Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0086
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
80

Tag an und später mögen diese Güter jener heiligen Stätte oder ihren Handlungsbevoll-
mächtigten jederzeit erhöhten Nutzen einbringen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen von Nitard und Nanther, welche die Ausstellung und Fer-
tigung dieser Schenkungsurkunde angeordnet haben. Ich, Isinbert, habe sie geschrieben.

URKUNDE 1003 (21. Oktober 812 — Reg. 3016)
Schenkung des Werinher im gleichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Adalung

Ich, Werinher, will im Namen Gottes ein Almosen spenden. Ich bestimme es für den
heiligen Märtyrer Nazarius, der in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Klo-
ster Lauressam (Lorsch) ruht, und jene heiligmäßige Mönchsgemeinschaft, welche ebendort
unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Adalung dient. Die Gabe ist nach meinem Willen
für ewig gedacht und ich bestätige ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich
schenke mein Besitztum in

Durincheim (Dorn-Dürkheim szv. Oppenheim/R. oder Rheindürkheim n. Worms/R.)
super fluvio Reni (gelegen am Rheinstrom), und zwar eine Hof reite, ein Haus, zwei Joch
Ackerland und alles das, was zu jener Hofreite gehört. Zur Gänze und in unverändertem
Zustande schenke und übertrage ich das alles vom gegenwärtigen Tag an im Namen Got-
tes als ewiges Besitztum. Von heute an und für alle Zukunft möge es jener heiligen Stätte
steigende Erträge bringen. Gestützt auf Handgelöbnis möge diese Vergabung jederzeit fest
und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lauressa (Lorsch) am 21. Oktober im
45. Jahre der Regierung unseres Herrn, des Kaisers Karl. Handzeichen des Gwernher,
welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ. Altwin hat sie geschrieben.

URKUNDE 1004

(in der Zeit zwischen dem 9. Oktober 769 und dem 8. Oktober 770 — Reg. 558)
Schenkung des Herold in demselben Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

Ich, Herold, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Naza-
rius. Sein Leib ruht in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Wesch-
nitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch). Diese Gabe ist auch bestimmt für jene gehei-
ligte Mönchsgemeinschaft, welche ebendort ihren Dienst verrichtet und welcher der ehr-
würdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für
alle Zeiten gelten, und ich bestimme, daß sie aus vollkommen freiem Willen und zum
Seelenheile meiner Schwester Teudrudana erfolgt. Unter dem heutigen Tage schenke, über-
gebe und übertrage ich das, was sie selbst als rechtmäßige Besitzerin mir in pago worma-
tiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Durincheim (Dorn-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder Rheindürkheim n. Worms/R.)
übergeben hat, nämlich ein Feld pflugfähigen Landes. Von diesem Tag an möge es jener
Stätte oder ihren Verwaltern jederzeit Vermögensmehrung bringen. Das Abkommen ist
damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch in der Zeit des 2. Regierungs-
jahres unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Herold, welcher gebeten hat, daß
diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben.
 
Annotationen