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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0088
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§2

ewige Zelten machen und erkläre ausdrücklich, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Ich
schenke mein Eigentum in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in

Duringheimer marcha (in der Gemarkung Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder
Rheindürkheim n. Worms), nämlich einen Weinberg und zwei Tagwerk Ackerland. Wir
schenken, übergeben und übertragen dies vom gegenwärtigen Tag an und im Namen
Gottes in der Weise auf ewig zu eigen, daß es von heute an und künftig jener Stätte be-
ziehungsweise ihren Sachwaltern auf Grund der nachfolgenden Fertigung jederzeit zu Nutz
und Frommen gereiche. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen von Gunderada und
Herpho, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.

URKUNDE 1008 (5. Juni 792 — Reg. 2375)

Schenkung der Bliitrad im nämlichen Weiler unter Kaiser (richtig: König)

Karl und Abt Richbodo

Ich, Bliitrat, will im Namen Gottes etwas zum Heile meiner Seele tun. Ich mache daher
eine Stiftung zu Ehren des heiligen Märtyrers Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in
pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehr-
würdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung von
ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum,
gelegen in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder Rheindürkheim n. Worms),
nämlich eine Hofreite, die dazugehörige Länderei und überhaupt alles, was ich bisher in
jener Gemarkung besessen habe. Ferner übereigne ich in

Wintresheim Wintersheim sw. Oppenheim!R.), in drei verschiedenen Fluren gelegenes
Rebengelände. Alles schenke, übergebe und übertrage ich im Namen Gottes, gestützt auf
diese vertragliche Übereinkunft, auf ewig zu eigen. Geschehen im Kloster Lorsch am 5. Juni
im 24. Regierungsjahr (792) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Bliitrat,
welche verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Regin-
bert hat sie geschrieben.

URKUNDE 1009

(in der Zeit zwischen dem 8. Oktober 781 und dem 8. Oktober 782 — Reg. 1778)

Schenkung des Malbold im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Helmerich

Wir, Malbold und Berchswint, meine Ehefrau, machen im Namen Gottes eine Über-
eignung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense
(im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr
Helmerich als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Schenkung auf immer hingegeben
sei und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Übergabe gelangt unser
Besitztum in pago wormatiensi (im Wormsgau), nämlich drei Joch Ackerland, gelegen
zwischen

Durincheim Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. und Rheindürkheim n. Worms) und
Alasheim (Alsheim s. Oppenheim!R.). Mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tage
schenken, übergeben und übertragen wir diese Ländereien auf ewig zu eigen. Vertraglich
abgeschlossen in der Weise, daß die Güter von heute an und für alle Zukunft jener Stätte
zu Nutz und Vorteil gereichen mögen. Geschehen im Kloster Lorsch im 14. Regierungsjahr
 
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