenstein (Offstein w. Worms!R.) gelegene drei Joch Ackerland. Von heute an mögen
sie ewiges Eigengut bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in Lau-
rissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Teutfrid, welcher gebeten hat, daß
diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Geschrieben hat sie Samuel.

URKUNDE 994 (5. März 775 — Reg. 1151)
(Vgl. Urk. Nr. 985)

Schenkung des Hachirad im nämlichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 5. März im 7. Regierungsjahr (775) des Königs Karl mache ich,
Hachirat, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago
rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland
als Abt vorsteht. Ich schenke in pago wormfatiensi = im Wormsgau), und zwar in der
Gemarkung

Offenstein (Offenheim sw. Alzey nw. Worms!R.) gelegene acht Morgen Land. Ich
schenke, übergebe und übertrage sie mit Rechts Wirksamkeit vom heutigen Tag aus meinem
in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Mögen sie sein ewiges Eigentum bleiben
und von heute an und für späterhin jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungs-
bevollmächtigten jederzeit Nutzen und Vermögensvorteil bringen. Geschlossen und ge-
fertigt. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
des Hachirat, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt
werde. Waltelm (Walthelm) hat sie geschrieben.
 
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