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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0107
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nach Heiligkeit strebende Mönchs Vereinigung, welcher der ehrwürdige Richbodo als Abt
vorsteht. Wir schenken unser Eigentum in pago wormatfiewsi = im Wormsgau), und zwar
in den Gemarkungen

Guntheim (Gundheim nw. Worms/R.) und

Bermersheim (nw. Worms), nämlich eine Hofreite samt den darauf errichteten Bau-
werken, zwanzig Joch Ackerland, einen Weinberg und fünf Leibeigene. Wir übertragen
das alles aus unserem Besitz- in das Eigentums- undn Herrenrecht des Hl. Nazarius. Der
Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am 14. März im 33. Re-
gierungsjahr (801) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Thurincbert, Herin-
bert und Herchensuind, welche verlangten, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.
Reginbert hat sie geschrieben.

URKUNDE 1062 (26. April in der Zeit zwischen 782 und 796 — Reg. 2851)
Schenkung des Wisirich unter König Karl und Abt Richbod

In Christi Namen, am 26. April im 14. (?) Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des
Königs Karl. Wir, Wisirich und Lantrut, meine Gemahlin, machen eine Vergabung. Sie
sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz
(Weschnitz) liegt. Sie gelte auch jener heiligmäßigen Mönchsschar, welche unter dem ehr-
würdigen Abt Richbodo (784—804) ihren Dienst verrichtet. Wir wollen, daß unsere Gabe
ewigen Bestand habe und schenken in pago wormatfiensi — im Wormsgau) in superiore in

Gunteimir marca (in der Gemarkung Ober-Gundheim — Gundheimer Hof nw. Grün-
stadt/W.) eine Hube, eine Hofreite und alles das, was zu jener Hube gehört. Wir schenken,
übergeben und übertragen dies alles in unvermindertem Zustand vom gegenwärtigen Tag
an als ewiges Eigentum. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Laures-
ham (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Wisurich und Lantrud, welche ge-
wünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Rudolf (als Urkunden-
schreiber nur bis 796 bekannt) hat sie geschrieben.

URKUNDE 1063 (5. Mai 864 — Reg. 3459)
Schenkung von R(eginhelm) und B(eretrich) unter König Ludwig und Abt Egilbert

Wir, Reginhelm und Beretrich, wollen im Namen Gottes für das Seelenheil des Watto
sorgen. Wir machen daher eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen
Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi am
Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt, beziehungsweise an jene heilige Mönchsvereinigung, wel-
cher der ehrwürdige Egilbert (856—864) als Abt vorsteht. Wir schenken das Gut, das uns
Watto selbst als rechtmäßiger Eigentümer mit dem Auftrag übergeben hat, dasselbe an den
Hl. Nazarius weiterzureichen. Wir übertragen daher in pago wormatfzensz — im Worms-
gau), und zwar im Dorf

Gundheim (nw. Worms) 13 Joch Ackerland und zwei Joch Rebenpflanzungen. Die
Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster am 5. Mai
 
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