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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0085
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(Lorsch) genannten Kloster des Hl. Nazarius andererseits gefallen, unter sich einen Tausch
vorzunehmen. Es gab daher der Apostel-Nachfolger Bischof Angilram dem erwähnten
Abt Gundeland aus dem St.-Martins-Vermögen des Klosters

Buxbrunno (Buxbrunnen: unbekanntes Kloster der Diözese Metz, vielleicht in der
Hinterpfalz gelegen?) Ackerland im doppelten Ausmaß, welches in pago wormatiensi (im
Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Offenstem (Offstein sw. Alzey nw. Worms!R.) gelegen ist. Als Gegenwert gab der vor-
genannte Abt Gundeland aus dem Besitztum des Hl. Nazarius in pago wormatiensi (im
Wormsgau), und zwar in der gleichen Ortschaft dem schon genannten Bischof ein Reben-
gelände und besonders die in demselben angelegte gepflegte Rebenpflanzung. Jeder Teil
möge das, was er erhalten hat, behalten, zu Recht besitzen und seinen Nachfolgern als
Eigentum hinterlassen. Geschehen am 14. September im 13. (14.?, 15.?) Regierungsjahr
(766,767,768) unseres Herrn, des Königs Karl (richtig: Pippin). Wintherwar der Schreiber.

URKUNDE 1001 (769 oder 770 — Reg. 557)
Schenkung des Herwin in Dürkheim unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Ich, Heriwin, bin im Namen Gottes besorgt um mein Seelenheil. Ich wende daher dem
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) am
Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, eine Spende zu.
Sie gelte in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebendort ihren Dienst ver-
richten und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Meiner Gabe möge
ewige Dauer beschieden sein. Ich bekräftige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich
schenke meinen in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder Rheindürkheim n. Worms!R.)
gelegenen Weinberg, der einen Ertrag von zwei Ohm abwirft. Vom gegenwärtigen Tag an
schenke, übergebe und übertrage ich ihn aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herren-
recht des Hl. Nazarius als immerwährendes Eigentum. Von diesem Tag an und für alle
Zukunft möge er jener Stätte beziehungsweise deren Verwaltern jederzeit vermehrten
Nutzen einbringen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch . . .
(Lücke!) . . itn 2. Regierungsjahr (769 oder 770) unseres Herrn, des Königs Karl. Samuel
war der Schreiber.

URKUNDE 1002 (10. Juli 789 — Reg. 2119)
Schenkung von Nanther und Nithard im nämlichen Dorf unter König Karl

und Abt Richbodo

In Christi Namen, am 10. Juli im 21. Regierungsjahr (789) unseres Herrn, des Königs
Karl, machen wir, Nanther und Nithart, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Laures-
sam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche,
daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei, schenken, übergeben und übertragen wir unter dem
heutigen Tag in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder Rheindürkheim n. Worms!R.)
zwei Weinberg-Anteile, und in der Gemarkung

Wintirisheim (Wintersheim sw. Oppenheim!R.) einen Weinberg-Anteil. Von diesem
 
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