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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0143
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URKUNDE 1160 (13. August 780 — Reg. 1589)

Schenkung von Hildolf und Erlebald in der Rüssinger Gemarkung
unter König Karl und Abt Helmerich

Wir, Hildolf und Erlebald, wollen im Namen Gottes ein Almosen spenden. Wir ent-
richten eine Gabe an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Lorscher
Kloster ruht, und damit auch an jene geheiligte Schar der Mönche, welche ebendort unter
dem ehrwürdigen Abt Helmerich dient. Wir bestimmen, daß unsere Spende für ewige
Zeiten hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie auf vollkommen freiem Willensantrieb
beruht. Auf Grund nachfolgender Fertigung schenken wir als ewiges Eigengut eine Hube
in pago wormat(iensi = im Wormsgau), und zwar in

Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt). Geschehen in mona-
sterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 13. August im 12. Regierungsjahr (780) des
Königs Karl.

URKUNDE 1161 (3. August 774 — Reg. 1067)
Schenkung des Alpwin im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 3. August im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl. Ich,
Alpwin, errichte eine Stiftung zu meinem und meines Bruders Seelenheil. Sie ist bestimmt
für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
bestehenden Lorscher Kloster ruht, dessen Leiter der verehrungswürdige Abt Gundeland
ist. Ich will, daß meine Vergabung für alle Zeiten in Kraft bleibe, und ich bestätige, daß
sie aus vollkommen freiem Antrieb erfolgt. Ich schenke in pago wormatfien5i — im
Wormsgau), und zwar in

Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) \Vi Morgen Land.
Bekräftigt durch Handschlag und Brief schenke, übergebe und übertrage ich dieses Gut vom
gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Alpwin, welcher gebeten hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.

URKUNDE 1162 (23. September 776 — Reg. 1303)
Schenkung des Alpwin im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 23. September im 8. Regierungsjahr (776) des Königs Karl. Ich,
Alpwin, reiche dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Ober-
rheingau), im Lorscher Kloster ruht, eine Gabe, die ebenso auch jener frommen Versamm-
lung der Mönche gewährt sei, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich
wünsche, daß meine Schenkung ewig bestehen bleibe, und ich erkläre, daß sie durchaus
freiwillig geboten ist. Ich schenke in pago wormatfiensz = im Wormsgau), in

Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) drei Joch Ackerland,
die ewiges Eigentum bleiben mögen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des
Alpwin, der diese Schenkung gemacht und deren schriftliche Festlegung erbeten hat.
 
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